- vor 1 Jahr
#1
Hallo zusammen,
ich bin mit meinem Ausbau fertig und habe vergangene Woche die ersten 3 Prüfer angerufen, um mich zu erkundigen, worauf Sie beim Umschreiben achten. Was mich dabei beunruhigt hat: 2 der Prüfer haben drauf hingewiesen, dass Sie erstmal den Fahrzeugschein sehen müssen, da der Kastenwagen evtl. gar nicht umschreibbar ist. Begründung ist, dass Schallpegel und Abgasnorm für LKW-zugelassene Fahrzeuge höher liegen dürfen, als für Wohnmobile, welche sich an PKW-Vorgaben richten sollen. Deshalb können viele Fahrzeuge nicht umgeschrieben werden.
Daten:
- VW T6 (Erstzulassung 2017) mit LKW-Zulassung
- Emissionsklasse 36YO = Euro6b, N1 Gruppe 3
- max. zul. ges. Gew.: 2800kg
- V7 (Co2-Ausstoß, kombinierter Wert): 162 g/km
- U1 (Standgeräusch): 76 dB
- U3 (Fahrgeräusch): 73 dB
Gibt es hier Einschränkungen hinsichtlich einer Umschreibung?
Danke schonmal vorab.
mfg
ich bin mit meinem Ausbau fertig und habe vergangene Woche die ersten 3 Prüfer angerufen, um mich zu erkundigen, worauf Sie beim Umschreiben achten. Was mich dabei beunruhigt hat: 2 der Prüfer haben drauf hingewiesen, dass Sie erstmal den Fahrzeugschein sehen müssen, da der Kastenwagen evtl. gar nicht umschreibbar ist. Begründung ist, dass Schallpegel und Abgasnorm für LKW-zugelassene Fahrzeuge höher liegen dürfen, als für Wohnmobile, welche sich an PKW-Vorgaben richten sollen. Deshalb können viele Fahrzeuge nicht umgeschrieben werden.
Daten:
- VW T6 (Erstzulassung 2017) mit LKW-Zulassung
- Emissionsklasse 36YO = Euro6b, N1 Gruppe 3
- max. zul. ges. Gew.: 2800kg
- V7 (Co2-Ausstoß, kombinierter Wert): 162 g/km
- U1 (Standgeräusch): 76 dB
- U3 (Fahrgeräusch): 73 dB
Gibt es hier Einschränkungen hinsichtlich einer Umschreibung?
Danke schonmal vorab.
mfg