Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Tagebücher die den Camperausbau beschreiben
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von mafer
#11
Ich finde das genau richtig, keine Probefahrt zu machen.
Alle Mängel, die auftauchen sind dann von der Gewährleistung abgedeckt.
Mängel die an bei einer Probefahrt vor dem Kauf feststellt, können von der Gewährleistung ausgeschlossen sein.
Hat der Händler die Gewährleistung versucht auszuschießen, hat man statt einem Jahr sogar zwei Jahre.
Das ganze gilt natürlich nur bei Kauf einer Privatperson vom Händler.

Gruß
Matthias
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von Wolf
#12
So ein Quatsch.

Die Gewährleistung, genauer die Sachmängelhaftung, ist gesetzlich geregelt und hängt in keinster Weise von einer Probefahrt ab!

Entscheidend ist, dass der Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen hat. Dabei ist in den ersten sechs Monaten die Beweislast beim Verkäufer. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber bei einem Mangel, der in den ersten sechs Monaten nach Fahrzeugübergabe angezeigt wird, davon ausgeht, dass dieser bereits beim Kauf vorlag. Der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen, was in der Regel nicht möglich ist. Seit 01.01.2022 ist diese Beweislast sogar auf ein Jahr ausgedehnt.
Eine Probefahrt ändert daran gar nichts. Denn egal ob ein Mangel bei einer Probefahrt festgestellt wurde oder nicht, alle Mängel müssen im Kaufvertrag stehen, sonst gelten sie als verschwiegen.

Gruß
Wolf
von Gietta
#13
Wolf hat geschrieben: vor 10 Monate So ein Quatsch.

Eine Probefahrt ändert daran gar nichts. Denn egal ob ein Mangel bei einer Probefahrt festgestellt wurde oder nicht, alle Mängel müssen im Kaufvertrag stehen, sonst gelten sie als verschwiegen.

Gruß
Wolf
Nein, das stimmt nicht. Es ist nur eine Frage der Beweisbarkeit. Mündliche Absprachen können bei einer Auseinandersetzung kaum bewiesen werden. Da steht dann meist Aussage gegen Aussage und kein Richter der Welt kann einem Menschen ins Hirn schauen und erkennen, wer die Wahrheit sagt. Aber generell gilt auch das gesprochene Wort als Vertragsbestandteil. Es gibt ja genug Vertragsformen, die keiner Schriftform bedürfen. Meines Wissens sind schriftliche Verträge nur bei Immobilien zwingend vorgeschrieben, da diese auch notariell beurkundet werden müssen. Ein auto kann man auch per Handschlag kaufen. Da ist ein schriftlicher Vertrag nicht notwendig.
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von mafer
#14
Wolf hat geschrieben: vor 10 MonateSo ein Quatsch.

Die Gewährleistung, genauer die Sachmängelhaftung, ist gesetzlich geregelt und hängt in keinster Weise von einer Probefahrt ab!

Entscheidend ist, dass der Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen hat. Dabei ist in den ersten sechs Monaten die Beweislast beim Verkäufer. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber bei einem Mangel, der in den ersten sechs Monaten nach Fahrzeugübergabe angezeigt wird, davon ausgeht, dass dieser bereits beim Kauf vorlag. Der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen, was in der Regel nicht möglich ist. Seit 01.01.2022 ist diese Beweislast sogar auf ein Jahr ausgedehnt.
Eine Probefahrt ändert daran gar nichts. Denn egal ob ein Mangel bei einer Probefahrt festgestellt wurde oder nicht, alle Mängel müssen im Kaufvertrag stehen, sonst gelten sie als verschwiegen.

Gruß
Wolf
Bisschen schwierig, wenn du dummes Zeug, aber unter meinen Beitrag "So ein Quatsch" schreibst. Keine Ahnung haben ist ja nicht schlimm, aber dann kann man das doch zugeben.
Wenn ein Kaufvertrag in Kenntnis eines Mangels geschlossen wird, dann gilt diese Beschaffenheit als vereinbart und keine Partei kann hieraus mehr Rechte ableiten.
Und im Kaufvertrag stehen muss ebenfalls nichts. Einfach mal "Schriftformerfordernis" und "doppelte Schriftformerfordernis" googeln.
Wissen hilft, das muss man auch nicht pöbeln.
#15
... vielleicht war die Antwort von meinem Namensvetter etwas harsch, aber dadurch auch deutlich.

Von einer Probefahrt abzuraten ist - aus welchen konstruierten Gründen auch immer - absolut indiskutabel und ist grob fahrlässig. Sowas möchte ich in unserem schönen Forum auch nicht lesen müssen!

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
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von Wolf
#16
Vielleicht hilft diese Broschüre etwas weiter:

[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Zitat daraus:
verzichten Sie keinesfalls auf eine Probefahrt

Weitere Checkliste:

[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Zitat daraus:
Die Bedeutung einer Probefahrt vor Vertragsabschluss ist nicht zu unterschätzen.
Wahrscheinlich haben diese professionellen Institutionen auch alle keine Ahnung.....

Gruß
Wolf
#17
mafer hat geschrieben: vor 10 MonateWenn ein Kaufvertrag in Kenntnis eines Mangels geschlossen wird
Keiner kann mir als Laie nach einer Probefahrt konstruieren, anhand eines wackelnden Wählhebels oder Motorgeräuschs in Kenntnis eines Mangels (Getriebeschaden, Motorschaden) gewesen zu sein.
Und wenn man einen entsprechenden Verdacht hat, kann man den Verkäufer auch darauf ansprechen. Wenn der sagt: "ist nix, läuft wie er soll" oder "nichts bekannt" dann sehe ich da auch keine Auswirkungen auf die Gewährleistungspflichten.

Gilt natürlich nur bei Kauf vom Händler, zwischen Privatpersonen ist das eventuell was anderes.
Wolf, saniwolf gefällt dies
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von mafer
#18
Ergänzendes Zitat aus der ADAC-Broschüre "Für Mängel, die
dem Käufer bereits bei Vertragsschluss, z.B. durch das Mängelprotokoll
zum Kaufvertrag bekannt waren, haftet der Verkäufer nicht."

Trotzdem möchte ich meine vorherigen Beiträge entschärfen, denn ich habe den Verschleiß nicht beachtet. Der fällt nicht unter die Gewährleistung, sondern ist ggf. Pech des Käufers.
Gruß
Matthias
von Tiro
#19
So, tut mir leid für die Lange verzögerung :)
@Wolfgangfox Der Iveco hat die Automatisierte Schaltung, Ich habe darüber viel gutes aber auch schlechtes gelesen und werde bei Problemen ggf. Direkt Zum Hersteller ZF Fahren.

Nun die Frage warum habe ich keine Probefahrt gemacht?
Der Händler hat da Keinerlei einfluss drauf gehabt! Das Auto war so eingebaut das ich evtl. etwas Naiv drauf verzichtet habe. (Der Händler und seine Frau haben nicht versucht mich da Negativ zu beeinflussen oder ähnliches) Aktuell bereue ich den Kauf nicht, da Beim Neuen Tüv alle Verkehrs und sicherheitsrelevanten teile Ordnungsgemäß Repariert werden sofern sie Defekt sind und viel mehr bietet so ein Transporter ja auch garnicht :( Keine Klima, Kein Radio, Kein Tempomat usw...

@frahap Das steht Fahrerseite auf der Sonnenblende drauf. Allerdings steht da Lang 7,14 Breit 2,65 Hoch2,76 Denke also das die werde Mit Spiegel und dem Tritt am Heck sind.
von Tiro
#20
Jetzt nochmal ein Kleines Update zum zustand des Fahrzeugs :) Ich hatte wohl großes glück!
Nachdem der Iveco neuen Tüv bekommen hat und bei uns auf dem Hof steht ( Getriebe und Motor laufen einwandfrei) habe ich mich im Motorraum mal etwas umgeschaut.

Neue Starterbatterie hat der kleine bekommen und der Zahnriemen wurde 2021 schon gewechselt. Motoröl muss aber dringend gewechselt werden,wurde bei 115.000km zuletzt gewechselt (aktuell 136.300km)

Nach gut 300km Fahrt Pendelte sich der Verbrauch bei nur 9l/100km ein was mich sehr gewundert hat da ich mit 12l+ gerechnet habe.
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