Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Heute Morgen mit meinem Prüfer gesprochen.

Auf dem Lüfter selbst muss das draufstehen bzw so zertifiziert sein.

Auf die Schnelle habe ich nix gefunden was speziell darauf hinweist.

Da ich nur einen kleinen Fiat Doblo habe brauche ich nur 5qm zu belüften.

Habt ihr da Empfehlungen ?
#2
Also das verstehe ich nicht ganz - die EN 721 ist doch ein ganzes Regelwerk für unterschiedliche Bereiche. In Bezug auf die Belüftung werden da je nach Einbausituation unterschiedliche Be-/Entlüftungssituationen dargelegt in Abhängigkeit von den installierten Geräten und Fahrzeuggrößen.

Ich verstehe nicht wie der Hersteller eines Pilzlüfters angeben könnte, daß sein Produkt mit diesen Anforderungen konform sein kann, wenn er den späteren Einsatzzweck nicht kennt. Denkbar sind ja auch der Einsatz von 2 Pilzlüfteren.

Aus meinem Verständnis ist nur zu prüfen, ob die Belüftungssituation in Abhängigkeit zur Installation den Vorgaben der Norm entspricht. Öffnung bleibt Öffnung - die Querschnittsfläche ist entscheidend.

Verstehe ich das etwa falsch??
Rico_KN gefällt dies
#3
Moin Enrico,

war das ein Prüfer vom T, dem Ü und dem V? :thinking: :wink:
Meinen Prüfer (einem bei der G, der T und Ü) war die Belüftung egal. Meine Zwangsbelüftung habe ich aber dennoch über das Heki realisiert,
da ich über den Betten noch einen Maxxfan verbaut habe. Die Luft, die der rein oder raus bläst, muss auch nach kommen.

Besuche doch einfach auch mal andere Organisation und frag dort nach. Ich empfehle immer vor (!) Baubeginn mit dem Auto ruhig bei mehreren Prüfern vorstellig zu werden und hinterher auf's Bauchgefühl zu hören, bei wem man die Abnahme machen lässt.
So hatte ich es auch gemacht.

Gruß
Thomas
Mustermicha gefällt dies
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von jj79
#4
Anbauteile sollten eine E Nummer drauf haben, die hat nix mit der Lüftung zu tun, sondern mit der Verkehrssicherheit. Ob das bei einem Lüfter sinnvoll ist, darüber kann man streiten. Besser einen Prüfer der nicht auf diesen Lüftungsschwachsinn achtet.

Für meinen Kühlschrank habe ich übrigens ein Edelstahl Kiemenblech… selbstverständlich ohne „Zertifikat“. :wink:
Mustermicha gefällt dies
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von e0mc2
#5
Hallo

Ich würde da auch mal nach einem anderen Prüfer schauen. Kostet ja außer Zeit auch nix ...
Meiner (mit G am Anfang) wollte auch eine Zwangsbelüftung.
Er hätte sich aber sogar drauf eingelassen, dass ich mein Dachfenster fürs Foto einen Raster aufmache.

Ihm wäre aber auch sonst jedes Loch recht gewesen ...

Gruß, Hans
#6
Im Moment steht der Wagen in Österreich.
Sprich den Prüfer habe ich bei der G… so gewählt das er am nächsten ist.

Könnt ihr mir mal ein Teil posten mit dieser EN Norm ?
Habe keine gefunden auf Amazon.
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von jj79
#7
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Sowas meine ich… ob das auch an den dachlüftern zu finden ist, weiß ich nicht.

Wenn es daran schon scheitern soll, dann such dir einen anderen Prüfer, der wird dich nicht glücklich machen.
#8
@jj79

Bei Fenstern und Dachluken ist das nicht so schwer zu finden, aber bei einem Pilzlüfter habe ich das noch nicht gesehen wobei ich aber auch nicht gesucht habe :woozy_face:

Bei den Fenstern und Luken geht es ja hauptsächlich um die Splittergefahr bzw darum daß sie nicht vom Dach fliegen. Für den Pilzlüfter kann dabei wohl nur Letzteres gelten.