Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Insgesamt wurde ja schon viel zum Thema geschrieben, aber trotzdem möchte ich hier kurz die Auskunft schildern, die ich bei einer kürzlich gemachten Anfrage erhalten habe.

Mein Fahrzeug neueren Baujahres ist mit einer verschraubten Trennwand versehen und ich habe einen Prüfer meines Vertrauens dazu befragt, ob und wann ich wohl ein Problem bekäme, wenn ich diese modifizieren oder ausbauen würde.

Hierzu war die Aussage recht eindeutig. Wenn sie geschraubt ist - könne er ja nicht einmal wissen, ob ich eine ab Werk bestellt hätte. Wenn ich die bestehende Wand beibehalte und mit Ausschnitten, Durchbrüchen oder Durchgängen versehe oder diese in der Höhe kürze, dann wäre für Ihn nur von Relevanz, daß die Kanten einem Schutz bekommen, damit man sich daran nicht schneidet :wink:

Er verwies auch auf Fahrzeuge in denen sich im Laderaum Campingeinbauten befänden. Auch das sei für Ihn uninteressant. Bei LKW wird der Laderaum nicht geprüft, sondern nur das Fahrzeug alles im Laderaum "könne" ja auch Ladung sein.

Da das Finanzamt natürlich auch ein Wort mitredet, sollte man aber natürlich daran denken, daß der Laderaum immer noch so gestaltet ist, daß er für den Transport von Ladung zu gebrauchen ist. Wenn man seine Einbauten aber nicht fest verschraubt, sondern lösbar, etwa mit Knebelschrauben befestigt, dann ist man dort auch noch auf der sicheren Seite.

Dieser Hinweis ist natürlich nur für Jene interessant, die wie ich den Transporter noch gelegentlich "bestimmungsgemäß" verwenden wollen.
#3
Jumper hat geschrieben: vor 7 MonateGenau das wird doch schon seit Jahren immer wieder so geschrieben :shushing_face:
Das muß an mir vorbeigegangen sein !!!
Bislang war mir nur bekannt, daß Transporter nach 2006 für eine LKW Zulassung eine Trennwand benötigen. Das suggeriert zumindest die DIN ISO 27956

Das Problem ist wohl, daß TÜV und Zulassungsstelle KEINE gemeinsame Sicht auf die Dinge haben. Mir wurde bei früheren Anfragen mitgeteilt, daß die Trennnwand NICHT modifiziert werden dürfe, wenn die LKW Zulassung erhalten bleiben soll.

Für Transporter mit Baujahr vor 2006 gilt das übrigens weiter nicht. Dort kann die Trennwand entfernt werden ohne die Betriebserlaubnis zu gefährden.
#4
Mustermicha hat geschrieben: vor 7 MonateDieser Hinweis ist natürlich nur für Jene interessant, die wie ich den Transporter noch gelegentlich "bestimmungsgemäß" verwenden wollen.
Oder für jene, die hobbybedingt gern längere Anhänger ziehen wollen (PKW/Womo-Zug: max. 18m, LKW-Zug: max. 18,75m in D).

Ich habe mich seinerzeit aber dagegen entschieden, mich auf dieses Glatteis zu begeben und habe mich mit einem 6m-Sprinter abgefunden. Ein wirklich vollständig herausnehmbahrer Aufbau wird weder schön, noch günstig noch einfach umsetzbar. Und nicht zuletzt ist der Ausbau auch nicht ohne Weiteres versicherbar.

PS: Mein 2015er Sprinter hatte ab Werk eine LKW-Zulassung, eine zweite Sitzreihe (Mixto), Fenster in zweiter Reihe und in den Türen und natürlich keine Trennwand.
#5
Zumindest in AT kommt noch das Problem der Nova hinzu. Die LKW Typisierung ist eine Sache, es gibt hier aber auch noch eine Regel die besagt, dass ohne Klimadichte Trennwand kein LKW mehr und damit Nova-pflichtig, und das ohne die Möglichkeit das Fahrzeug offiziell umzumelden.
Heißt für Österreicher, sobald die Trennwand raus ist muss an das Fahrzeug auf Wohnmobil typisieren und dann Nova zahlen. Sonst kanns richtig teuer werden.
#6
Mustermicha hat geschrieben: vor 7 MonateDas Problem ist wohl, daß TÜV und Zulassungsstelle KEINE gemeinsame Sicht auf die Dinge haben.
Genau, zumindest insofern, dass der Tüv ein LKW Prüft und das Amt sogut wie nie mitbekommt, dass es ein Womo ist. Die würden dann mehr Steuern bekommen. Habe aber bisher noch nie davon gelesen oder gehört, dass es auch geahndet wurde.
Mustermicha hat geschrieben: vor 7 Monate Mir wurde bei früheren Anfragen mitgeteilt, daß die Trennnwand NICHT modifiziert werden dürfe, wenn die LKW Zulassung erhalten bleiben soll.
Da ließt man auch so, oft das Gegenteil. Ist ja mit der Kochstelle im Womo auch so, zu 99% Prüferabhängig.
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#7
Es gibt den Renault Master L1H1 Eco, als Transporter der hat keine Trennwand, sondern nur ein Schutzgitter (ca. 50 cm breit) hinter dem Fahrersitz.
Trennwand kann also kein Muss sein.
Gruß
Matthias
#8
Tja, ich hätte es ja wissen müssen. Wer viel fragt, bekommt viele (verschiedene) Antworten.

Ich stelle also ERNEUT fest, daß das Erstreben vom LEGALITÄT für den braven Kastenwagenfahrer mit gelegentlichen Freizeitambitionen ein zweischneidiges Schwert ist.

Wenn aber selbst, zwischen den Gesetzgebenden, den Prüfenden und den Überwachenden keine Einigkeit zu dem Thema herrscht, dann interpretiere ich den Begriff LEGALITÄT für mich wohl doch als EGALITÄT und tue einfach, was ich selbst für verantwortbar halte.

Insofern, Asche auf mein Haupt - dieser Beitrag meiner vermeintlich gewonnenen Erkenntnisse darf gerne in die digitalen Jagdgründe geschossen werden.

Sorry, wenn ich hier jemanden verwirrt haben sollte :dizzy_face: :relaxed:
#10
Mal völlig abgesehen von gesetzlichen Vorschriften könnte man ja, sofern das Fahrzeug auch mal als Transporter benutzt wird, zum Eigenschutz mit einem Fangnetz arbeiten. Wer will schon gerne bei Vollbremsungen oder Unfällen die Ladung im Nacken haben.

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