- vor 1 Jahr
#1
Hallo zusammen,
wir sind aktuell dabei einen Ducato L3H2 (6m) zum Camper umzubauen und nach mehreren Besuchen bei verschiedenen Prüfern (verschiedener Prüforganisationen) nun reichlich verwirrt bezüglich des Themas Umschlüsselung zum WoMo.
Die Angaben der Prüfer reichten von überwiegend gar keinen genannten Problemen bzgl. Umschlüsselung bis zu "Umschlüsselung ohne weitere Maßnahmen überhaupt nicht möglich, da Fahrgeräusch zu laut". Der Grund dafür wäre, dass ein WoMo immer ein Fahrzeug der Klasse M wäre und daraus resultierend der PKW-Grenzwert von 74 dbA eingehalten werden müsse. Darüber hinaus dürften wir ein Leergewicht bei der Umschlüsselung von 2,6T nicht überschreiten.
Das hat uns stutzig gemacht und wir wissen nun, dass es verschiedene Möglichkeiten der Umschlüsselung gibt. Entweder in die nationale Typklasse "So.KFZ Wohnmobil über 2.8T" oder in die europäische Klasse "M1 SA" (lt. Wissensdatenbank viewtopic.php?f=100&t=530). Auch nach Recherche in den verwandten Threads verstehen wir noch nicht ganz welche Optionen der Umschlüsselung für uns bestehen und welche Regulatorien wir einhalten müssten (Bezugsmasse etc.)
Unser Ducato, EZ. 08/2019 hat ein eingetragenes Fahrgeräusch von 77 dbA und den N1 (LKW) Euro 6b Emissionsschlüssel 36Y0, geprüft nach NEFZ. Nun unser aktuelles Verständnis:
Liebe Grüße
Patrick
wir sind aktuell dabei einen Ducato L3H2 (6m) zum Camper umzubauen und nach mehreren Besuchen bei verschiedenen Prüfern (verschiedener Prüforganisationen) nun reichlich verwirrt bezüglich des Themas Umschlüsselung zum WoMo.
Die Angaben der Prüfer reichten von überwiegend gar keinen genannten Problemen bzgl. Umschlüsselung bis zu "Umschlüsselung ohne weitere Maßnahmen überhaupt nicht möglich, da Fahrgeräusch zu laut". Der Grund dafür wäre, dass ein WoMo immer ein Fahrzeug der Klasse M wäre und daraus resultierend der PKW-Grenzwert von 74 dbA eingehalten werden müsse. Darüber hinaus dürften wir ein Leergewicht bei der Umschlüsselung von 2,6T nicht überschreiten.
Das hat uns stutzig gemacht und wir wissen nun, dass es verschiedene Möglichkeiten der Umschlüsselung gibt. Entweder in die nationale Typklasse "So.KFZ Wohnmobil über 2.8T" oder in die europäische Klasse "M1 SA" (lt. Wissensdatenbank viewtopic.php?f=100&t=530). Auch nach Recherche in den verwandten Threads verstehen wir noch nicht ganz welche Optionen der Umschlüsselung für uns bestehen und welche Regulatorien wir einhalten müssten (Bezugsmasse etc.)
Unser Ducato, EZ. 08/2019 hat ein eingetragenes Fahrgeräusch von 77 dbA und den N1 (LKW) Euro 6b Emissionsschlüssel 36Y0, geprüft nach NEFZ. Nun unser aktuelles Verständnis:
- Bzgl. Umschlüsselung nach "M1 SA" ist also einem Prüfer unser Fahrgeräusch zu laut und somit ist eine Umschlüsselung nicht direkt möglich. Ist das korrekt? Sind jemanden evtl. Möglichkeiten zur Reduktion dieser Fahrgeräusche mit entsprechendem Gutachten bekannt (Zusatzschalldämpfer, Motordämmung etc.)? Der Van wird ja schließlich auch als Fensterbus gebaut, also muss es werksseitig eine Möglichkeit der Geräuschsreduktion geben? Die Auflage, eine Bezugsmasse von 2,6T einzuhalten macht uns weiterhin stutzig. Die hier im Forum vorherrschende Meinung scheint zu sein, dass, sofern nicht nach WLTP geprüft wurde, keine Bezugsmasse beachtet werden muss. Falls dem so ist, warum? Vom ADAC gibt es auch eine Liste mit NEFZ Emissionsschlüsselnummern ([Externer Link für Gäste nicht sichtbar]) und dort sind ebenfalls Bezugsmassen erwähnt.
- Die anderen Prüfer scheinten sich nicht für solche Auflagen zu interessieren. Wir folgern daraus, dass diese nach 21, 0500, So.KFZ WoMo über 2,8T umschlüsseln würden. Ist hier dann der Schallpegel irrelevant, da die Fahrzeugart N1 bleibt? Müssen wir zum Zeitpunkt der Umtragung dann über 2,8T wiegen oder bezieht sich dies auf zulässige Gesamtmasse?
Liebe Grüße
Patrick