Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#131
Puh, jetzt hab ich auch alle Beiträge gelesen. Also erst mal die Planung ändern und nur das notwendigste fertig stellen. Natürlich doof wenn das Dach mit ca. 100 KG schon fertig ist. Markise und PV Modul muss wohl vorübergehend erst mal wieder runter. :face_vomiting:

PV.png
Markise.png

Was ich jetzt noch nicht so richtig rauslesen konnte, wie wird die Bezugsmasse definiert? Einfach das was die Waage sagt? Also Wassertank leer usw.?
Wiegen ohne Fahrer, da die eh 75 KG annehmen?

Schönen Sonntag euch allen!
#132
Moin Rajiva @rajiva ,

Ich habe von dem Thema keine Ahnung.
Kennst Du auch diesen Thread?
https://forum.camper-bauen.de/viewtopi ... 840#p87626
Vielleicht haben die Jungs die dort geschrieben haben inzwischen auch noch neuere Infos. Speziell Mark @Knox scheint mir generell bei TÜV Themen gute Kenntnis zu haben.

Liebe Grüße

Thorsten
#133
Hallo Thorsten,
Der Toto hat geschrieben: vor 3 WochenKennst Du auch diesen Thread?
https://forum.camper-bauen.de/viewtopi ... 840#p87626
nein, aber das entscheidende Wörtchen ist wohl WLTP
Vielleicht haben die Jungs die dort geschrieben haben inzwischen auch noch neuere Infos. Speziell Mark @Knox scheint mir generell bei TÜV Themen gute Kenntnis zu haben.
Ich war gerade bei unserer Werkstatt weil die mir gesagt haben heute sei der TÜV da und ich könnte versuchen den Prüfer zwischendurch mal zu fragen. Der war auch echt nett und hat mir die wesentlichen Fragen beantwortet. Also das mit den 2840 KG ist wohl zu beachten, dafür ist es egal was sonst so in die Berechnung einfließt, also z.B. der Wassertank, bei mir 100 Liter, Gepäck usw.
Es zählt das Leergewicht, also was auf dem Wiegeschein steht, +75KG Fahrer +100KG Pauschal. Der Rest ist wohl wurscht. Klar die Grundbedingungen (Bett, Sitzgelegenheit, Küche, Stauraum) braucht man trotzdem, aber ihm wäre egal wenn ich die Wände und Decke erst mal so lasse und das ganze Armaflex natürlich nicht wohnlich aussieht. Bei meinem Vorhaben einen Wallas Dieselherd zu verbauen hat er bedenken geäußert und will da eine Bescheinigung haben, dass der für "Innenräume" zugelassen ist. Da muss ich nochmal gucken was das Gutachten das dabei war hergibt. Meine aber da stand im Automobil erlaubt. Hoffe da hat sich nix geändert, der war echt teuer. :woozy_face:

Ich werde jetzt alles im Rohbau belassen und nur noch die Pflichtbestandteile einbauen. Wahrscheinlich nehme ich auch die große LiFePo4 wieder raus und stell eine kleine Batterie für den Herd rein. Die bereits verbaute Elektrik inkl. Dieselheizung funktioniert dann natürlich nicht, aber muss es wohl auch nicht. Dummerweise hab ich auch den Abwassertank schon montiert, den mach ich aber nicht mehr ab und lasse ihn funktionslos unten dran hängen. Auch die Trittstufe hat natürlich keine Funktion, aber auch die werde ich nicht wieder abbauen.

Irgendwie ist das schon eine ordentliche gesetzliche Verarsche, denn nachher kümmert es offensichtlich niemanden mehr was der ganze Euro 6 WLTP Mist soll.

Wie immer, nicht aufgeben, wird schon irgendwie klappen. :zany_face:

Viele Grüße
Rajiva
#134
@rajiva Super, es ist ja genau so wie hier im Thread beschrieben. Bezugsmasse bei der Umschreibung einhalten und fertig. Und du scheinst ja auch einen super Tüver zu haben.

Viel Erfolg bei der Umschreibung.

Gruß Rico
#135
rajiva hat geschrieben: vor 2 WochenBei meinem Vorhaben einen Wallas Dieselherd zu verbauen hat er bedenken geäußert und will da eine Bescheinigung haben, dass der für "Innenräume" zugelassen ist.
Er soll noch mal in sein merkblatt 740 schauen.
Bei Spirituskocher steht, dass er für Innenräume geeignet sein muss. Bei Dieselkocher gibt es diese Forderung nicht.
#136
Rico_KN hat geschrieben: vor 2 Wochen @rajiva Bezugsmasse bei der Umschreibung einhalten und fertig. Und du scheinst ja auch einen super Tüver zu haben.
Hoffen wir mal das ich da nix falsch verstanden habe, aber das ist schon alles irgendwie gaga. Da will man einen schönen Ausbau machen und wird gezwungen da was hinzupfuschen damit man diesen Lappen bekommt. Mit einem effektiven Leergewicht von 2665 KG (2840 - 75 -100) ist doch ein ordentlicher Ausbau gar nicht möglich. Der Wagen wog schon 2300 KG wo ich ihn bekommen habe. Bei 2665 KG bin ich jetzt schon fast drüber und kann jetzt erst mal ausbauen anfangen. :face_vomiting:

Hab inzwischen auch weiter überlegt und bin am zweifeln ob es Sinn macht die Küche halbwegs wie geplant weiter zu machen. In die Küche soll ja auch eine Spüle rein, die aus gewichtsgründen ja erst mal weggelassen werden muss.

Bin jetzt am überlegen ob ich mir nicht eine billige Ikea Kommode kaufe und dort ein billiges Kochfeld reinsetze. Halt ca. 150 Euro dann für den Wertstoffhof. :thinking:
Knox hat geschrieben: vor 2 Wochen Er soll noch mal in sein merkblatt 740 schauen.
Bei Spirituskocher steht, dass er für Innenräume geeignet sein muss. Bei Dieselkocher gibt es diese Forderung nicht.
Ich denke das mit dem Wallas wird kein Problem sein, da ist ein Gutachten vom Kraftfahrtbundesamt dabei gewesen. Wenn ich das

"Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: E1 122 R - 000474"

richtig interpretiere hat der sogar ne E Nummer. :sunglasses:


LG
Rajiva
#137
rajiva hat geschrieben: vor 2 WochenDas Genehmigungszeichen lautet wie folgt: E1 122 R - 000474
Das ist schon mal gut. Damit könntest du dir sogar den Heizaufsatz vom Wallas legal eintargen lassen.

Zur Bezugsmasse über 2840 kg: Gibt es dein Basisfahrzeug vom Hersteller mit einer größerern Bezugsmasse und einer "LKW-Abgas-Einstufung", z.B. Euro VI (römisch 6)? Also nach Verordnung (EG) 595/2009 für schwere Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse ab 2380 kg.
Dann könnte ein fähiger Prüfer das eventuell eintragen...
#138
Knox hat geschrieben: vor 2 Wochen
rajiva hat geschrieben: vor 2 WochenDas Genehmigungszeichen lautet wie folgt: E1 122 R - 000474
Das ist schon mal gut. Damit könntest du dir sogar den Heizaufsatz vom Wallas legal eintargen lassen.
Den Heizaufsatz hab ich auch, aber muss man den eintragen lassen? Ich dachte so Dieselheizungen sind eintragungsfrei wenn sie denn zugelassen sind. :thinking:
Zur Bezugsmasse über 2840 kg: Gibt es dein Basisfahrzeug vom Hersteller mit einer größerern Bezugsmasse und einer "LKW-Abgas-Einstufung", z.B. Euro VI (römisch 6)? Also nach Verordnung (EG) 595/2009 für schwere Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse ab 2380 kg.
Dann könnte ein fähiger Prüfer das eventuell eintragen...
Das hab ich jetzt nicht verstanden, bei meinem Peugeot Boxer gibt es die Light Version (333 [3300 KG] und 335 [3500KG]), ich hab den 335, und eine Heavy Version 435 mit ebenfalls 3500 KG zul. Gesamtgewicht. Ich hab mich damals für die Light Version entschieden weil ich eh eine Luftfederung einbauen wollte und diese auch eingebaut habe. Gedanke war, dass ich durch die Luftfederung ja auflasten kann. Ob das mit dem ganzen WLTP noch stimmt ist allerdings fraglich. Angeblich ändert sich mit dem Auflasten die Abgasklasse, hab ich zumindest gelesen. Ist in meinem Fall jetzt nicht tragisch, wollte eh nur auflasten wenn es nicht anders geht, aber zeigt wie weit das Problem WLTP-Prüfverfahren letztendlich geht.
#139
rajiva hat geschrieben: vor 2 WochenIch dachte so Dieselheizungen sind eintragungsfrei wenn sie denn zugelassen sind.
Du hast Recht. Sie muss nicht eingetragen werden. Hätet sie aber keine Zulassung gem ECE R122, dann könnte/müsste der Prüfer bei der Abnahme motzen, da es eben für Heizungen diese Vorschriften gibt.
rajiva hat geschrieben: vor 2 Wochenwie weit das Problem WLTP-Prüfverfahren letztendlich geht
Das Problem ist nicht "das WLTP-Prüfverfahren", sondern die Anwendungsgrenzen der beiden Vorschriften zum Abgasverhalten. Die "PKW-Vorschrift" (M1 und leichte N1) geht halt nur bis 2610 kg Bezugsmasse (auf Antrag des Herstellers bis 2840 kg), die "LKW-Vorschrift" beginnt erst bei 2610 kg (auf Antrag ab 2380 kg).
Es gibt Hersteller, die für ihre Kastenwagen beide Zertifizierungen durchführen lassen, weil es eben ab Werk Modellvarianten gibt, die diese Grenzen reißen. Z.B. gibt es den Benz Sprinter mit Euro 6 und Euro VI...
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