Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Wohn- und Schlafbereich: Bett, Tisch, Sitz, Sitzbank, Gurtbock, Schubladen, Schränke, Stauraum, etc...
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
#23
Hallo.
Ich wollte die auch gar nicht eingetragen haben.
Ich war bei 2 verschiedenen Prüfstationen. Und beide wollten die eingetragen haben. TÜV Nord reichten aber die Gutachten nicht. Obwohl ich beide hatte, die nach Richtlinie 14 und 17. In 14 stand aber nicht explizit Citroen Jumper, sondern nur Ducato. Deshalb hat der das nicht eingetragen. GTÜ haben die Gutachten gereicht und beide Konsolen wurden eingetragen, weil es sich technische Änderungen handelt. Andere Sitzhöhe und neue Befestigung. Ich würde es bei einem Unfall nicht drauf ankommen lassen. Lt. TÜV erlischt die Betriebserlaubnis.
Ich wollte auch gar keine Umschreibung zum Womo sondern nur ne HU für 2 Jahre. Aber ohne Umschreibung kein TÜV. Jetzt hab ich ein Womo mit TÜV.

Gruß Rainer
#24
Tja, der werte Chris ist wohl vollkommen auf dem Holzweg - will sagen irrt sich.
JEDE Drehkonsole MUSS, aufgrund Baumusteränderung in die FZ-Papiere eingetragen werden / sein - sogar die orig. Fiat ist es, ab Werk.

Z. Zt. gibt es zwar ein paar Hersteller die ihre Kombinationen (Sitz mit integriertem Gurt am Sitz / Gurt und Gurtschlosd am FZ $17 / $14) in Kombination mit ihrer Drehkonsole in eine Prüfbericht haben prüfen lassen.
Prüfberichte sind seit 2020 nicht mehr vorlagefähig, d. h. die Hersteller müssten diese zu Teilegutachten "umschreiben" lassen...

....der Rest ist ja schon vor erläutert.
Jumper 1310 gefällt dies
#26
Ja natürlich:
StVO $19 Betriebserlaubnis, Satz 1. und 2.; Abs. (2)ff., Abs.(3) 1. b. 2.a ff

I'm übrigen ist der gesamte $19 für uns Selberausbauer - zumindest zur abendlichen Erheiterung, mal wirklich lesenswert. Da geht einem dann schon das eine oder andere Licht an :laughing: :sob: :zany_face:
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Jumper 1310 gefällt dies
#27
...Abs. (3) Pkt4. a (Teilegutachten) hätte ich vergessen.

Warum man mindestens ein Teilegutachten braucht, hätte ich hier erläutert: viewtopic.php?f=17&t=6707&start=10
Jumper 1310 gefällt dies
#29
Genau darin liegt doch die Krux - §21 Einzelabnahme ist nur möglich MIT TEILEGUTACHTEN (...nicht mit einem Prüfzeugnis!).
Kein einziger DK-Hersteller bietet z. zt. ein Teilegutachten (hatte ich doch im Link erläutert).

FAZIT: Eine Eintargung ist zwar gesetzlich klipp und klar vorgeschrieben - aber (z. Zt.) mangels konformer TEILEGUTACHTEN, seit ca August 2020 nicht mehr möglich (...der bekannte ADAC-Crash-Test mit SEVEL 290, abgerissene Sitze, bei nur 54km/h... hat zudem noch die "Prüferwelt" komplett im Angstschweiß versinken lassen).
#30
Hallo.
Bei Sportscraft gibt ein Teilegutachten (Richtlinie 17) für einen Sitz (schwerer als das Original, aber die gleichen Befestigungspunkte), da wurden die Drehkonsolen gleich mitgetestet. Alles mit Leistungsdaten für Ducato, Boxer und Jumper. Und TÜV Gutachten Richtlinie 14. Der GTÜ Prüfer fand das sehr aussagekräftig und hat alles eingetragen.
Gruß Rainer
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 7