Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#31
Truthransit hat geschrieben: vor 1 JahrSo wie ich das verstanden hab, muss alles was verbaut ist auch dem Zweck entsprechend funktionieren...
Das trifft auf alle Komponenten zu, die für den Straßenverkehr relevant sind.
Eine nicht funktionierende Heizung z.B. ist dem TÜV bei der HU egal.

Gruß Manfred
#32
Knox hat geschrieben: vor 1 Jahr Ich vermute, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn zwingend geforderte Einrichtungen o.ä. ausgebaut werden. Wenn ich aus einem Womo das Bett oder die Kochgelegenheit ausbaue, weil ich irgendwann mal eine anderes Bett oder einen anderen Kocher einbauen will, dann erfüllt es nicht mehr die Anforderunmgen an ein Womo und ich darf damit nicht rumfahren.
Spannend. Weil da kommt es darauf an, welche Fahrzeugart man hat. Hat man auf M1 SA bestanden, ändert man dadurch nur die Aufbauart Wohnmobil (SA). Die Fahrzeugart bleibt M1. Und somit hat es auch keine Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis.

Weiß ich ganz genau, weil mein Heckbett mit zwei Handgriffen entnehmbar ist und ich mich das auch gefragt hatte. Im California ist die Schlafsitzbank auch entnehmbar und die Nutzung im Alltag auch ohne zulässig. Eben weil dadurch nur die Aufbauart und eben nicht die Fahrzeugart geändert wird.

Somit ist es auch kein Problem einen umgebauten verglasten Kastenwagen ohne Umschreibung zu nutzen, denn er ist ja bereits ein M1. Man kann auch jedes M1-Fahrzeug als Wohnmobil versichern. Mit einem N1 klappt das nicht.
#33
Andolini hat geschrieben: vor 1 JahrIm California ist die Schlafsitzbank auch entnehmbar und die Nutzung im Alltag auch ohne zulässig.
Stimmt! Der Cali hat dann ja immer noch das Dachbett!
Andolini hat geschrieben: vor 1 JahrHat man auf M1 SA bestanden, ändert man dadurch nur die Aufbauart Wohnmobil (SA). Die Fahrzeugart bleibt M1. Und somit hat es auch keine Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis.
Sorry, aber das ist meiner Meinung nach Humbug! Ein M1 AC ist was anderes als ein M1 SA. Alleine schon, was die Besteuerung angeht. Und wenn ich bei meinem SA den Kocher ausbaue, dann entspricht es nicht mehr der Fahrzeugart. Auch wenn es weiterhin ein M1 wäre.

Wenn ich den Auspuff von meinem Auto umbauen will und ihn deshalb ausbaue, dann darf ich mit dem Auto nicht mehr rumfahren und würde ganz sicher auch keine HU bestehen. Selbst wenn ich dem Prüfer sage: „will doch auf andere Tröte umbauen, aber das dauert halt noch…“

Wenn ich also die Trennwand rausschmeiße und keine andere Ladungssicherung verbaut habe, darf ich mich nicht beschweren, wenn die Plakette verwehrt wird.
#34
Den Cali gibts auch ohne Aufstelldach als Wohnmobil. Kannst du sogar so konfigurieren.

Mit deiner Argumentsrionen ist dann der ganze § 19 Abs. 2 StVZO Humbug. Ändert nur nicht an seiner Gültigkeit ist. ;)

In Nummer 1 geht es um die Fahrzeugart, nicht um die Aufbauart.

Mit dem Auspuff hast du recht. Der fällt unter Nummer 3.

Die Trennwand ändert ebenfalls nicht die Fahrzeugart. Sie kann aber etwas an der Sicherheit ändern und fällt dann unter Nummer 2.
#35
Truthransit hat geschrieben: vor 1 JahrIch glaube, ich mache mir einfach zu viele Gedanken dazu
Glaube ich auch ;-)
Truthransit hat geschrieben: vor 1 JahrAnsonsten, alle provisorischen elektrischen Bauteile wie Raspberry, Router, usw... entfernen...
Nein! Bei unserer Berliner/Brandenburger Truppe, die bei unterschiedlichen Prüfern waren (und viele beim selben, den @jj79 aufgetan hat), hat niemand berichtet, daß sich der Prüfer (HU/Womo) für elektrische Einbauten interessiert hat.
Truthransit hat geschrieben: vor 1 JahrTesten die Prüfer (i.d.R.) auch Geräte auf ihre Funktion? Die Standheizung z.B. würde mit abgeklemmten Akkus nicht funktionieren.
siehe oben. Es mag sicher welche geben, die das testen, aber wie gesagt: Frag vorher und erklär ihm, daß Du noch im Bau bist. Zu 99% wird er abwinken.

Cheerio
Christian
#36
Ich danke euch, meine Bedenken sind fast vollständig passé.
HU/AU mach ich gleich mit...
Und danach geht der Ausbau in Ruhe weiter.
(Er ist eigentlich seit zwei Jahren fast fertig. :zany_face: )
Wishbone gefällt dies
#37
Andolini hat geschrieben: vor 1 JahrDen Cali gibts auch ohne Aufstelldach als Wohnmobil. Kannst du sogar so konfigurieren.
Hast du mal einen Link? Kannte ich bisher nicht. Außer dem ersten Cali Beach auf T5.1.
Alle Calis danach haben Aufstelldach.

Ich werde jetzt übrigens meinen Origo Spirituskocher als Womo-Umbausatz vermieten. Braucht man ja nur für die Umschreibung. Danach einfach wieder ausbauen. Bleibt ja trotzdem M1. Falls meine Kunden dann irgendwann Probleme bekommen, verweise ich sie gerne an dich und auf das geballte Wissen hier im Forum. Damit werden sie dann sicher alle Prüfer überzeugen können…
#38
Knox hat geschrieben: vor 1 Jahr... verweise ich sie gerne an dich und auf das geballte Wissen hier im Forum. ...
... um schlafende Hunde zu wecken. Ich bin mir sicher, dass kein Prüfer uns als Profis sieht und eher auf stur/kontra schaltet.

Ich hab mich mal bei der 1. Überprüfung meiner Gasanlage über die Duo Control und dem Gasfilter mit dem Gasprüfer unterhalten (Smalltalk :woozy_face: ). Sobald das Wort "Forum" kam, wurde er zickig und wollte davon nix wissen. "Ja ja, die Wissenenden vom Forum labern sich ihren Ausbau schön!"

Input hast du jetzt hier bekommen - ich würde jetzt zum TÜVer meines Vertrauens gehen und mich dort mal erkundigen bzw. ordentlich das Thema besprechen, ohne gleich den KAWA im Schlepptau zu haben und die richtige Antwort zu präsentieren. Das Gespräch kann man ja geschickt lenken.

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
#39
@Knox
Witzig :grin:
Das was du beschreibst ist das dauerhafte Ändern der Aufbauart durch entfernen einer Voraussetzung für diese. Das stellt einen Mangel dar, den du abstellen musst um die Zulassung aufrechtzuerhalten. Es führt nur nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 StVZO. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge mit komplett anderen Folgen.

Ob der Prüfer, den du mit der HU beauftragst, den beschriebenen Mangel nur vermerkt oder eine Wiedervorführung zur Nachprüfung verlangt, liegt in seinem Ermessen. Er darf beides.
#40
Thomas, ich glaube, dass du einige Begriffe „vermischst“.
Nach StVZO 19 (2) 1. erlischt die Betriebserlaubnis, wenn durch Ein/Ausbauen die Fahrzeugart geändert wird.
Dieser Begriff bezieht sich auf eine nationale Fahrzeugzulassung. Dabei sind „Personenkraftwagen“, „Wohnmobile“ und „Fahrzeuge zur Güterbeförderung“ verschiedene Arten, vgl. Anhang XIII 2.1.
Bei EG-Zulassung gibt es die Fahrzeugklassen (M1, N1, etc.) und Aufbauarten.
Nach StVZO 19 (7) gelten die Absätze 2 bis 6 „entsprechend“ für EG-Typgenehmigung.
Was nun genau der Fahrzeugart entspricht, also die Fahrzeugklasse oder die Kombination aus Fahrzeugklasse/Aufbauart, ist zwar nicht klar definiert, aber im Zweifelsfall würde man wohl letzteres heranziehen.