Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Wohn- und Schlafbereich: Bett, Tisch, Sitz, Sitzbank, Gurtbock, Schubladen, Schränke, Stauraum, etc...
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#31
Das sind ausnahmslos PRÜFBERICHTE (steht auch so immer obendrüber) - und damit seit August 2020 nicht mehr zugelassen!

Und solltest Du tatsächlich ein TEILEGUTACHTEN haben, dann sei doch mal so nett, mach nen Screenshot vom Blattkopf und stell ihn hier ein.
#32
Ducfunze hat geschrieben: vor 1 Jahr Ja natürlich:
StVO $19 Betriebserlaubnis, Satz 1. und 2.; Abs. (2)ff., Abs.(3) 1. b. 2.a ff

I'm übrigen ist der gesamte $19 für uns Selberausbauer - zumindest zur abendlichen Erheiterung, mal wirklich lesenswert. Da geht einem dann schon das eine oder andere Licht an :laughing: :sob: :zany_face:
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Da das Wort Drehkonsole dort ja nicht erwähnt wird, meinst du vermutlich, das das Einbau einer solchen eine Anderung ist, durch die
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Das Drehkonsolen und 2. fallen könnten, denke ich zwar auch. Aber sicher ist das keineswegs. Im übrigen, müsste man dann, nach ähnlich strenger Auslegung, auch seine Solaranlage (potentielle Gefährdung und Luftwiderstand: Abgas und ggf. Geräusche), seinen externen Abwassertank, die Markise, sowieso alle Möbel (Gefährdung der Mitreisenden) etc. eintragen.

Also statt hier selbst Anwalt oder gar Richter zu spielen, würde ich einfach eine geeignete Drehkonsole nach der Womo Umschreibung einbauen und gut ist es.
#33
Naja - nein, das meinte ich so nicht bzw. haben deine o. g. aus StVO $19 nichts damit zu tun das Drehkonsolen
a) zwingend eingetragen sein müssen
b) dies nur über Einzelgutachten $21 machbar ist - und dies wiederum
c) nur mit Teilegutachten möglich ist

...einfach mal $19 durchlesen !

...ich bin dann mal weg. FG
#34
Ducfunze hat geschrieben: vor 1 Jahr Und solltest Du tatsächlich ein TEILEGUTACHTEN haben, dann sei doch mal so nett, mach nen Screenshot vom Blattkopf und stell ihn hi
Hallo.

Das sind über 20 Seiten. Aber glaub mir. Ich habe es. Sonst hätte der mir die Konsolen nicht eingetragen.
Gruß Rainer
#37
Ducfunze hat geschrieben: vor 1 Jahr ...ich bin dann mal weg. FG
Wie schön. Wenn die selbsterannte Judikative und Exekutive in Personalunion endlich Ruhe gibt, dann können wir ja alle wieder zur Tagesordnung übergehen. Wie sagte der Geisterfahrer ob der Ankündigung eines solchen? "Einer? Dutzende!"

Chris
#38
Moin Rainer,
super - danke für den Hinweis! Das ist schon mal ein brauchbares (Eintragungsfähiges) Dokument (echte ABE) - wenn man sich die KOMBI aus Sportscraft "SONDERSITZ S10.1" und Drehkonsole (3370090 oder 3370091 oder 3370092) für den 250 eintragen lassen möchte. Hier steht es zum Download: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Nachfolgendes nachlesbar auf Seite 10, zweitletzter Absatz:
Für den orig. Fiat Ducato Einzelsitz ist es nicht verwendbar (war gerade bei DEKRA) - weil dort "Die Verwendung von Gurtverankerungspunkten am Sitz NICHT zulässig ist" - beim orig.-Fiat-Sitz ist diese leider Sitzseitig an der oberen Gleitschiene (diese ist verschweißter Teil des Sitzes).

...weiter heist es im Text: "Zu verwenden sind die Originalverankerungspunkte , ODER entsprechende Ersatzpunkte an den jeweiligen Konsolen / Adaptern" - ...dies ist (zumindest beim 250er) mit / an der orig.-Konsole nicht möglich, da es dort keine vorgesehnen alternativen Befestigungspunkte für ein Gurtschloss mit langer "Peitsche" und Gurtstraffer gibt ...

@ChrisChris & @grizu Bleibt doch einfach mal sachlich. Anstatt hier undifferenzeirtes "Zeugs" zu behaupten, rumzuagitieren, zu beleidgen - wären konstruktiv bemühte Beiträge (gerade in so einem Forum!) einfach netter ... für die Allgemeinheit.
@ChrisChris Niemand hält dich davon ab, zu DEINER Tagesordnung überzugehen :kiss:
Jumper 1310 gefällt dies
#39
Jean @Ducfunze , der einzige der hier undifferenziertes Zeugs behauptet bist doch Du. Wenn dir, wie behauptet, an einem konstruktiven Austausch gelegen sein, dann würdest Du hier nicht einfach irgendwelche verweise in den Thread spammen, sondern dir die Mühe machen die entsprechenden Fundstellen zu zitieren.
Ducfunze hat geschrieben: vor 1 Jahr a) zwingend eingetragen sein müssen
b) dies nur über Einzelgutachten $21 machbar ist - und dies wiederum
c) nur mit Teilegutachten möglich ist
a) Wo steht das? Gilt das auch für z.B. den Spritzschutz an den Radläufen (ebenfalls mit E-Zeichen)? Und wenn nein, warum?
b) Was hat der 21er StVZO damit zu tun? Da geht es um eine Vollabnahme von Fahrzeugen, z.B. wenn sich die Fahrzeugklasse geändert hat…
c) Werden bei einer 21er Abnahme auch die Teilegutachten für Blinker, Leuchten, Windschutzscheibe etc. geprüft? (Spoiler: nein!)

Es scheint mir, als hättest Du die von dir angeführten §§ nicht wirklich verstanden, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
#40
Ducfunze hat geschrieben: vor 1 JahrDas sind ausnahmslos PRÜFBERICHTE (steht auch so immer obendrüber) - und damit seit August 2020 nicht mehr zugelassen!

Und wenns der werte Herr der Prüfgesellschaft absolut selbstverständlich trotzdem basierend auf einem Prüfbericht einträgt?
Bei mir sind Sitzbank in zweiter Reihe, andere Sitze und Drehkonsolen basierend auf Prüfberichten nach ECE R14/R17 eingetragen worden (Reikon/Aguti).
Dieselbe Grundlage wird übrigens auch für Serien-Kawas verwendet, die zu Zehntausenden zugelassen werden...
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