Der Toto hat geschrieben: ↑vor 2 Jahre ... ist eine Fahrt bei geöffneter Flasche meines Wissens nach gar nicht zulässig.
Ist schon zulässig, z.B. für Gasheizungen, die auch während der Fahrt betrieben werden dürfen.
Die angenommene Undichtheit am Flaschenventil tritt dann bei zu geringem Schraubendruck auf, z.B. ist wg. einer schlechten Zugänglichkeit ist eine Verschraubung (von Hand) oft nur mit Verrenkung möglich. Dann ist ein "Losrütteln" während der Fahrt durchaus möglich. Aber so undicht daß es "zischt" merkst du noch während des verschraubens und bei offenem Kasten. Bei geschlossenem Kasten hörst du nichts mehr.
Bei den restlichen, dauerhaft und fest angezogenen Verschraubungen sehe ich kein Problem. Deshalb sollen die Gasrohre ja auch "spannungs- und schwingungsfrei" montiert werden. Und genau für die fachgerechte Installation der Gasanlage gibt es ja die Gasprüfung.
Ich bin ein Fan von flach aufsitzenden Dichtungen, da sie beim Anziehen automatisch Setzungen z.B. durch Alterung ausgleichen. Die Dichtung selbst ist optisch leicht zu überprüfen.
Ich selbst öffne/schließe meine Gasflasche nur zum Flaschenwechsel (mit Werkzeug), ansonsten bleibt der Kasten zu.
Ich hab nur einen Herd verbaut und schließe während der Fahrt, direkt nach der Gaskastendurchführung, die Anlage mit einem Gashahn.
Aber hier war eigentlich das Thema, ob ein Pushlock gasdicht wäre, und nicht unbedingt die gegenseitige Abwägung möglicher Fehler.
Gruß Manfred
Jumper Fensterbus L2H2 ohne Schnick-Schnack PLZ 83052
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