Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#41
Das hab ich jetzt nicht verstanden. Welchen Anhang meinst du? Anhang XIII StVZO handelt von Sitzen in Bussen :thinking:

Zum § 19 Abs. 2 StVZO gibt es sehr viele Beschlüsse und Kommentare die die Fahrzeugart und Aufbauart genau so trennen, wie ich sie wiederzugeben versucht habe. Ich lass mich da aber gern vom Gegenteil überzeugen, wenn ich mich irren sollte.
#43
Ich habe keine Ahnung von der alten nationalen Unterteilung. Da bin ich zu wahrscheinlich zu jung. Interessant, dass diese Anlage noch nicht geändert wurde. "Art des Fahrzeugs" :thinking:
Kann ich gerade nichts zu sagen. Auf jeden Fall bemerkenswert.
#44
saniwolf hat geschrieben: vor 1 JahrIch hab mich mal bei der 1. Überprüfung meiner Gasanlage über die Duo Control und dem Gasfilter mit dem Gasprüfer unterhalten (Smalltalk :woozy_face: ). Sobald das Wort "Forum" kam, wurde er zickig und wollte davon nix wissen. "Ja ja, die Wissenenden vom Forum labern sich ihren Ausbau schön!"
Sowas in der Art kann ich als Direktive für Gespräche mit dem Prüfer ummünzen: Bloss nicht zuviel erzählen, auch wenn der Ausbau noch soviel Hirnschmalz gefordert hat. Bei uns in der Bastelhalle hat das einen Feuerwehr-12-Tonner-Camper-Umbauer Hunderte von Euro gekostet, weil er sich bei den Vorgesprächen zu ausgiebig mit dem Prüfer unterhalten hat.....
Er hat irgendwelche Teile erwähnt, die er umgemodelt oder ausgebaut hat und ZACK waren relativ aufwendige Änderungen/Rückbauten notwendig.

Also; Klappe halten! :-)

In diesem Sinne
Christian
#45
Der Begriff findet sich auch hier im „nationalen“ Teil:
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Und dort gibt es eben u.a. die Art Personenkraftwagen (01 0200) und Wohnmobil (21 0500).
Nach deiner Begriffsdefinition wäre bei einem 21 0500 der Ausbau des Kochers dann eine Änderung der Fahrzeugart, bei einem M1 SA aber nicht!?
Das entspricht jetzt nicht meiner Vorstellung einer „entsprechenden“ Anwendung.
Andolini gefällt dies
#46
Wenn man davon ausgeht das die Fahrzeugart durch z.B. M1 (EG) bzw. 01 oder 21 (national) wiedergegeben wird, ist das wahrscheinlich so.

Unbefriedigend, wenn einheitliche Definitionen zu Bezeichnungen fehlen. Aber im Zweifel für den Angeklagten, oder? Hat ein Richter schon mal "Ach macht doch was ihr wollt" geurteilt? Ich hätte vollstes Verständnis. :sweat_smile:
#47
Wishbone hat geschrieben: vor 1 Jahr Nein! Bei unserer Berliner/Brandenburger Truppe, die bei unterschiedlichen Prüfern waren (und viele beim selben, den @jj79 aufgetan hat), hat niemand berichtet, daß sich der Prüfer (HU/Womo) für elektrische Einbauten interessiert hat.
Ich durfte ja kürzlich 2x vollen TÜV in Berlin bei 2 unterschiedlichen Prüfern machen, weil die Ersatzteile für die Reparatur wochenlang auf sich warten liessen, und die Nachprüffrist abgelaufen war. Es hat sich niemand für den Inhalt des Campers interessiert, Heizung engeschlossen. Was beim ersten Mal mündlich reklamiert wurde, waren die LEDs für das Abblendlicht, von denen nicht klar war, ob sie legal sind (sind sie). Einen Eintrag gab es nicht.

Beim zweiten Mal wurde die Kennzeichenleuchte (ebenfalls LED) reklamiert, da gab es allen Ernstes einen Vermerk "nicht gemehmigtes Bauteil" oder so ähnlich im Prüfprotokoll. Wiedervorführung wurde nicht verlangt. Die Leuchte ist als komplettes Bauteil mit E-Kennzeichnung versehen, die entsprechende Bescheinigung liegt im Wagen vor. Leider (oder vielleicht zum Glück) war ich bei der Prüfung nicht dabei.

Chris