Forum für Camper-Selbstausbauer!

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#1
Moin erstmal,
Ich will bei meinem Kastenwagen 6,39m die gelben Seitenmakierung mitblinken lassen. Suche aber den Leitungs Anfang. Kann mir jemand sagen wo ich den im Boxer finde habe mal was von b-Säule gehört ist das denn für beide Seiten? Wenn jemand da ein Schaltplan oder so hat würde ich mich sehr freuen.
Lg Joschi
#2
Hallo Joschi,

mein gut gemeinter Tipp an erster Stelle: klär dein Vorhaben vorher mit deinem TÜVer ab.

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
Mustermicha, T.Larsen gefällt dies
#3
Moin , Danke , meinst du nicht das ich nach der Norm
ECE-R48 Regelung 6 oder der StVZO §54 vom 17.November 2019, gehen kann?
Was für Klasse M und N gut ist kann man ja bestimmt auch runterbrechen.
Ggf. Kommt noch ein Schalter dazwischen…

Wie schon gesagt wenn jemand ein Schaltplan /Laufplan für die Verkabelung der Seitenmakierung hat wäre ich
Dankbar und in meinem Vorhaben weiterbringen.

LG Joschi
#4
... ich meine gar nix - wichtig ist, was der TÜVer meint.

Schalter dazwischen :thinking: Dann dürfen wir uns aber auch nicht beschweren, wenn die TÜVer sich immer unkooperativer zeigen.

Was versprichst du dir davon?

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
#5
Moin,
Bessere Sichtbarkeit beim Abbiegen für die schwächeren Verkehrs Teilnehmer die im Totenwinkel stehen so wie es die Gesetzgebung für die mitblinkende Seitenmakierung empfiehlt /vorschreibt. Und unter der Klasse M fallen auch Wohnmobile. Frage an dich Saniwolf, weißt du es oder ist das nur eine Empfehlung mit der Pauschalaussage es vorher mit dem TÜV abzusprechen. Den ich gehe davon aus das der TÜV mir schon sagt was ich darf und was nicht deswegen muss ich ja spätestens alle 2 Jahre vorsprechen. Und wie war das mit jeder technischen Veränderung die man in den Verkehr bring muss man ja eh vorsprechen… :face_with_monocle:
LG Joschi
#6
saniwolf hat geschrieben: vor 4 Monateich meine gar nix - wichtig ist, was der TÜVer meint.
Der sollte das sagen, was in den Vorschriften steht. Wenn nicht, dann ist es auch nicht wichtig.

Also am besten in die genannte R48 schauen.
Scheint aber wohl zu gehen:
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Joschi001 gefällt dies
#7
Moin Joschi,

mal unabhängig von der TÜV Frage: bei unserem Boxer kamen die Kabel aus den Säulen am Heck. Die waren eigentlich im nackten Wagen gut zu sehen. Beide Hecksäulen wiederum werden über einen Kabelstrang versorgt, der auf der Beifahrerseite in der B-Säule nach oben und dann über der Schiebetür nach hinten geführt wird. Die Verbindung zur fahrerseitigen Hecksäule erfolgt im Holm über den Hecktüren.
Kannst Du die Kabel bei Dir nicht mehr sehen weil der Wagen schon ausgebaut ist?
Unten ein Bild von der Beifahrerseite. Links im Anschnitt der Radkasten rechts die Hecksäule

Liebe Grüße

Thorsten
Dateianhänge
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Joschi001 gefällt dies
#8
Moin Thorsten, ja genau das ist mein Problem die Kiste ist soo verbaut das man sich vorher überlegen muss wo man anfangen kann es auseinander zureißen. Und da ich nicht weiß wo die Seitenbeleuchtung Anfäng ist der Tipp mit Heck und Seiten Tür mir auch lieber weil ich ja auch an das Blinksignal, und Standlicht kommen muss.
Danke schonmal da kann man ja mal messen …
Danke LG Joschi
#9
Joschi001 hat geschrieben: vor 4 Monate ist das nur eine Empfehlung mit der Pauschalaussage es vorher mit dem TÜV abzusprechen
Ich würde das einen gut gemeinten Rat nennen, sich keine Arbeit zu machen für etwas , das vielleicht bei der nächsten HU gleich wieder kassiert wird.
ICH sehe durchaus einen gewissen Sinn in Deinem Vorhaben. Leider bekommt man aber in so vielen Fällen weder einen Orden, noch ein Belobigung dafür, daß man sich selber einen Kopf macht.

Ich weiß es nicht, aber die Erfahrung sagt mir, daß WENN so ein Lichtzeichen verpflichtend wird, dann wird es bestimmt nicht möglich sein den Seitenmarkierungsleuchten einen erweiternden Zweck zuzuschreiben. Das wäre zwar pfiffig (wie Dein Gedanke) aber vermutlich ZU EINFACH und pragmatisch :joy:

Ich erinnere da an der Einführung der Nebelschlußleuchten oder die "3 Bremsleuchte" da hatte selbst der Zubehörhandel allerlei abenteuerliche Konstruktion im Angebot. Vieles durfte von eifrigen Bastlern danach wieder entsorgt werden.

Ich wäre also ganz bei Wolf's Vorschlag, was nicht heißen soll, da ich Deine Idee schlecht finde.

Ansonsten wünsche jedenfalls angenehme Erleuchtung in der Sache und hoffe Du berichtest über den weiteren Verlauf.

Frohes Fest allerseits!

Michael
#10
So, jetzt habe ich mich auch nochmal "etwas" schlauer gemacht - hätte ich wohl besser vorher tun sollen :woozy_face:

Wie gesagt ist es nicht verpflichtend, aber ohne Zweifel auch aus meiner Sicht sinnvoll.

Ich sehe aber nach, wie vor das Problem, dass nicht sicher ist, ob die Vorrichtung auch an anderen Fahrzeugen, die nicht (mehr) Klasse M oder N zugehören, erlaubt ist. (Ich nenne da mal das Beispiel der reflektierenden Umrissmarkierung)

Die Leuchten selbst dürfen aber offenbar erhalten bleiben und durch ein entsprechendes Modul um die Blinkfunktion erweitert werden.

Da hat wohl das Transportgewerbe (sinnvolle) Lobbyarbeit geleistet, denn sonst hätte man garantiert gelbe leuchten durch NORMGERECHTE gelbe Leuchten austauschen müssen.

Jetzt bin ich umso mehr gespannt, was aus der Sache wird.