- vor 2 Jahre
#171
Der Händler ist der Vertragspartner und das ist auch gut so.
Dass man innerhalb der EU die Verbraucherrechte genauso durchsetzen kann, wie in D, ist weit gefehlt. Da kann man noch nicht mal so ohne Weiteres ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen.
Dass man innerhalb der EU die Verbraucherrechte genauso durchsetzen kann, wie in D, ist weit gefehlt. Da kann man noch nicht mal so ohne Weiteres ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen.