- vor 2 Jahre
#55
Ich glaube ich muss hier mal ein Bisschen Klarheit reinbringen, was das Thema FI bzw. RCD hinter dem Wechselrichter anbelangt:
Solange man einen galvanisch getrennten 230 V-Ausgang des Wechselrichters hat, bei dem kein Leiter eine Verbinidung zu Masse hat, kann einem nichts passieren, wenn man einen (!) der beiden Drähte direkt oder indirekt berührt. Darauf basiert der Kompromiss, dass man keine weiteren Schutzmaßnahmen braucht (?), solange nur ein Gerät am Wechselrichter angeschlossen ist. (Und schon das ist übrigens nicht ganz VDE-konform, sondern die Norm wird hier sehr großzügig ausgelegt.) Dabei wird davon ausgegangen, dass die Zuleitung zum Gerät nur temporär eingesteckt ist, offen sichtbar liegt und damit ständig unter Beobachtung steht. Selbstverständlich ist das Gerät sofort außer Berieb zu nehmen, sobald die geringste Beschädigung der Zuleitung zu sehen ist.
Und es darf in diesem (!) Fall keine Brücke vorhanden sein zwischen einem aktiven Leiter und dem Wechselrichter-Gehäuse bzw. seinem Schutzleiter-Anschluss. (Bei Verwendung eines RCD dagegen ist diese Brücke zwingend notwendig, siehe unten.)
Diese Bedingungen sind schon dann nicht mehr gegeben, wenn eine Leitung zwischen dem Wechslrichter und auch nur einer einzigen Steckdose fest verlegt ist. Denn niemand bemerkt dann, wenn sich diese Leitung unbemerkt irgendwo durchscheuert und damit einen der Leiter an Masse legt. Wenn jetzt bei einem angeschlossenenen Gerät ein zweiter Fehler auftritt (z. B. Masseschluss bei einem Gerät mit Metallgehäuse oder eine beschädigte Zuleitung), dann gibt es keinerlei Personenschutz und derjenige, der dort anfasst, wird "gegrillt".
Da würde ich eher noch zulassen, dass zwei Geräte in zwei Steckdoseen unmittelbar am Wechselrichter eingesteckt werden. Dann sind nämlich immr noch die eingangs genannten Voraussetzungen einigermaßen gegeben.
Der Fachbegriff hierfür ist "Schutz durch Schutztrennung". Streng genommen gemäß VDE 0100-721 (Elektrische Anlagen in Caravans und Motorcaravans) darf diese Schutzmaßnahme nur für Rasiersteckdosen angewendet werden, aber so streng sind wir ja gar nicht .....
Aber niemals darf eine fest verlegte Installation hinter einem Wechselrichter ohne weitere Schutzmaßnahmen, d. h. ohne RCD betrieben werden! Hier muss als Schutzmaßnahme die automatische Abschaltung im Fehlerfall angewendet werden. Und das geht bei einem kleinen Wechselrichter (und auch ein 3 kW-Gerät ist in diesem Sinne "klein") nur mittels RCD zu bewerkstelligen, weil der Kurzschlussstrom nicht zustande kommt, der einen Leitungsschutzschalter ("Sicherung") schnell genug auslösen würde.
Also: Sobald eine feste 230 V-Leitung verlegt wird:
- Verbindung zwischen Gehäuse des Wechselrichters, Fahrzeugmasse und PE-Schiene der Verteilung (grün-gelber Schutzleiter) mit mindestens 4 mm² feindrähtig.
- Brücke zwischen einem der beiden aktiven Leiter und der PE-Schiene
- HInter diese Brücke kommt der RCD.
Wie hier im Thread schon erwähnt wurde, gibt es dazu in den Votronic-Wechselrichter-Anleitungen gute Schaltskizzen.
Danach kann dann entweder die Leitung zu nur einer Steckdose verlegt werden oder über einen Verteiler mehrere Steckdosen oder sonstige Verbraucher versorgt werden. Und wenn man VDE-konform sein möchte, dann muss jeder Stromkreis mit einem Überstrom-Schutzorgan (Leitungsschutzschalter bzw. "Sicherungsautomat") abgesichert sein.
Das Kriterium, ob ein RCD notwendig ist. lautet also nicht "ein oder mehrere Geräte gleichzeitig betrieben" sondern "feste Verlegung der 230 V-Leitung(en) oder alle Leitungen sind unter ständiger Aufsicht". Das darf natürlich nicht ausarten in ein Kabelverhau. Nur temporär eingesteckte Gerätezuleitungen sind dafür geeignet! Und mit RCD ist immer sicherer als ohne.
Gruß
Matthias