Basti hat geschrieben: ↑vor 3 JahreFahrzeug wurde umgeschrieben und die Elektrik wurde von mir mit evtl. Solar auf dem Dach und Zusatzbatterie eingebaut. Muss das rechtlich (wie beim Haus) von einem abgenommen werden oder nicht?
Interessante Frage, über die ich auch schon nachgedacht habe. Disclaimer: Bin kein Jurist(!) oder Profi, aber mein pers. Verständnis ist Folgendes:
Für die Änderung vom LKW zum Wohnmobil ändert sich die Fahrzeugklasse. Daher muss das in den Papieren umgeschrieben werden. Die Zulassungsstelle als zuständige Behörde bewertet das aber nicht selbst, sondern stützt sich auf ein Gutachten einer Prüforganisation. Damit die Prüfer dabei nicht völlig machen können was sie wollen, gibt es diese Merkblätter, welche die Auslegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in jeder Organisation konkretisieren. Daher auch die Unterschiede zwischen TÜV Nord, Süd, Dekra, etc. Wenn ein Prüfer nun einmal festgestellt hat, das nach seiner Meinung (es gibt da ja offensichtlich erheblichen Ermessensspielraum) die Voraussetzungen für das WoMo erfüllt sind, wird die Zulassungsstelle umschreiben.
Nun änderst Du nach der Umschreibung etwas am Fahrzeug. Prinzipiell kein Problem, aber es dürften zwei Dinge entscheidend sein:
1. Ist die Änderung geeignet, die zuvor erfüllten Kriterien der Umschreibung wieder aufzuheben? D.h. die Entfernung der Betten dürfte nicht gehen, denn dann werden die Voraussetzungen für ein WoMo nicht mehr erfüllt = erneute Änderung der Fahrzeugklasse. Zusätzliche Beleuchtung dürfte hier dagegen weniger eine Rolle spielen, hat ja mit der Frage, ob WoMo oder nicht nix zu tun.
2. Ist die Änderung geeignet, die Sicherheit oder Funktion des Autos zu beeinflussen? Hier wird es vermutlich laufen wie im "normalen Tuning". Andere Farbe der Fußmatten? Sicher unkritisch. Andere Bremsen? Sicher nicht. Ein Umbau des Betts wird dagegen eher wieder kein Problem, denn da gibt es nach meinem Verständnis ohnehin keine gesetzliche Vorschrift, wie das im Detail auszuführen ist. Auch bei der 12V Installation wird das ähnlich sein. Es muss halt bei der Fahrt (und einem Unfall?) halbwegs halten und man sollte sich auch sonst nicht in Lebensgefahr bringen.
Bei einer HU geht es dann vermutlich eher um Nr. 2. und keine erneute Begutachtung wie Nr. 1 oder die Frage, ob seit der Umschreibung etwas verändert wurde. Dabei steht das Fahrzeug (Bremsen, Licht, Reifen, etc.) nach Standardprotokoll im Vordergrund. Gleichzeitig wird ein Prüfer einen total offensichtlichen Mangel (z.B. kein Bett mehr) nicht durchwinken können. Genauso wie ein Prüfer bei der HU schauen würde, ob die 24 Zoll Felgen auf einem Golf IV denn in den Papieren eingetragen sind.
Ich war aber seit meinem Umbau noch nicht bei der HU, daher sind das nur Vermutungen. Mich würde aber sehr interessieren, wie die anderen das hier sehen, welche Erfahrung sie gemacht haben, oder ob ich einen Gedankenfehler drin habe.
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