Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Alles rund um die Aussenhaut, Fenster, Luken, Klappen, Durchbrüche, etc...
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#1
Hallo Zusammen,

ich hoffe es ist ok, dass ich ein neues Thema aufmachen. Leider finde ich nichts via Suche und wollte jetzt nicht das Ausbautagebuch vom Big_Foot "zuspamen"
ich habe in dem Ausbautagebuch viewtopic.php?t=8132&start=10 im Eintrag 16 gelesen, dass der Querholm der B-Säule ersatzlos entfernt werden kann.
Wolf hat geschrieben: vor 7 Monate
big_foot hat geschrieben: vor 7 MonateIch finde den Fred nicht mehr, aber irgendwo hier ging es mal um die Strebe über dem Dachhimmel. Ob wie analog zu den Fahrzeugen mit Skyroof raus kann. Wie ist denn die Diskussion ausgegangen? Meiner Meinung nach ist das ein tragendes Teil (dickes Blech) und kein dünnes Blech analog zu den Flatterholmen.
Die Strebe an der B-Säule zwischen Dach und Fahrerkabine kann raus. Die Stabilität kommt wohl aus dem Dachholm. Allen Fahrzeuge Skyroof und auch denen mit Hubbett in der Front fehlt diese Strebe ersatzlos.
Ich habe die obere Hälfte entfernt um für das dritte Bett noch ein paar cm Höhe raus zu holen.

Gruß
Wolf
Kann die Aussage, dass die Querstrebe zwischen den B-Säle entfernt werden kann, durch ein Dokument oder Original untermauert werden. Hab bedenken, so ein Teil zu entfernen und dann bei meine TÜV zu sagen, "Naja,der Wolf im Forum hat das gesagt" :)
Könnte eine Interessante Situation hervorrufen :joy:

Ich habe leider auch nichts in dem "Converters’ and Upfitters’ Manual" gefunden. Hatte aber allgemein auch nichts über den L5H3 gefunden...

Nur zur Sicherheit ich mein dieses Teil:
Dateianhänge
image0.jpeg
#3
Puh, schwierig.
Ist ja mal wieder Auslegungssache.
"Installationen und Änderungen zur Realisierung spezifischer Versionen (Gilt das auch für H3L5) müssen sorgfältig (Wieviel darf man entfernen?) durchgeführt werden, um die strukturelle Steifigkeit (Keine Aussage ob das Teil der Steifigkeit dient) zu gewährleisten und die Funktion und den Schutz des Fahrerhauses (Gilt das Teil als eine Art Überrollbügel?) sowie der oberen Verankerungspunkte des Sicherheitsgurts aufrechtzuerhalten (siehe Detail A)"

Da ich ggf. einen TÜV-Prüfer gefunden habe, der Ernsthaft und im Sinne des Möglichen entscheidet, werde ich das mit ihm durchsprechen. Vielleicht kann mir auch ein Karosseriebauer weiterhelfen. Werden hier mal im Real-Life weitersuchen

Danke für die Antwort :)
#4
Ich habe mal mit einem Prüfer gesprochen und von ihm einen Zauberwort gelernt. In meinem Fall ging es um die Sitze und ich hatte kein R14 Gutachten dafür (Betrifft Sitze selbst, nicht die Verankerung) . Er meinte im Gespräch, dass wenn die Sitze produziert, in Serienfahrzeugen eingebaut und gefahren werden, dann werden die ja schon geprüft sein so, dass man in dem Fall mit einem Vergleichsfahrzeug, der diese Sitze serienmäßig hat, arbeiten kann. So könnte man vielleicht auch mit dem Entfernen des Holms vorgehen?..
#5
Wenn Du zu einem Wohnmobilhändler gehst und dir mal einen der zahllosen Teilintegrierten ansiehst, kannst du sehen, dass die nicht nur den Querholm sondern auch das Dach entfernen.
Warum das auch im Falle eines Unfalls stabil bleibt, ist mir ein Rätsel, aber für diese Autos gibt es eine CoC.
Vielleicht, weil es wegen Kleinstserie keine Crashtests gibt.
Oder der Tüv sagt, solange die Guillotinenlösung in der zweiten Reihe eingebaut werden darf, können wir über die erste Reihe nicht meckern.
#6
Guten Morgen,

gibt es hier Neuigkeiten?
Auch ich möchte den Querholm in meinem L4/H2 entfernen und suche nach Lösungen.

Grüße Kalli
#7
Hallo,

Ich möchte nur nochmal an den Thread erinnern. Nachdem ich mir ungezählte mal das schüttere Haar an dem Querhom abgestreift habe, möchte ich das Ding nur noch los werden, aber nicht das Auto auf Lebenszeit versauen.
Vieleicht hat ja jemand einen Bekannten, der einen Schwager hat dessen Cousin bei einen der großen Ausbauer arbeitet und uns stichhaltige Hinweise geben kann.
Im voraus vielen Dank.

O.