- vor 3 Monate
#1
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben oder Erklärungen..
Situation: ich wohne in Flensburg, Mein Opel Movano steht im Kreis Pinneberg bei meiner Mutti auf dem Hof, wo ich ihn auch umbaue; das sind ca. 2h Distanz, in künftigeren Ausbauten werde ich das anders lösen, glaubt mir.
Er ist nicht angemeldet derzeit, ich zahle keine Steuern oder Versicherung.
Mein Plan war, den erst zuzulassen, nachdem ich ihn umgeschrieben habe zum Wohnmobil (also mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV)
Jetzt ist er fast fertiggestellt für die Ummeldung und ich habe einen Termin beim TÜV im Kreis Pinneberg.
Die Zulassungsstelle in Pinneberg hat mir gesagt, dass ich mir das Kurzzeitkennzeichen in Flensburg (mein Wohnort) zuteilen lassen muss. Das ist in gewisser Weise ungünstig... (unnötiges Gefahre für mich)
Ich würde vermutlich den Opel nun doch anmelden und als LKW zulassen, dann habe ich auch genug Zeit, falls das mit der Umschreibung nicht auf Anhieb klappt, nachzubessern (oder andere Prüfer suchen)
Wie sieht das aus mit der KFZ Steuer und Versicherung, die ich in der - möglicherweise kurzen - Zeit als LKW zahle, wird die anteilig zurück erstattet / berechnet?
Also Beispiel, ich melde ihn zum 1.6. als LKW an, zahle 1 Jahr Steuer, zum 1.7. wird er Wohnmobil (Steuer wird reduziert), bekomme ich dann anteilig Steuer zurück oder muss ich dann 2x Steuern zahlen?
Danke für jeden Input,
Yannick
vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben oder Erklärungen..
Situation: ich wohne in Flensburg, Mein Opel Movano steht im Kreis Pinneberg bei meiner Mutti auf dem Hof, wo ich ihn auch umbaue; das sind ca. 2h Distanz, in künftigeren Ausbauten werde ich das anders lösen, glaubt mir.
Er ist nicht angemeldet derzeit, ich zahle keine Steuern oder Versicherung.
Mein Plan war, den erst zuzulassen, nachdem ich ihn umgeschrieben habe zum Wohnmobil (also mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV)
Jetzt ist er fast fertiggestellt für die Ummeldung und ich habe einen Termin beim TÜV im Kreis Pinneberg.
Die Zulassungsstelle in Pinneberg hat mir gesagt, dass ich mir das Kurzzeitkennzeichen in Flensburg (mein Wohnort) zuteilen lassen muss. Das ist in gewisser Weise ungünstig... (unnötiges Gefahre für mich)
Ich würde vermutlich den Opel nun doch anmelden und als LKW zulassen, dann habe ich auch genug Zeit, falls das mit der Umschreibung nicht auf Anhieb klappt, nachzubessern (oder andere Prüfer suchen)
Wie sieht das aus mit der KFZ Steuer und Versicherung, die ich in der - möglicherweise kurzen - Zeit als LKW zahle, wird die anteilig zurück erstattet / berechnet?
Also Beispiel, ich melde ihn zum 1.6. als LKW an, zahle 1 Jahr Steuer, zum 1.7. wird er Wohnmobil (Steuer wird reduziert), bekomme ich dann anteilig Steuer zurück oder muss ich dann 2x Steuern zahlen?
Danke für jeden Input,
Yannick