- vor 1 Jahr
#1
Guten Tag zusammen,
ich habe das Topic bewusst etwas provokativ formuliert.
Ich möchte wie viele andere vorne zwei drehbare Einzelsitze und dann eine Doppelrückbank im Boxer einbauen. Die Sitzbänke von Mercedes und Crafter gefallen mir gut, da diese direkt zwei Gurte integriert haben. Meine Recherche hat aber ergeben, dass ich diese nie schaffen werde einzutragen zu lassen. So weit so gut. ...
Da ich aber bereits viele Jahre im Fahrzeugbau aktiv bin, würde ich mir ohne Weiteres zutrauen,ie Sitzbänke so mit dem Unterboden zu verbinden, dass mir eher das Auto in der Mitte zerbricht, als die Bank einen Abflug macht. Daher könnte ich es auch mit meinem Gewissen vereinbaren, meine Kinder auf eine nicht abgenommene Sitzbank zu packen.
Jetzt meine Frage: Ich möchte mein fertig ausgebauten Camper zur WOMO-Abnahme vorführen und alles gut aber die Rückbank wird wie erwartet nicht abgenommen und folglich auch kein 4er Sitzplatz eingetragen. Was dann?
Bekomme ich dann auch keinen Tüv oder keine WOMO-Zulassung in Gänze? Oder ist dann einfach nur der Sitz nicht eingetragen und dürfte streng genommen nicht benutzt werden? Ich könnte den Sitz ja auch jedesmal ausbauen.
Ich bin ehrlich: Mich interessiert nicht, ob mir das einer einträgt, sondern nur, ob es so verbaut ist, dass es im Fall der Fälle hält. Mir ist klar, dass ich, sollte ich kontrolliert werden und mehr Insassen haben, als eingetragene Plätze wahrscheinlich eine Knolle bekomme aber ich finde die Preise die von Firma abgerufen werden, nur der Bürokratie wegen dermaßen unverschämt, dass ich mir davon sehr viele Knollen abholen würde.
Also wie sieht es aus? Muss die Bank bei nicht Abnahme raus oder darf ich lediglich nicht mehr Personen mitnehmen? Oder bekomme ich wohlmöglich gar kein TÜV für das Fahrzeug, da durch eine nicht eingetragene Sitzbank, selbst wenn dort niemals jemand sitzen sollte, die gesamte Betrieberlaubnis verloren geht. Ich kenne das bei nicht eingetragenen Fahrwerksteilen oder vielleicht Felgen. Aber ein Sitz? Oder kann es sogar sein, dass der Tüv mir aus 3 eingetragenen Plätzen dann zwei macht, wenn ich den Bus nur mit dem Fahrer und Beifahrersitz vorführe?
Ich freue mich auf eure rechtliche Expertise. ; )
ich habe das Topic bewusst etwas provokativ formuliert.
Ich möchte wie viele andere vorne zwei drehbare Einzelsitze und dann eine Doppelrückbank im Boxer einbauen. Die Sitzbänke von Mercedes und Crafter gefallen mir gut, da diese direkt zwei Gurte integriert haben. Meine Recherche hat aber ergeben, dass ich diese nie schaffen werde einzutragen zu lassen. So weit so gut. ...
Da ich aber bereits viele Jahre im Fahrzeugbau aktiv bin, würde ich mir ohne Weiteres zutrauen,ie Sitzbänke so mit dem Unterboden zu verbinden, dass mir eher das Auto in der Mitte zerbricht, als die Bank einen Abflug macht. Daher könnte ich es auch mit meinem Gewissen vereinbaren, meine Kinder auf eine nicht abgenommene Sitzbank zu packen.
Jetzt meine Frage: Ich möchte mein fertig ausgebauten Camper zur WOMO-Abnahme vorführen und alles gut aber die Rückbank wird wie erwartet nicht abgenommen und folglich auch kein 4er Sitzplatz eingetragen. Was dann?
Bekomme ich dann auch keinen Tüv oder keine WOMO-Zulassung in Gänze? Oder ist dann einfach nur der Sitz nicht eingetragen und dürfte streng genommen nicht benutzt werden? Ich könnte den Sitz ja auch jedesmal ausbauen.
Ich bin ehrlich: Mich interessiert nicht, ob mir das einer einträgt, sondern nur, ob es so verbaut ist, dass es im Fall der Fälle hält. Mir ist klar, dass ich, sollte ich kontrolliert werden und mehr Insassen haben, als eingetragene Plätze wahrscheinlich eine Knolle bekomme aber ich finde die Preise die von Firma abgerufen werden, nur der Bürokratie wegen dermaßen unverschämt, dass ich mir davon sehr viele Knollen abholen würde.
Also wie sieht es aus? Muss die Bank bei nicht Abnahme raus oder darf ich lediglich nicht mehr Personen mitnehmen? Oder bekomme ich wohlmöglich gar kein TÜV für das Fahrzeug, da durch eine nicht eingetragene Sitzbank, selbst wenn dort niemals jemand sitzen sollte, die gesamte Betrieberlaubnis verloren geht. Ich kenne das bei nicht eingetragenen Fahrwerksteilen oder vielleicht Felgen. Aber ein Sitz? Oder kann es sogar sein, dass der Tüv mir aus 3 eingetragenen Plätzen dann zwei macht, wenn ich den Bus nur mit dem Fahrer und Beifahrersitz vorführe?
Ich freue mich auf eure rechtliche Expertise. ; )