Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

(Stand-)Heizung, Warmwasserboiler, Klimageräte- und Anlagen, Lüfter, etc...
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
#1
.....
Habe einen Fiat Doblo Maxi und 2 Schiebetüren.
Der Innenausbau ist bis auf Möbel schon fertig.

Nun lese ich das ich doch einen Zwangsbelüftung benötige. Genau das wollte ich eigentlich vermeiden etwas umständlich in die Karosserie zu sägen da ich die Belüftung vorne über die Fenster machen wollte.

Ist es nun zwingend nötig ?
Wenn ja wie bekomme ich im Nachhinein mit wenig aufwand die Belüftung noch eingebaut ?
#2
Hallo

Hast du schon mit deinem Prüfer gesprochen?
Falls nicht, mach das zuerst. Da jeder Prüfer anders entscheiden kann, ist alles, was du hier liest, nur Spekulation und muss bei dir nicht zutreffen.
Meinem (GTÜ) hat es z.B. gereicht, die Dichtung aus der Dachluke zu entfernen.

TÜV und Dekra wollen die Lüftung aber meist am Boden haben.

Grüße, Hans
#3
Klasse danke...Lüftung am Boden ??

Reicht dann da was in der Seitentür aus oder wie könnte das aussehen ?

Im moment Wohne ich in Österreich nähe Graz und ich müsste dann nach Deutschland für den TÜV WoMo Zulassung fahren.
Daher würde ich wohl den TÜV wählen mit der geringsten Distanz.

Könnt ihr zufällig einem Empfehlen ?
Ruft man da einfach an und reicht dann die Aussage am Telefon oder sollte man das mit seinem KFZ vor Ort besprechen ?
#4
Moin.
Bei meiner Umschreibung hat es den Prüfer nicht interessiert.
Ich habe keine Gasanlage im Fahrzeug.
Sprich mit dem Prüfer, was er sehen möchte, aber sprich ihn nicht explizit auf Einzelheiten an.
Ggfs kannst du auch bei mehreren Prüfern vorsprechen.
Camino74 gefällt dies
#5
Ok....das beruhigt mich nun ein wenig....

Wenn Gas das Problem ist....Ich könnte auch für die Umschlüsselung eine Induktionsplatte verbauen.
Ich werde die zwar nicht betreiben können da mein Stromnetz dafür nicht ausreicht aber vielleicht reicht das ja auch aus.
#6
Neogenesis hat geschrieben: vor 1 Jahr Reicht dann da was in der Seitentür aus oder wie könnte das aussehen ?
Das sagt dir dann dein Prüfer ...

Das mit der Kochstelle war bei mir auch eine Frage.
Es soll Prüfer geben, die akzeptieren eine normale Kochplatte mit Stecker, die auf die Arbeitsplatte geschraubt ist.
Dazu eine Kabeltrommel, dass man sie auf dem Campingplatz betreiben kann.

Zum Umschreiben:
Ich hab kurz angerufen, gesagt, um was es geht, und dass ich das gerne besprechen würde.
Er hat mir einen Termin gegeben, und ich bin hingefahren.

Vor Ort hab ich den Prüfer ins Auto "geschickt" und ihn gefragt, was ihm noch zur Umschreibung fehlt.

Allgemeine Tipps sind:
- Vorher mit dem Prüfer besprechen, und darauf achten, dass du immer den gleichen Prüfer hast.
Nicht, dass ein anderer Prüfer was anderes fordert.
- Klappe halten.
Immer höflich bleiben und Fragen beantworten, aber nicht mehr erzählen wie nötig.
Man neigt dazu, sein Werk stolz und ausführlich vorzuführen.
Das kann den Prüfer aber auf neue Ideen bringen, was ihm alles nicht gefallen könnte (durchtrennte Holme für Fenster, Elektrik, Befestigungspunkte, ...).
-Wenn der Prüfer komische Sachen will, fahr zum nächsten
Das "Erstgespräch" kostet normal nix. Also wenn nötig, ruhig mal noch bei einem anderen Prüfer / einer anderen Organisation vorbei schauen.

So aus Neugierde:
Du schreibst, du wohnst Österreich.
Müsstest du dann nicht dort umschreiben lasse?

Grüße, Hans
#7
Ich war gerade gestern beim TÜV Nord zur Abnahme. Die eigentliche Abnahme hat nur rund zehn Minuten gedauert. Dabei viel kein einziges Wort zum Thema "Belüftung". Es soll ja große Unterscheide zwischen den Prüfern geben, aber ich kann die Horrorgeschichten, die so mancher erlebt hat auf jeden Fall nicht bestätigen.

Vielleicht solltest du es einfach drauf ankommen lassen und dir ggf. nen anderen Prüfer suchen.
jj79 gefällt dies
#10
Nordwind hat geschrieben: vor 1 Jahr.vor allen Dingen wieder mal eine selbstherrliche Erfindung des Dampfkesselprüfvereins.
Diese "Erfindung" stammt aus der DIN EN 721. Die Erfinder sind also das DIN bzw. das CEN.

Auch wenn diese Normen nicht gesetzlich verbindend sind, so stellen sie doch den "Stand der Technik" dar.
Ist es "selbstherrlich", dass der TÜV-Verband seinen Prüfern empfiehlt, sich am Stand der Technik zu orientieren?
Camino74 gefällt dies