- vor 2 Monate
#16
Ich habe mitlerweile auch bei einer anderen Prüforgansiation einen Termin und vorher mit dem Prüfer schon einmal ein paar Dinge abgeklärt. Dieses mal sollte der Umschreibung nichts im Wege stehen.
Auf die Zwangsbelüftung besteht der neue Prüfer allerdings auch. Scheint wohl ne relativ neue Richtlinie zu sein. Entlüftung übers Dach funktioniert über die Dachluke und die Belüftung in die Bodennähe habe ich jetzt noch nachgerüstet. Theoretisch müsste die Belüftung nur 5cm² groß sein und maximal 10cm über dem Boden sein.
Hab ein Loch in die Schiebetür reingemacht und mit einer Art Mauerlüfter verschlossen. Zwar am Ende deutlich größer als 5cm², aber dafür sieht es halbwegs ordentlich aus.
Die Forderung vom TÜV-Prüfer, dass die Elektrik abgenommen werden muss und eine CEE-Steckdose vorhanden sein muss, ist allerdings quatsch.
Konnte das TÜV-Merkblatt einsehen und dort steht explizit drin, dass eine Abnahme vom Elektriker NICHT gefordert werden kann und der Absatz zur CEE-Steckdose bezieht sich rein auf die Mindestanforderungen der Installation für den Fall, dass eine solche Steckdose zum Einsatz kommt.
Citroen Jumper L1H2 2.2 Hdi,2013