@Bastelhugo
Ich kann mich an folgende Erklärungen erinnern die ich im Internet gelesen habe (weiß aber natürlich nicht ob das stimmt):
Die Lightmodelle sind technisch (meist) identisch und werden aber mit verschiedenen zGG verkauft. Die "leichteren" Modelle sind etwas günstiger. Früher konnte man relativ einfach auflasten indem man sich von Peugeot/Citroen/Fiat eine entsprechende Bestätigung ausstellen hat lassen. Das hatte aber wohl dazu geführt das eine größere Anzahl Kunden den Trick benutzt hatten das leichtere und damit günstigere Fahrzeug zu kaufen und dann kostenlos aufzulasten. Daher hatten die Hersteller diese kostenlose Bestätigung dann eingestellt.
Nachfolgend gab es dann wohl zumindest einen Fall wo ein Händler ein "leichteres" Fahrzeug verkauft hatte mit der Zusage, dass der Kunde es ja unmittelbar nach Kauf auflasten kann (evtl. waren die 3.5t nicht lieferbar bzw. am Hof verfügbar). Nachdem der Händler aber nun vom Hersteller keine Bestätigung mehr bekam, war der Händler in Zugzwang. Die Lösung war ein Nachweis, dass ein entsprechendes 3,5t Fahrzeug bei den relevanten Bauteilen (Bremsen, Fahrwerk etc.) exakt die gleichen Bauteil- bzw. Ersatzteilnummern hat wie das leichtere Modell. Er hatte also eine Liste der betroffenen Bauteile erstellt und mit dieser konnte er den TÜV überzeugen.
Grüße
Peter
Peugeot Boxer, L2H2, BJ 2017, 2.0 BlueHDI 120kW
Ausbautagebuch:
Peugeot Boxer L2H2 - WoMo für Zwei + Vespa
PLZ: 90xxx