Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Hallo,
war heute bei der Umschreibung. Es passt alles, nur wollen die eine Überprüfung nach VDE 0100-721. Warum ist mir nicht ganz klar. Ich betreibe keinen 230V Kreislauf, sondern habe direkt an meiner Accubox die Steckdose mit FI Schalter. Vom Dach kommt eine Solarzelle, die auch direkt in die Accubox geht. Ansonsten nur 12V Verbraucher.
Naja, immerhin war er kulant betreffen Zwangslüftung.
Daher werd ich diese Prüfung machen lassen, dann ist das ganze durch. Ich habe nun schon 5 Elektriker angeschrieben, die kennen das nicht mal ;(

Hat jemand für mich im Raum München einen Tipp wer mir das ausstellen könnte?

Vg, Leon
#2
Ich denke mal eher, das die Elektriker die nicht kennen wollen, wer prüft schon gerne Kram von jemand Anderem, hier auch noch von einem Laien verlegten Leitungen etc.

Das wird wohl schwierig werden.
#4
Hi Ho!

Ich würde da, vorausgesetzt die Elektroanlage ist auf den ersten Blick ordentlich installiert, ganz einfach zum nächsten Gutachter fahren.

Beste Grüße,
Jan
#5
LexiLeon hat geschrieben: vor 3 MonateNja gut was soll ich mit soner Antwort in einem Selbstausbau Forum anfangen??
@LexiLeon Ich unterstelle mal, daß Martina das nicht böse meint, aber Sie hat schon recht.
Eine elektrischen Anlage zu prüfen, die man selbst nicht gebaut hat ist aufwändig und das kostet - damit macht man sich beim Kunden nicht unbedingt beliebt und was wenn Änderungen gemacht werden müssen.

Das ist halt Vermutlich der Hauptgrund für das mangelnde Interesse, das Dir entgegen gebracht wird.

Ich bin kein Experte, aber ich stimme Deiner eigenen Einschätzung zu: wozu die VDE Überprüfung?? Du hast jetzt aber nur zwei Möglicheiten: Entweder den Prüfer behalten und das Problem irgendwie beheben (vielleicht fragst Du DIREKT den Prüfer, ob er einen Elektriker kennt) ... oder Du suchst einen Prüfer, der in der VDE kein Problem sieht....das ist vielleicht billiger und einfacher.

So oder so - viel Erfolg !!!

Gruß
Michael
#6
Re: Wohnmobilumschreibung - Elektrische Anlage - Bestätigung einer VDE Fachkraft#23
von Boxerjumperducato - vor 10 Monate
Vorname: Wildfried
Hallo und Danke Rainer,

deine Antwort ist korrekt.
Habe als gelernter Skeptiker, und was ist naheliegender, beim TÜV-Süd nachgefragt.
Hier deren Antwort:
... gemäß unserem Anforderungskatalog zum Wohnmobilumbau soll die elektrische Installation der VDE Vorschrift 0100-721 entsprechen. Allerdings kann ein Nachweis darüber unsererseits nicht gefordert werden.
(Außer Sie betreiben das Wohnmobil gewerblich).

Wenn die Installation aber augenscheinlich nicht in Ordnung ist, können wir das nicht akzeptieren.
Als Minimalausrüstung bei 230V-Versorgung gilt:
CEE-Außensteckdose, FI-Schutzschalter, Absicherung der 12V-Stromkreise sowie ein Trennschalter zum 12V-Bordnetz.


Beim Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen verwendete und fest eingebaute aktive elektrische/elektronische Geräte müssen über einen Nachweis über die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß Richtlinie 72/245 bzw. UN -Regelung Nr. 10 verfügen.

Campergrüße mit fröhlichem Verkabeln
Wildfried
WoMo-Bastler, turboduo, SteKe und 3 andere gefällt dies
#7
Boxerjumperducato hat geschrieben: vor 3 MonateBeim Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen verwendete und fest eingebaute aktive elektrische/elektronische Geräte müssen über einen Nachweis über die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß Richtlinie 72/245 bzw. UN -Regelung Nr. 10 verfügen.
Wie war das doch gleich mit den Argumenten - man verwendet nur den Teil, der einem in den Kram passt ?!?!
Ich glaube dann würde ich diesen Teil gerne unter den Tisch fallen lassen :joy:
#8
Hallo,

Warum nimmst du die Accubox nicht einfach raus und fährst zum nächsten Prüfer? Am Solarpanel wird sich keiner stören und nach erfolgter Prüfung wird´s keinen mehr stören.
Durchschau´ das System und gib ihnen was sie wollen.

Gruß O.
#9
Hallo an andere Skeptiker,
Ich denke, wir sind uns einig, dass es Regelungen zur Sicherheit und Verträglichkeit geben muss. Es soll ja auch Kastenwagen geben, die zum Sonderfahrzeug Fahrzeugklasse M Wohnen umgeschrieben wurden :joy:

Was diese EMV Geschichte betrifft, ist die nach meinem Dafürhalten mit der ECE Kennung (E im Kreis mit Länderkennung, z.B. 1 für Deutschland) erledigt.
Sowas finde ich bei meinem ectivec csi20 auf dem Typenschild (E13) im Kreis, 13 für Luxemburg. -Nicht im Handbuch, Manual, Bedienungsanleitung-

und copy paste wiki:
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachtens (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

Mit Grüßen
Wildfried