Andolini hat geschrieben: ↑vor 3 Jahre
Die Sitze haben doch sicher eine E-Nummer? Damit kann ein wohlgesonnener Prüfer in die Datenbanken schauen und mindestens sehen, in welchen Fahrzeugen das Teil eingebaut ist. Oft sind da auch Prüfberichte hinterlegt.
Meine persönliche Meinung: Wenn Euramobil die Sitze in den Ducato offiziell einbauen darf, darf das jeder andere mit baugleichem Fahrzeug auch. Ganz ohne irgendwelche zusätzlichen Nachweise oder Eintragungen. Die Euramobil Besitzer bekommen auch ohne extra Eintragung ihre HU. Ein Prüfer er das bemängelt möge den Unterschied erklären.
Das sehe ich genauso. Aber eine E-Nummer habe auch ich nicht. Dafür versucht mein Verkäufer gerade bei Euramobil doch das Gutachten zu bekommen, eben weil der Sitz für X250/X290 ausgewiesen ist und der Fahrersitz sogar die typspezifische Drehkonsole dran hat. Das Gutachten für die Drehkonsole ist übrigens GTÜ R014-14060.00 -.05 und steht bei der GTÜ definitiv in ihrer Datenbank, um das abrufen zu können braucht man aber einen Zugriffscode (Test geht ohne).
Im Übrigen baut Euramobil ja auch große Liner und ich weiß bislang nicht genau, für welches Modell die Sitze ursprünglich bestimmt waren. In dem Fall besteht die Fahrzeugbasis oft nur den Triebkopf und das Chassis. Vielleicht macht
das einen Unterschied. Viel Möglichkeiten sehe ich da zwar nicht, da bei Sitz-/Gurtsystemen nach ECE R17 lediglich Belastungstests nötig sind und die Verschraubung am Boden ist ja hoffentlich gleich. Es könnte höchstens sein, daß Euramobil andere Sitzsockel verbaut. Blöd wäre, wenn ich die Kombination nicht beziehen könnte.
Stephan