Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Reifen, Felgen, Federn & Dämpfer, (Servo-) Lenkung, Bremsen, etc...
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
#1
Hallo
Ich fahre einen Boxer mit light Chassis. Habe das Luftfahrwerk von VB air suspension verbaut.
Nun steht in der Dokumentation für den Tüv,
Da Luftfedersystem darf nur in Verbindung mir originalen Rädern und Reifen des Fahrzeugherstellers gemäß Genehmigung verwendet werden.

Ich fahre aber 235/75R15

Kann es da Probleme geben oder hat das jemand in der Kombination eingetragen ?

Gruß Frank
Benutzeravatar
von C0M0
#2
Das kann natürlich je nach Prüfer "Probleme" geben. Wenn dein Fahrzeug von dem Gutachten abweicht, muss eine Einzelabnahme gemacht werden, das können weniger Prüfer und ist teurer. Das Selbe Spiel habe ich z.B. mit meinem Lenkrad.

Hast du die 235/75r15 eingetragen?
#3
235/75 r15 sind eingetragen. Ging mit Tachoüberprüfung gerade noch so.

Gruß Frank
Benutzeravatar
von Rico_KN
#4
Eigentlich sagt das Gutachten ja schon alles aus... in dem Fall muss die Luftfederung in Kombination mit den Reifen eingetragen werden. In dem Fall kann es echt schnell und günstig gehen, da die Rad/Reifenkombi ja schon einmal abgenommen wurde.

Gruß Rico
#5
Wurde eingetragen .
Euro 105.80 für tüv und Euro 12 für die zulassungs

Gruß Frank
Benutzeravatar
von Rico_KN
#6
Günstig ist was anderes aber dafür ging es jetzt ja sehr schnell :joy:

Gruß Rico
#7
Eintragung nach § 19(2) StVO mit passendem Gutachten ca. 50€
Eintragung nach § 19 (3) i.V.m. § 21 StVZO ("Einzelabnahme" ab 100€ bis... je nach Aufwand.
#9
Hi Frank,

hab genau dieselbe Kombination eingetragen. Allerdings habe ich die Zlf schon eingetragen gehabt als ich letztes Jahr die Reifen ewintragen liess.