- vor 2 Jahre
#11
Ich war gestern mal wieder bei Ikea (no comment) - das preiswerte Standardmodell da scheint auch schön klein zu sein.
mrksmaurer hat geschrieben: ↑vor 1 JahrKönnte eine solche Mikrowelle, die Gnade oder Lösungsorientiertheit des TÜV-/Dekra- oder was auch immer Prüfers vorausgesetzt, so eine als Kochstelle (alleinig!) gelten?Da musst Du natürlich den Prüfer fragen, ob er da mitgeht. Anforderung ist ja in der Regel fest verbaut, das ist machbar denke ich. Die richtige Bezeichnung „Mikrowellenherd“ impliziert auch, dass es sich um eine Kochstelle handelt und wie diese auszusehen hat, ist in der STVZO nicht näher geregelt.