Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
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#11
Moin,

die Gasflaschen müssen während der Fahrt zugedreht sein. Da brauchst Du das Teil dann auch nicht. Wenn Du jedoch z.B. während der Fahrt die Gasheizung laufen lassen willst, die Flasche also geöffnet sein muss ist der Controller meines Wissen nach Pflicht.

Wir haben unseren Gaskasten, wie wohl die meisten hier auch selbst gebaut. Der Prüfer, mit dem ich mich schon vorab unterhielt, meinte übrigens, dass er keinen Kasten abnehmen würde bei dem die Flaschenhalter nur mit Spax angeschraubt sind. Er verlangte, dass die Schrauben durchgehen, also Schrauben mit Muttern.

Liebe Grüße

Thorsten
#12
Den brauchst du bei einer Anlage, die nur zum Kochen dient, nicht. Der Crashsensor ist störanfällig und muss nach 10 Jahren getauscht werden.

Bei deiner Anlage sollte das Venti gut zugänglich sein und wird dann während der Fahrt abgedreht.

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
#13
"Venti" = Gasflaschenventil :woozy_face:

Sehe gerade, Thorsten war schneller - 2x die gleiche Aussage, dann scheint's zu stimmen :v:

Generell würde ich aber in deinem Fall eher zu einer Kartuscheversion mit Zündsicherung greifen - auf Verbrauch brauchst du fast nicht zu achten. Der große Vorteil wäre Platzersparnis und du könntest den Kocher einfach nach draußen mitnehmen und in deine Outdoorküche stellen.

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
#14
Hallo Wolf,

was genau meinst du mit Kartuschen Version mit Zündsicherung? hast du da mal einen Link für mich.

Gruß Reinhard
#15
Ich nehme an, Wolf meint sowas hier:
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Wird auch Flammwächter genannt. Wenn die Flamme durch Wind oder überkochendes Wasser erlischt, schließt der Kocher automatisch die Gaszufuhr.

C.
saniwolf gefällt dies
#16
Das ist auf jeden Fall eine gute Alternative. Weiß den jemand, ob die Gaskartuschen genormt sind?

Gruß Reinhard
#17
Ja, sind sie. IdR haben die 227g/512ml und irgendwas mit "MSF-1A" in der Beschreibung. Kannste nicht verfehlen.

C.
#18
Hallo noch mal,

unter dieser Seite habe ich folgende Aussagen gefunden:


[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Der Kocher muss fest verbaut und für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein und eine Zündsicherung haben. Wer sich jetzt denkt „kein Problem, dann stelle ich einfach einen Kartuschenkocher auf meine Küchenzeile und fertig“, den müssen wir enttäuschen- so einfach ist es leider nicht.

Bei unserem Sprinter hatten wir anfangs einen Kartuschenkocher* eingebaut. Diesen durften wir allerdings nur einbauen, weil wir ihn auf eine Schublade am Heck fest installiert haben, so dass er bei Verwendung bei geöffneter Hecktür außerhalb des Fahrzeuges ist. Wir hätten den Kartuschenkocher also nicht einfach auf unsere Küchenzeile montieren können.

Von der Kartuschenkocheridee bin ich schon fast überzeugt, Diese gibt es auch zweiflammig mit zwei Kartuschen, also alle Mal genug für meinen kleinen "-Personenhaushalt. Die Frage ist, was sagt der TÜV dazu.

Gruß Reinhard
#19
Dieser [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] macht einen guten Eindruck und erfüllt die Vorgaben zur Indoornutzung, ggf. 2 Stück einsetzen. Ob der Prüfer das akzeptiert hängt vom Prüfer ab. Den "richtigen" TÜVer musst du halt finden.

Sowas gibt's auch [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] (nach unten scrollen ...)

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
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von jj79
#20
Wenn es um die Abnahme geht (hattest Du vorher nicht geschrieben), dann kommt es wie schon geschrieben auf den Prüfer an. Es gibt auch immer die Möglichkeit, sich eine Elektroherdplatte für die Abnahme auf die Küchenzeile zu schrauben, anschließend rausschmeißen und danach zu kochen mit was Du willst. Alternativ kann man auch einen Kartuschenkocher fest installieren. Aber ganz egal was Du machst: jeder Prüfer ist anders und einen Rechtsanspruch auf Abnahme gibt es nicht. Ich musste auch ein paar Prüfer abklappern, bis ich den für mich richtigen gefunden habe.