Tammi hat geschrieben: ↑vor 2 Jahrewie hast du den Schlauch durch den Kasten geführt? Würde es gerne auch so "einfach" halten.
Einen
Schlauch durch die Gaskastenwand hindurchführen ist meines Wissens nach nicht erlaubt, nur starre, rundum abgedichtete Rohrleitung.
saniwolf hat geschrieben: ↑vor 2 Jahrefür den TÜV eine Elektroplatte reinmachen und danach deinen Gaskocher ordentlich verbauen - das interessiert dann niemand mehr.
Wenn es auffliegt ist damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen.
Leute, ich bin nicht unbedingt ein Sicherheitsapostel, aber wenn Risiko mit Vorschriften zusammenkommen bin ich eben auch vorsichtiger. Es wird nicht gleich was pasieren, aber wenn, dann kommt jemand mit "grob fahrlässig, evtl. sogar Vorsatz".
Irgendwo tauchte die Frage auf, was macht der Gas-Tüv eigenlich?
Meine Prüfung letzte Woche war mal ein Beispiel für einen Top Prüfer.
Er kam nach Absprache für 38 € zu mir nach Hause. Druckprüfung nach dem Regler bis zum Absperrhahn, ok.
Danach Sichtprobe und mir neu, aber gut: Er hatte einen Gasschnüffler. Bei angeschlossener Flasche und offenem Absperrhahn prüfte er
alle Verbindungsstellen ab Gasflasche, Leitung ... bis zum Brenner. Alles ok.
Dann Brennprobe: Sein abgelegtes Gerät schlug sofort Alarm wg. dem bischen Gas im Bus, das in den 1-2 sec. zwischen "Knopfdrücken" und anzünden austrat.
Sein Gasschnüffler hatte sich wg. Durchzug im Bus wieder beruhigt. Nach bestandener Brennprobe und Abschaltung durch den Flammwächter wieder Gasprobe am Brenner, alles ok.
So stelle ich mir eigentlich eine richtige "Prüfung" vor.
Gruß Manfred
Jumper Fensterbus L2H2 ohne Schnick-Schnack PLZ 83052
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