- vor 1 Jahr
#1
Moin Leute,
ich habe gestern bei Renogy eine Solartasche bestellt. Diese war unschlagbar günstig. Ich habe extra darauf geachtet, dass der Preis die Mwst. enthält. Das stand auch explizit unter dem Preis und man konnte auch nicht auswählen ob mit oder ohne Mwst. Als ich dann den Bestellprozess beendet hatte, ploppte ein Fenster auf. Hier sollte ich per Häkchen bestätigen, dass ich berechtigt bin ohne Mwst. zu kaufen. Hab ich natürlich nicht gemacht.
Habe dann Renogy angeschrieben was das soll und gefragt ob die Mwst. nun ausgewiesen wird oder nicht. Die haben nicht geantwortet, sondern sofort auf versendet geschaltet
Ich habe gelesen, dass mobile Solargeräte nicht von der Mwst. befreit werden können. Man muss diese aber auch nicht anmelden. Andere Verkäufer arbeiten mit Formularen, welche vom Käufer unterschrieben werden müssen. Das war hier nicht der Fall. Das Kästchen konnte einfach weggeklickt werden, ohne das man ein Häkchen setzt. Im Angebot war die Mwst angegeben (habe einen Screenshot), in der Bestellbestätigung per Mail nicht. Ist das nicht Steuerhinterziehung? Wer haftet wenn sowas auffliegt?
"Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst."
ich habe gestern bei Renogy eine Solartasche bestellt. Diese war unschlagbar günstig. Ich habe extra darauf geachtet, dass der Preis die Mwst. enthält. Das stand auch explizit unter dem Preis und man konnte auch nicht auswählen ob mit oder ohne Mwst. Als ich dann den Bestellprozess beendet hatte, ploppte ein Fenster auf. Hier sollte ich per Häkchen bestätigen, dass ich berechtigt bin ohne Mwst. zu kaufen. Hab ich natürlich nicht gemacht.
Habe dann Renogy angeschrieben was das soll und gefragt ob die Mwst. nun ausgewiesen wird oder nicht. Die haben nicht geantwortet, sondern sofort auf versendet geschaltet
Ich habe gelesen, dass mobile Solargeräte nicht von der Mwst. befreit werden können. Man muss diese aber auch nicht anmelden. Andere Verkäufer arbeiten mit Formularen, welche vom Käufer unterschrieben werden müssen. Das war hier nicht der Fall. Das Kästchen konnte einfach weggeklickt werden, ohne das man ein Häkchen setzt. Im Angebot war die Mwst angegeben (habe einen Screenshot), in der Bestellbestätigung per Mail nicht. Ist das nicht Steuerhinterziehung? Wer haftet wenn sowas auffliegt?
"Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst."
Gruß Alex