Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
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#11
Naja, der Gaskasten braucht unten eine Öffung damit evtl. Gas abfliessen kann.
Mein Tank ist Unterflur und ich dachte auch schon mal an eine elektrische Heizmatte mit Bi-Metall. Und über die Heizmatte dann dick Armaflex drüber. Aber das würde nur gehen wenn man genug Stromenergie zur Verfügung hat.

Einfacher ist es wenig Butan zu tanken :-)
Oder im Winter nicht mit dem LPG zu heizen sondern eine externe Propan-Gas-Flasche zu haben. :zany_face:

Gruß
Martin
#12
Wenns im Winter in Richtungh Skandinavien geht, fällt ne deutsche Propanflasche eigentlich raus. :)
Ne Öffnung muß ja im Gaskasten sein, aber was/wer verbietet es mir, die Flasche mit ner Heizmatte zu versehen und dann komplett in bsp.-weise Armaflex zu verpacken?
#15
So weit ich weiß, sind DURCHLEITUNGEN durch den Gaskasten zwar ungern gesehen, aber nicht direkt verboten.
Absolut verboten sind aber TRENNBARE Stromleitungen. Dabei spielt es keine Rolle ob als Schalter, Relais, geschraubte Verbindung ... ausgeführt.
Da können dann beim Schalten oder im Fehlerfall Funken entstehen.
Da die Heizmatte aber irgendwie angeschlossen sein muß (Kontaktklemmen), entfällt somit die elektrische Heizung.
Etwas anderes wäre eine Beheizung mit Warmwasser-Schlange. Aber sinnvoll?

Gruß Manfred
#17
Ich weiß im Detail nicht, auf was sich "EX-Schutz" genau bezieht.
Nur auf den Schaltkontakt? Was ist mit der Ansteuerung eines solchen Relais?
Mein Rat, frag einen "Gasmenschen" mit Zulassung, bevor hier Hirnschmalz oder bei dir Geld verbraten wird.

Gruß Manfred
#18
Nee, das möcht ich nicht, da man die Antwort im Voraus schon kennt: "nicht erlaubt"... "verboten"... :grin:
Nein, weder Schaltkontakt noch Relais. Szenario: es befindet sich nur die Heizmatte an der Flasche und diese ist in Armaflex eingepackt. Die Anschlüsse des Kabels an die Heizmatte sind ex-geschützt ausgeführt. Die Regelung (wenn denn notwendig) fände außerhalb des Gaskastens statt.

Mit Ex-Schutz meine ich Explosionsschutz. Das ist die Voraussetzung, um eine elektrische Installation in einen explosionsgefährdeten Raum zu bringen (bsp.-weise Lackierungen).

PS: Hirnschmalz verbraten ist ok; nur so lernt man, ohne daß es weh tut. Geld würde ich dahingehend sicher nicht verbraten, wenn der nächste TÜV-Mann den Daumen nach unten zeigt.
#19
Sonnyboy hat geschrieben: vor 1 JahrAntwort im Voraus schon kennt: "nicht erlaubt"... "verboten"...
Ja, die Antwort wird sehr oft so sein.
Allerdings hab ich bei meinem "Gasmenschen" nicht nur "nein... verboten...", sondern auch gleich die Erklärung dazu bekommen, warum.
Das war für mich der viel größere Nutzen und hab ein Stück Fachwissen erhalten .

Gruß Manfred
Sonnyboy gefällt dies