- vor 7 Monate
#1
Insgesamt wurde ja schon viel zum Thema geschrieben, aber trotzdem möchte ich hier kurz die Auskunft schildern, die ich bei einer kürzlich gemachten Anfrage erhalten habe.
Mein Fahrzeug neueren Baujahres ist mit einer verschraubten Trennwand versehen und ich habe einen Prüfer meines Vertrauens dazu befragt, ob und wann ich wohl ein Problem bekäme, wenn ich diese modifizieren oder ausbauen würde.
Hierzu war die Aussage recht eindeutig. Wenn sie geschraubt ist - könne er ja nicht einmal wissen, ob ich eine ab Werk bestellt hätte. Wenn ich die bestehende Wand beibehalte und mit Ausschnitten, Durchbrüchen oder Durchgängen versehe oder diese in der Höhe kürze, dann wäre für Ihn nur von Relevanz, daß die Kanten einem Schutz bekommen, damit man sich daran nicht schneidet
Er verwies auch auf Fahrzeuge in denen sich im Laderaum Campingeinbauten befänden. Auch das sei für Ihn uninteressant. Bei LKW wird der Laderaum nicht geprüft, sondern nur das Fahrzeug alles im Laderaum "könne" ja auch Ladung sein.
Da das Finanzamt natürlich auch ein Wort mitredet, sollte man aber natürlich daran denken, daß der Laderaum immer noch so gestaltet ist, daß er für den Transport von Ladung zu gebrauchen ist. Wenn man seine Einbauten aber nicht fest verschraubt, sondern lösbar, etwa mit Knebelschrauben befestigt, dann ist man dort auch noch auf der sicheren Seite.
Dieser Hinweis ist natürlich nur für Jene interessant, die wie ich den Transporter noch gelegentlich "bestimmungsgemäß" verwenden wollen.
Mein Fahrzeug neueren Baujahres ist mit einer verschraubten Trennwand versehen und ich habe einen Prüfer meines Vertrauens dazu befragt, ob und wann ich wohl ein Problem bekäme, wenn ich diese modifizieren oder ausbauen würde.
Hierzu war die Aussage recht eindeutig. Wenn sie geschraubt ist - könne er ja nicht einmal wissen, ob ich eine ab Werk bestellt hätte. Wenn ich die bestehende Wand beibehalte und mit Ausschnitten, Durchbrüchen oder Durchgängen versehe oder diese in der Höhe kürze, dann wäre für Ihn nur von Relevanz, daß die Kanten einem Schutz bekommen, damit man sich daran nicht schneidet
Er verwies auch auf Fahrzeuge in denen sich im Laderaum Campingeinbauten befänden. Auch das sei für Ihn uninteressant. Bei LKW wird der Laderaum nicht geprüft, sondern nur das Fahrzeug alles im Laderaum "könne" ja auch Ladung sein.
Da das Finanzamt natürlich auch ein Wort mitredet, sollte man aber natürlich daran denken, daß der Laderaum immer noch so gestaltet ist, daß er für den Transport von Ladung zu gebrauchen ist. Wenn man seine Einbauten aber nicht fest verschraubt, sondern lösbar, etwa mit Knebelschrauben befestigt, dann ist man dort auch noch auf der sicheren Seite.
Dieser Hinweis ist natürlich nur für Jene interessant, die wie ich den Transporter noch gelegentlich "bestimmungsgemäß" verwenden wollen.
Renault Master L2H2, 150 PS, 2020