Also...vorab...hat geklappt.
Desweiteren, die ABE 52222 und das Gutachten beziehen sich auf ein Auflagenpaket A01,A12,A14,A16,A21,B02,G03,K1c,K2b,KOV und S01).
Also kann (darf) ich trotz der ABE nicht einfach losfahren...
Auflage A01 besagt das nach der techn. Änderung das Fahrzeug einem techn. Sachverständingen zusammen mit der ABE zur Bestätigung der Durchführung vorgeführt werden muss.
Glaube nennt sich §19.2 (?).
Eine Einzelabnahme, glaube §19.3(?) zusammen mit einem Vergleichsgutachten hat nicht fuktioniert.Das System hat die Abweichung von >5% angemakelt, was zwingend eine neues Abgase und Emissionsgutachten erfordert. Hätte der TÜV-Prüfer diese Benachrichtigung ignoriert, hätte vermutlich die zentrale Gutachtenstelle alles wieder rückgängig gemacht.
Fakt ist, wir haben mit dem TÜV Deutschland Prüfzentrum Rücksprache gehalten (dort wo die Hersteller ihre Fahrzeuge zertifizieren) und Fiat segnet solche Dinge nicht ab.
Die einigen wenigen ABEs sind eigentlich ungültig, haben jedoch Bestandsschutz. Deshalb habe ich auch einen neuen Satz Felgen kaufen müssen (MSW 48 Van, ABE 52222) weil das einige der wenigen Felgen mit ABE für den Ducato Light sind.
Habe jetzt über ein Jahr rumgeeiert, 4 TÜV und 2 DEKRA Ings in Bayern, BaWü und NRW verschlissen... bis zu dem hier....der der Sache auf den Grund gegangen ist.... warum meine org. 16" Fiat Felgen vom Ducato Light 35 nicht auf meinen Ducato Light 30 mittels Einzelabnahme einzutragen sind....
Bei den Ducatos wurde recht viel durchgemogelt...und das hat soweit Bestandsschutz.
Najajetzt verkaufe ich meine fast neuen Stahlfelgen eben wieder ...
Und jetzt... einen Schnaps