niklas hat geschrieben: ↑vor 2 JahreDa steht nicht, dass das Loch im Boden oder Seitenwand sein MUSS!
Weiter steht dort, dass auf eine "Sicherheitslüftung im oberen Bereich" verzichtet werden kann, wenn "Dachluken mit ausreichenden Belüftungseinrichtungen" verbaut werden
Es ist zwar etwas schwammig formuliert, weil am Anfang von "einer Sicherheitslüftung", dann von "Lüftungsöffnungen für Zu- und Abluft" geschrieben wird. Ich verstehe es aber als "je eine Öffnung oben UND unten". Du schreibst ja selbst, dass eine Dachluke dann nur die obere Sicherheitslüftung ersetzt. Impliziert für mich, dass es zusätzlich eine obere geben muss...
Eigentlich wollte ich hierzu einen neuen Thread aufmachen, aber da jetzt nicht nur über Fenster, Fluchtwege und Zwangsbelüfung diskutiert wurde, hänge ich es mal hier an:
Kritischer finde ich die Formulierungen rund um die Thematik "Sitze"... Nachweise für Einhaltung nach UN-Regelung wird gefordert (ECE 14, 16 bzw. 17, je nach Gegenstand).
Hat einer von euch eine VOLLSTÄNDIGE Dokumentation nach UN-Regelung 14, 16 und 17 für eine Sitzbank? ECE 14 gibts ja noch, die anderen Nachweise werden schwer...
Gibt es eine Drehkonsole, die nach UN-Regelung 14 und 17 geprüft wurde? Selbst Aguti hat nur 14...
Und am realitätfernsten ist die Forderung nach einem Gurtwarner auf allen(!) Sitzplätzen, die auf während der Fahrt besetzt werden dürfen, auch auf der Rückbank. Die Forderung ist etwas relativiert durch ein "bei einer Erstzulassung ab dem 01.09.2021". Aber rückwirkend in einem Merkblatt vom 19.01.2022?
Gibt es überhaupt eine nachrüstbare Sitzbank, die einen Gurtwarner hat? Wie machen die Serienausbauer das denn bitte, vor allem rückwirkend seit September?