Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
HALLO ZUSAMMEN,

Mein Name ist Marcus und ich bin neu hier.

Ich plane einen Renault Master L3H2 zu kaufen. Der Verkäufer hat mir vorab den Fahrzeugschein zugeschickt und da hab ich gesehen dass das zGG mit 2800kg eingetragen ist.
Unter Bemerkungen steht "fz abgelastet (tech. Möglich Feld F.1 u. F.2 3500, Feld o.1 2500"

Meine Frage nun:
Kann ich das Fahrzeug problemlos auf 3,5t auflasten lassen OHNE etwas verändern zu müssen?

Ich wäre dankbar wenn mir jemand helfen könnte.....

Viele Grüsse
Marcus
#2
Hallo Marcus,

aus meiner Sicht, sollte das ohne technische Änderungen möglich sein.

O.1 beschreibt nur die Anhängelast.
F.1 und F.2 wären die "kritischen Felder", da hier aber 3500 KG angegeben sind, sollte das ohne eine technische Änderung möglich sein.

Es wäre natürlich interessant zu wissen, weshalb das Fahrzeug abgelastet war. In Dänemark etwa hätte es steuerliche Gründe, weil dort die KFZ Steuer über 2800Kg in exorbitante Höhen steigt und in manchen anderen Ländern ist es ggf eine Frage der Maut. Eigentlich ist der Grund aber egal, denn Deine Möglichkeiten sollte es nicht einschränken.

Um absolut sicher zu gehen, wäre noch der Anruf oder Gang zum TÜV/DEKRA o.Ä mit der Kopie eine Maßnahme.

Viele Erfolg.
MC-Tech gefällt dies
#3
Hallo Michael,

Vielen Dank für Deine Antwort.
Ja ich werde morgen mal zum TÜV fahren und das checken. Es steht ja technisch Möglich unter Bemerkungen.
Ich hoffe das klappt so da ich den Renault gerne nehmen würde.
Er ist jetzt als LKW zugelassen. Ich verstehe den Grund für die Ablastung bisher noch nicht....und der Verkäufer wusste nichtmal ob der Wagen eine Klima hat....
Ist ein Firmen Fahrzeug und wird nun vom Chef verkauft...und der scheint nicht viel von dem Wagen zu wissen. Er hat ihn als cdi145 rein gestellt bj.2017 aber lt. Schein ist es ein cdi125 aus 2016.....
#4
Neben dem TÜV kannst Du ja auch mal bei Renault die Historie checken lassen.

Auf der Kopie des Scheins ist ja die Fahrzeugidentnummer drauf. Wenn Du zu der nächsten Renaultvertretung fährst und dort erklärst, daß Du gerne dieses Fahrzeug kaufen willst und dann bei Ihnen "Kunde" würdest, helfen die Dir sicher und schauen dabei auch nach, ob es evtl Servicerückrufe gegeben hat und ob die gemacht wurden. Das Thema Gewicht können die dann sicher auch nochmal aufklären oder erklären.

Ich weiß nicht ob es bei dem Master 3 vor 2019 noch ein richtiges Serviceheft gab. Meiner ist 2020 und da wird das leider nur noch elektronisch hinterlegt.

Vielleicht kannst Du mit Hinweis darauf, daß das Fahrzeug ja den schwächeren Motor hate und ein Jahr älter ist, auch noch einen Preisnachlass raushandeln.
Das würde ich zumindest probieren.

Bin gespannt, ob Du Erfolg hast und drücke mal die Daumen!
#5
Ich hatte meinen alten 406D wg. der Steuer auch von 4,0 t auf 3,6 t abgelastet.
Das wäre nach Rücksprach bei der Zulass-Stelle auch problemlos rückgängig zu machen, da nur auf dem Papier.
Einzige (technische) Änderung am Fahrzeug, am Typenschildchen musste das Gewicht berichtigt werden.
Bei "Überladung" wäre es allerdings zusätzlich eine Steuerhinterziehung gewesen.

Gruß Manfred
#7
Hab ich auch gemacht. Er ist normal ein 3,5 t'er und ist wahrscheinlich abgelastet worden.