Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Liebes Forum,

ich bin mir sicher zu diesem Thema hier schon etwas gelesen zu haben, finde es aber nicht wieder… Ich freue mich also über Antworten oder den Verweis auf einen entsprechenden Thread.

Bisher hatten wir geplant die Trennwand hinter den Sitzen drin zu lassen und die Schränke der Küche dort vorlaufen zu lassen. Jetzt haben wir uns spontan dazu entschlossen die Trennwand auszubauen (war eine nachträglich eingebaute aus Kunststoff, also nicht zu kompliziert).

Allerdings kann ich den Fahrersitz jetzt ja nicht auf meine Größe einstellen und dann schnack mit dem Küchenschrank dran… Gleichzeitig muss der Sitz vermutlich nicht in der letzten Rille die Lehne noch ganz zurück neigen können… (vermute ich). Gibt es da etwas Verlässliches als Leitfaden, das darüber Auskunft gibt wie weit der Fahrersitz verstellbar sein muss? Und wie weit der Beifahrersitz?

Vielen Dank und Grüße!
#2
Soweit ich weiß, gibt es bzgl. der Sitzeinstellungen keine expliziten Vorgaben.
Du und andere mögliche Fahrer sollten eine bequeme und damit sichere Einstellung erreichen können.
Ich hatte auch das Problem, daß alle in Frage kommenden Fahrer ihre bequeme Einstellung finden können.
Ich mit 1,88 und langen Beinen, meine Söhne bis 1,99, aber kurze Beine und die "niedlichen" Schwiegertöchte mit gut 1,60.
Deshalb hab ich meinen Küchenblock (Tagebuch S. 9) vorne etwas abgeschrägt und bei "Küchenbetrieb" muß der Sitz wg. der aufgeklappten Abdeckung eben etwas nach vorne.
Hat sich bisher super bewährt.

Gruß Manfred
#3
Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich meine mich zu erinnern, dass hier mal jemand davon berichtet hat, dass ein tüv Prüfer die Verstellmöglichkeiten des Fahrersitzes geprüft habe… kann mich aber auch täuschen.

Ich gehe davon aus, dass die Sitzschiene mit allen Einstellungen erhalten bleiben muss (also gröstmöglocher Abstand Sitzfläche zur Lenksäule), aber die Lehne nicht noch dort in einen Liegewinkel gebracht werden können muss.

Das ist insofern für mich wichtig, als dass ich die Seitenwand des Küchenschrabkes senkrecht nach oben führen möchte, damit der Hängeschrank gestützt wird. Also wird es einen Punkt geben, an dem der Schrank die Beweglichkeit der Lehne einschränken wird. Da muss ich wohl vorab zum Prüfer…
#4
Dass der TÜV-Prüfer die Originalverstellmöglichkeit des Fahrersitzes zu prüfen hätte halte ich für ein Gerücht, obwohl ich genau das in einem entsprechenden Video des TÜV-Nord so gesehen habe. In meinem Sprinter lässt sich die Sitzlehne NACH Ausbau der Trennwand fast bis zur Horizontalen verstellen und diese Möglichkeiten sind in jedem Fahrzeuig anders. Da gibt es keine allgemeine Regel - auch wenn sich kontrollsüchtige Prüfer vielleicht so etwas wünschen.
In manchen französischen, japanischen und italienischen Autos kann ich auch im Originalzustand trotz meiner nur knapp 1,90m Körperlänge kaum vernünftig sitzen. Entfällt dann die Zulassung?
#5
Hi Greg,

da wird Dir nur ausprobieren übrig bleiben.

Ich hab mir damals auch Gedanken gemacht, aber wie es der Zufall so wollte, konnte ich den Küchenblock (bei mir Fahrerseite) einfach von hinten an die B-Säule anschlagen, damit hab ich für den Fahrersitz in der hintersten Position (ich nutze mit 1,81m 2 Rastungen weiter vorn) und "normal" geneigter Rückenlehne
ausreichend Platz zur Kante der Küche (Sprinter).

C.
#6
Ich hatte damals den Sitz so eingestellt, dass ich gut saß mit 1,83 und daran die Wand ausgerichtet.
Zwischenzeitlich dürfte es gern etwas mehr Platz gewesen sein, aber ich komme auch auf langen Strecken gut klar. Aufrecht sitzen soll ja ergonomisch sein.
20201219_162032.jpg
#7
Moin. Die originale Trennwand beschränkt doch die Sitzeinstellung auch und ist trotzdem erlaubt.
#8
Die originale hat aber eine Ausbuchtung und geht nicht senkrecht von Boden hoch. Aber ja, Liegesitz geht damit trotzdem nicht.
#9
Moin,

wir haben es genauso wie Claudio @calalalaudio gemacht, sind aber noch ein Stück kleiner. Hat den Prüfer (TÜV) bei der Umschreibung nicht interessiert, dass größere Mensch in unserem Wagen schlechter Platz finden.
Wohl etwas Offtopic, aber bei Motorräder gibt es auch Maschinen, die jeweils für größere/kleinere Menschen besser geeignet sind, und trotzdem wird da nicht einschränkend auf die Körpergröße eine Zulassung /Fahrerlaubnis erteilt.

Liebe Grüße

Thorsten
#10
Vielen Dank für Eure Erfahrungsberichte! Dann mache ich das auch mit gesundem Augenmaß 😁

An die B-Säule unseres Boxers kann ich definitiv nicht, das wird zu eng. Erst recht, wenn ich die vordere Seitenwand des Schrankes komplett hochziehen will…

Danke Euch!