Forum für Camper-Selbstausbauer!

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#11
Ich hatte Dir doch den Link geschickt wo nur das Gutachten verkauft wird. Du müsstest nur die Firma anschreiben und ragen.

Würde mich auch mal interessieren ob und wenn ja, was verändert werden muss. Habe schon oft gelesen, dass ohne bauliche Veränderung aufgelastet wird.
#13
@Bastelhugo
Ich kann mich an folgende Erklärungen erinnern die ich im Internet gelesen habe (weiß aber natürlich nicht ob das stimmt):
Die Lightmodelle sind technisch (meist) identisch und werden aber mit verschiedenen zGG verkauft. Die "leichteren" Modelle sind etwas günstiger. Früher konnte man relativ einfach auflasten indem man sich von Peugeot/Citroen/Fiat eine entsprechende Bestätigung ausstellen hat lassen. Das hatte aber wohl dazu geführt das eine größere Anzahl Kunden den Trick benutzt hatten das leichtere und damit günstigere Fahrzeug zu kaufen und dann kostenlos aufzulasten. Daher hatten die Hersteller diese kostenlose Bestätigung dann eingestellt.

Nachfolgend gab es dann wohl zumindest einen Fall wo ein Händler ein "leichteres" Fahrzeug verkauft hatte mit der Zusage, dass der Kunde es ja unmittelbar nach Kauf auflasten kann (evtl. waren die 3.5t nicht lieferbar bzw. am Hof verfügbar). Nachdem der Händler aber nun vom Hersteller keine Bestätigung mehr bekam, war der Händler in Zugzwang. Die Lösung war ein Nachweis, dass ein entsprechendes 3,5t Fahrzeug bei den relevanten Bauteilen (Bremsen, Fahrwerk etc.) exakt die gleichen Bauteil- bzw. Ersatzteilnummern hat wie das leichtere Modell. Er hatte also eine Liste der betroffenen Bauteile erstellt und mit dieser konnte er den TÜV überzeugen.

Grüße
Peter
jumper99, Mustermicha gefällt dies
#14
Danke Peter!
Ich habe Peugeot schon vor zwei Wochen angeschrieben, leider noch keine Antwort bekommen.

Ich werde mal bei meinem örtlichen nachfragen

LG
#15
Light hat ab Werk 15“ Räder mit anderem Felgenlochkreis und eine anders dimensionierte Bremse, soll etwas über 50kg weniger wiegen als das Maxi Fahrwerk…

An vielen Fertigwohnmobilen wird das light Fahrwerk durch 16“ Felgen gepimpt…
#16
Danke Hendrik
Die Frage beschäftigt mich auch noch:
1. Es gibt ja zwei LK. 5x130 und 5x118. Dir Lightversion wird dann 5x118 haben richtig?
2. Könnten 16" Felgen schon dazu führen, dass die zgM erhöht werden kann?

LG
ANDRE
#17
Es gibt ja 16 zoll Felgen mit LK 5x118, das ist nicht das Problem.
Du kannst bei einer Typisierungstelle fragen was man benötigt für eine Auflastung.
Soweit mir bekannt haben Maxi die stärkeren Naben 5x130 und diese sind eben höher belastbar.
Ich frage mal bei uns wie es ausschaut, aber eine Einzelabnahme wird teuer denke ich.
#19
Interessant wäre es zu erfahren, ob die Hersteller wegen 200 KG überhaupt einen TECHNISCHEN Unterschied machen, oder ob das ganze nur auf dem Papier stattfindet und für die 200KG nur im Verfahren der Auflastung eine technische Änderung vorgenommen werden muß, die ansonsten gar nicht stattgefunden hätte.

Ich kann mir jedenfalls nur schwer vorstellen, daß alle Hersteller wegen 200 Kg tatsächlich eine technische Anpassung vornehmen, wo doch so hoher Kostendruck besteht.
jumper99 gefällt dies
#20
Mustermicha hat geschrieben: vor 4 Monate Interessant wäre es zu erfahren, ob die Hersteller wegen 200 KG überhaupt einen TECHNISCHEN Unterschied machen, oder ob das ganze nur auf dem Papier stattfindet und für die 200KG nur im Verfahren der Auflastung eine technische Änderung vorgenommen werden muß, die ansonsten gar nicht stattgefunden hätte.
Ich hatte mich damit mal vor Ewigkeiten beschäftigt und wenn ich mich recht erinnere, kann die Auflastung von 3,3 auf 3,5t ohne irgendwelche Umbauten vorgenommen werden. Man braucht dafür lediglich die Bescheinigung des Herstellers, die sich dieser fürstlich bezahlen lässt. Damit war die Sache für mich vom Tisch, so dringend brauche ich es nicht. Die Maxi Version kann man wohl recht problemlos auf über 3.5t auflasten. Bei der Light Version müssten dafür diverse Umbauten vorgenommen werden. Alles ohne Garantie!

Chris
jumper99 gefällt dies