Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#21
jj79 hat geschrieben: vor 1 Jahr Was heißt denn eigentlich nicht fertig? Kannst Du nicht provisorisch die Mindestanforderungen erfüllen und umschreiben? Haben doch schon einige hier erfolgreich hinter sich.
Wir haben damals provisorisch die Mindestanforderungen erfüllt, das Fahrzeug umschreiben lassen und anschließend alles wieder ausgebaut. Inzwischen sind ein paar mehr Fenster im Bus, eine zusätzliche Sitzbank und auch die Isolierung ist zum Teil vorhanden. Das wars, ansonsten ist der Kasten leer.. und genau so waren wir im letzten Sommer auch bei der Hauptuntersuchung. Allerdings beim gleichen Prüfer, der auch die Umschreibung zum WoMo gemacht hat. Er wusste was wir vor haben und das es länger dauern wird. Bei uns gab es keine Probleme. Eigentlich hat sich der Prüfer gar nicht für den (nicht vorhandenen) Ausbau interessiert sondern sich um alle technischen Aspekte der Hauptuntersuchung gekümmert.
#22
ChrisChris hat geschrieben: vor 1 JahrDas muss weder schön noch elegant sein. Es muss nur da und erreichbar sein.
Könnte m.E. auch die Ablage über dem Fahrerhaus sein, ggf. mit ein paar Spanngummis gesichert.
#23
Sprotte hat geschrieben: vor 1 JahrAuch wenn da schon Schränke und Fenster drin sind, bleibt das erstmal ein "LKW", das Fehlen der Trennwand ist natürlich ein Mangel, dadurch fährt man aber nicht gleich ohne Betriebserlaubnis rum, für die Hauptuntersuchung könnte ein Ladungssicherungsnetz hochkant hinter den Sitzen montiert langen,
Mein "LKW" hatte Zeit seines Lebens nie eine Trennwand - weder hinter dem Fahrersitz noch hinter der werkseitig vorhandenen Sitzbank in der zweiten Reihe (Crew cab bzw Mixto). Entgegen anderen gängien Mythen hat der "LKW" auch ab Werk Scheiben links und rechts in der zweiten Reihe. Er wurde so von Mercedes geliefert, so erstzugelassen, so versichert und fünf Jahre lang so genutzt und mindestens zweimal in diesem Zustand "getüvt" - bis ich ihn dann zum M1SA habe umschreiben lassen.
#24
Ein N1 ist dann kein N1 mehr, wenn es als solches nicht mehr hauptsächlich nutzbar ist. Genauer steht das nirgendwo. Muss es auch nicht, finde ich. Denn für die Umbauphase bleibt so der Spielraum und überhaupt die Möglichkeit, diesen durchzuführen ohne das Fahrzeug abzumelden. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Änderung der Fahrzeugart sollte man dabei nicht außer acht lassen, um den Umstand ggf. darlegen und erklären zu können. Eine darüber hinausgehende Nutzung als Wohnmobil ohne Umschreibung sollte man sich jedoch sehr gut überlegen. Letztendlich trägt jeder das Risiko selbst. Gefahr für andere entsteht dabei ja auch nicht direkt.
#26
Ja, da stehen alle Voraussetzungen für ein N1-Fahrzeug.

Wann eine Fahrzeug als geändert gilt, steht da nicht. Der Wegfall einer der genannten Voraussetzungen führt eben nicht automatisch zur Änderungen der Fahrzeugart. Erstens weil dieser Wegfall vorübergehend und/oder gut begründet sein kann und zweitens, weil eben auch die Verwendung als andere Fahrzeugart oder die Eigenschaften einer anderen Fahrzeugart vorliegen müssen. Sonst kann es keine Änderung sein.
#27
Andolini hat geschrieben: vor 1 JahrWann eine Fahrzeug als geändert gilt, steht da nicht.
Das lese ich anders:
3.8.1. Ein Fahrzeug wird der Klasse N1 zugeordnet, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind.
Bei einem oder mehreren nicht erfüllten Kriterien ist das Fahrzeug der Klasse M1 zuzuordnen.
#28
Das betrifft die Zuordnung bei Erteilung der Betriebserlaubnis. Mir ging es um die Veränderungen beim Umbau eines Fahrzeuges was schon eine Betriebserlaubnis hat, den wir alle ja machen oder anstreben.
#29
Ich vermute, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn zwingend geforderte Einrichtungen o.ä. ausgebaut werden. Wenn ich aus einem Womo das Bett oder die Kochgelegenheit ausbaue, weil ich irgendwann mal eine anderes Bett oder einen anderen Kocher einbauen will, dann erfüllt es nicht mehr die Anforderunmgen an ein Womo und ich darf damit nicht rumfahren.
#30
Ich glaube, ich mache mir einfach zu viele Gedanken dazu, weil dieses Gutachten mir die letzten zwei Jahre Albträume bereitet hat...
Ich kann ja einfach den Hauptschalter auf 0 stellen oder die Hauptsicherung am Akku entfernen, dann ist alles getrennt.
Obwohl, es wird ja das 230V-Gutachten gefordert bei einem 2500W-Wechselrichter? Das müsst ich machen und dann das 230V-System während dem Gutachten betriebsbereit haben :face_with_monocle:
Ansonsten, alle provisorischen elektrischen Bauteile wie Raspberry, Router, usw... entfernen...
Noch den Tisch dran, Bus komplett ausräumen, Wiegen gehen...
Müsste passen.
Fest eingebaute Schränke müssen verriegelbar sein, damit sie während der Fahrt nicht aufgehen und bei einem Unfall keine Gegenstände herumfliegen können. ... Grundvoraussetzung ist, dass nichts verrutschen kann.
:thinking: Meine Oberschränke haben halt noch keine Fronten. Evtl. reichen Gummimatten aus, dann verrutscht theoretisch nichts.

Noch eine andere Frage... Testen die Prüfer (i.d.R.) auch Geräte auf ihre Funktion? Die Standheizung z.B. würde mit abgeklemmten Akkus nicht funktionieren.
So wie ich das verstanden hab, muss alles was verbaut ist auch dem Zweck entsprechend funktionieren...

Für die Suche nach einer Prüforganisation erstelle ich mal ein neues Thema...