- vor 10 Monate
#11
Ich finde das genau richtig, keine Probefahrt zu machen.
Alle Mängel, die auftauchen sind dann von der Gewährleistung abgedeckt.
Mängel die an bei einer Probefahrt vor dem Kauf feststellt, können von der Gewährleistung ausgeschlossen sein.
Hat der Händler die Gewährleistung versucht auszuschießen, hat man statt einem Jahr sogar zwei Jahre.
Das ganze gilt natürlich nur bei Kauf einer Privatperson vom Händler.
Gruß
Matthias
Alle Mängel, die auftauchen sind dann von der Gewährleistung abgedeckt.
Mängel die an bei einer Probefahrt vor dem Kauf feststellt, können von der Gewährleistung ausgeschlossen sein.
Hat der Händler die Gewährleistung versucht auszuschießen, hat man statt einem Jahr sogar zwei Jahre.
Das ganze gilt natürlich nur bei Kauf einer Privatperson vom Händler.
Gruß
Matthias
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