Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
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#1
Hallo @All

Ich war heute in Berlin bei einer Camperwerkstatt vorstellig.
Ich habe meinen Gaskasten vorstellen wollen.
Der gute Mann erzählte mir das ich eine Erst Abnahme nur bekomme wenn mein Camper über eine Zwangsentlüftung verfügt.
Eine Entlüftung im Gaskastenboden und die Schiebefenster reichen nicht mehr aus.

Jemand hier der dazu mal eine klare Aussage machen kann?

Oder soll ich mir einfach jemanden anderes für mein Gelbes Heft suchen?

Gruß Marcel
#2
Was ist eine Zwangsentlüftung? Wenn im Boden des Kastens ein Loch ist, das nicht verschließbar ist, führt das alles Gas ab, das schwerer als Luft ist. Ganz von allein, zwangsläufig sozusagen. Ich würde mir jemand anderen suchen, der das begutachtet.

Ulli
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#3
Mein Ausbau kommt komplett ohne Gas aus. Ich verstehe auch nichts davon.

Allerdings stelle ich mir die Frage, warum die Zwangsentlüftung in verschiednen Forenbeiträgen immer so ein grosses Thema ist. Wenns denn vorgeschrieben ist, warum macht man die denn nicht einfach rein? Dafür würde ich mir keinen anderen Prüfer suchen. Es gäbe sinnlosere Forderungen, die bei der §21 Abnahme zu Fallstricken werden könnten.

Wie gesagt, ich verstehe nichts von Gas. Für meine AGM Aufbaubatterien (2x100Ah) allerdings gibt es eine Entlüftung.

Vielleicht sollten die Verfasser der Richtlinien einfach mal das Wörtchen „Zwang“ aus ihrem Sprachschatz streichen. „Entlüftung“ würde reichen um nicht automatisch den Widerspruchsgeist der Ausbauer zu wecken.
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#4
Denke, da braucht jemand nen anderen TÜV ^^

Ich hab mich mit meinem Gasabnahme Mensch auch etwas in die Haare gehabt, wegen Details. Aber die Zwangsbelüftung hat mmn wenig mit dem Gas zu tun, mehr mit "das man nicht beim Schlafen durch Sauerstoffmangel erstickt"
Ich mach demnächst hoffentlich noch nen Schein, dann kann ich problemlos die Anlagen selbst abnehmen. Weil das gelbe Heft ist auch nur so ein Symbolbild für die Prüfung. Ein Zettel tuts auch. Und ein Aufkleber ist bonus .. (Die G607 Sachkunde ist auch nur so ein Vorgeschobenes Ding)
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#5
Kleines Update ich habe den Gasmann gewechselt und problemlos meine Gas Abnahme zusätzliche Zwangsentlüftung bekommen.
Keine Ahnung warum der in Berlin das von uns verlangte?
#6
Die Zwangsbelüftung ist unabhängig vom Gas. Ich war wegen einer möglichen Umschreibung zum Wohnmobil beim TÜV und der GTÜ.
Da der TÜV völlig absurde Infos von mir wollte, bin ich dann zur GTÜ gefahren. Die waren sehr umgänglich, wollten aber eine Zwangsbelüftung haben.

Mir wurde dann auch der entsprechende Passus aus dem "TÜV" Merkblatt ausgedruckt.
Da wird bei der Zwangsbelüftung zwischen Gas und nicht Gas sowie der Grösse des Ausbaus unterschieden.
Bei Gas muss die Öffnung entsprechend größer sein und darf max. 10cm von der Bodenplatte in der Höhe versetzt sein.

Auch im Dach wird die entsprechende Öffnung genau beschrieben. Auf die Dachöffnung kann aber verzichtet werden, wenn ein Dachfenster mit einer Zwangsbelüftung vorhanden ist.

Ist blöd aber die neuen Vorschriften werden langsam aber sicher bei immer mehr Prüfern ankommen.

Nächste Woche gehts dann endlich zur Umschreibung, so daß ich zum CBT hoffentlich mit einem offiziellen Wohnmobil kommen werde.
#7
Ich glaube es macht Sinn das mit der "Zwangsbelüftung" zu präzisieren.

1. Der Gaskasten (muss ja luftdicht sein) braucht ein Loch im Boden, damit eventuell austretendes Gas raus kann und nicht in den Wohnraum strömt. Der Querschnitt ist Abhängig von maximalen Lagermenge. Das ganze ist Gegenstand der "Gasabnahme", die vor der Umschreibung durchgeführt werden muss und auch unabhängig von der HU ist.
2. Mit dem neuen TÜV Merkblatt wird auch im WOHNRAUM!!! eine Zwangsbelüftung gefordert - nicht nur ein Loch im Boden (darf auch in max 100mm Höhe über dem Boden in der Seitenwand sein), sondern auch im Dach (Stichwort zwangsbelüftete Dachluke). Die Größe hängt wiederum von der Fläche des Fzgs ab und der Art der "Feuerstelle".

Das sind also 2 verschiedene Öffnungen. Inwieweit Prüfer darauf achten ...

Gruß, Alex
#9
Leider ist das jetzt so. Ich habe die Umschreibung gerade erst durch.
Der TÜV hatte völlig weltfremde Forderungen aufgestellt. Die GTÜ war da wesentlich entspannter und man konnte gut mit denen reden. Auf eine Zwangsbelüftung haben sie aber auch bestanden obwohl ich gasfrei unterwegs bin.
#10
Im Manual von meinem inzwischen ja schon in die Jahre gekommenen La Strada steht, dass bei Betrieb des Herds ein Fenster geöffnet werden muss. Dafür gibt es ja auch einen nachvollziehbaren Grund. Und bei der Zahl der Leute, die sich jedes Jahr durch Indoorgrillen mit Holzkohle aus dem Genpool der Menschheit verabschieden, kann ich mir gut vorstellen, dass man es inzwischen für nötig hält, zwangsweise eine Frischluftzufuhr sicher zu stellen.

Ulli