- vor 1 Jahr
#11
Hi,
Auf irgendwas muss ich mich schließlich verlassen und so steht das bei [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Ist das falsch was da steht?
Würde mich schon wundern.
Es ging ja nicht um Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern um unerlaubte technische Veränderung um eine nicht zugelassene Geschwindigleit zu erreichen.
Also wenn ich ein Moped tune damit es schneller geht als in seiner Zulassung steht, erlischt die Betriebserlaubnis.
Und die Haftplicht zahlt dann trotzdem wenn damit was passiert? Ok das wundert mich, aber gut zu wissen.
Aber bei einem Unfall fordert die Versicherung dann trotzdem 5000€ (so zu sagen Selbstbeteiligung) vom Fahrer, bzw. seinen Eltern zurück.
Dann war meine Aussage dass die Eltern dafür aufkommen müssen doch nicht so falsch.
.............................
Welche Höchstgeschwindigkeit steht denn in den Papieren der Schwalbe vor 1992?
Wenn die Schwalbe ganz offiziell "über" 60 läuft, dürfte sie ja sogar auf die Autobahn.
Das würde sogar ich verbieten, dem es schon viel zu viele Verbote gibt, dann mit 70 Auf der Autobahn wirst du 100% eines Tages von hinten überfahren.
Robert
Andolini hat geschrieben: ↑vor 1 JahrFür die gibt es keine zugelassene Geschwindigkeit, sondern es dürfen maximal 50 ccm sein. Mit guter Pflege und Vergasereinstellung bei wenig Gewicht sind echte 70 km/h normal. Völlig legal.
Auf irgendwas muss ich mich schließlich verlassen und so steht das bei [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Auszug - Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101)
(21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 II Nr. 4 StVZO (weggefallen, jedoch unproblematisch, da weiterhin Bestandsschutz für unsere Simson-Fahrzeuge gilt), wenn sie bis 28. Februrar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Simson, also der Fahrzeugrahmen, nachweisbar vor dem 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen, d.h. angemeldet worden ist. Geregelt wird dies im §76 Nr.8 b FeV (= Fahrerlaubnisverordnung) i.V.m. § 6 I FeV (Klasse AM).
Gemäß des Einigungsvertrages werden diese Fahrzeuge im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik weitergeführt und dürfen daher legal 60 Km/h fahren.
Alle Simsons, die nach dem 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, dürfen nur noch mit max. 50 Km/h gefahren werden, dürfen aber ebenfalls mit Klasse AM gefahren werden. Zu beachten ist, dass sich die o.g. Regelungen immer auf den Fahrzeugrahmen beziehen.
Ist das falsch was da steht?
Würde mich schon wundern.
Andolini hat geschrieben: ↑vor 1 JahrWird auch nicht wahr wenn es immer wieder geschrieben wird.
Ersetze die Geschwindigkeitsbeschränkung durch Überladung, erloschener BE, Trunkenheit, Drogeneinfluss oder was anderes. Die Haftpflicht zahlt trotzdem, bei nachgewiesener Kausalität kann sie bis 5.000 EUR Regress nehmen. Und nein, theoretische Kausalität reicht dafür nicht.
Es ging ja nicht um Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern um unerlaubte technische Veränderung um eine nicht zugelassene Geschwindigleit zu erreichen.
Also wenn ich ein Moped tune damit es schneller geht als in seiner Zulassung steht, erlischt die Betriebserlaubnis.
Und die Haftplicht zahlt dann trotzdem wenn damit was passiert? Ok das wundert mich, aber gut zu wissen.
Aber bei einem Unfall fordert die Versicherung dann trotzdem 5000€ (so zu sagen Selbstbeteiligung) vom Fahrer, bzw. seinen Eltern zurück.
Dann war meine Aussage dass die Eltern dafür aufkommen müssen doch nicht so falsch.
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Welche Höchstgeschwindigkeit steht denn in den Papieren der Schwalbe vor 1992?
Wenn die Schwalbe ganz offiziell "über" 60 läuft, dürfte sie ja sogar auf die Autobahn.
Das würde sogar ich verbieten, dem es schon viel zu viele Verbote gibt, dann mit 70 Auf der Autobahn wirst du 100% eines Tages von hinten überfahren.
Robert
Simpler L1 H2 Jumper-Windsurf-Ausbau, alltagstauglich und PKW-Parklückentauglich HSN : 3001 / TSN : APS