Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Hallo zusammen.
Ich spiele mit den Gedanken einen Postkoffer oder RTW ( Rettungswagen ) als Wohnmobil umzubauen.
Jetzt tun sich schon viele Fragen auf die im www nicht wirklich so beantwortet werden weil das Komplex ist.

Erstmal wird es eher ein RTW weil der mehr PS hat und einen Anhänger ziehen soll.
Jetzt tun sich schon Probleme auf. Der RTW hat 5 Tonnen Zulässiges Gesammtgewicht und hat eine LKW Zulassung.
Umgebaut bekommt er eine Zulassung als LKW - Wohnmobil. Jetzt ist es noch Komplexer.

Ab 3,5 Tonnen wird es Mautpflichtich ,ausser es ist als Wohnmobil eingetragen. Soweit Ok.
Auch konnte ich in Erfahrung bringen, wenn der LKW als Wohnmobil eingetragen ist, wird die Geschwindikeitsbegrenzung entfernt. Angeblich auch bei 5 Tonnen Zulässigen Gesammtgewicht.

Meine brennende Frage, wie schnell darf ich dann eigentlich mit Hänger fahren ( Hat 100 KmH Zulassung ) ?
Hab ich mit Hänger Sonn und Feiertagsfahrverbot ?

Problematisch ist die Sache, LKW- Wohnmobil Eintrag macht aus dem Fahrzeug was ganz anderes und es gelten andere Gesetze und Regeln ,als wenn nur LKW eingetragen ist.

Ich blick da nicht mehr durch.

Weiss da jemand mehr ?

Danke.
Gruß Ralf
#3
Wenn es nicht so kompliziert wäre.

LKW Eintrag im KFZ Schein und Brief, unter 7,5 Tonnen > wird behandelt wie LKW.
LKW + Wohnmobil Eintrag unter 7,5 Tonnen > Es fallen einige Regeln und Pflichten weg die ein LKW hat. Unter anderem die Geschwindigkeitsbeschränkung. Mit Nachweiss darf die Werkstatt die Geschwindigkeitsdrossel entfernen.

Komplizerter wird es jetzt wenn ein Anhänger dazu kommt.
Ungebremst 750 KG, gebremst 2000 KG.

Bleibt die Frage, wie schnell darf ich mit Hänger fahren wenn LKW + Wohnmobil , unter 7,5 Tonnen,eingetragen ist ?

Also ,hin oder her , ab 3,5 giltet nur 60 / 80 KMH ?
#7
Ralf-72 hat geschrieben: vor 3 Wochen Wenn es nicht so kompliziert wäre.

LKW Eintrag im KFZ Schein und Brief, unter 7,5 Tonnen > wird behandelt wie LKW.
nur über 3,5t
#8
John hat geschrieben: vor 2 Wochen War das nicht 80 / 100 ab 3,5t

60 / 80 erst ab 7,5t ?
80/100 ohne Anhänger und 60/80 mit Anhängsel. Beides für Fahrzeuge ab 3.5t.
John gefällt dies
#9
Ralf-72 hat geschrieben: vor 3 WochenUmgebaut bekommt er eine Zulassung als LKW - Wohnmobil.
Moin Ralf,

was soll das denn für eine Fahrzeugklasse sein? Das habe ich noch gehört.
Bitte teile mal einen Ausschnitt eines Fahrzeugscheins, wo das so eingetragen ist.
In großen Teilen widersprechen sich ja auch die Eigenschaften von LKW und WoMos....

Ich habe für mich (als aktiver RTW-Camper Ausbauer) nur einen sinnvollen Weg gefunden:
- Beim Kauf ist ein RTW als "Einsatzfahrzeug" eingetragen und das darf eh nicht von Privatmenschen gefahren werden.
- Also undkenntlich machen und mit rotem Kennzeichen als "Werkstattfahrt" nach Hause bzw. auf ein Privatgrundstück transferieren.
- Minimalausbau als WoMo durchführen. Es fehlen im Grunde nur: Tisch, Kochgelegenheit und Bett. Das hat bei mir gemütlich drei Wochenenden gedauert.
- Ab auf die Waage und mit dem Wiegeschein zum TÜV Gutachten, um es als WoMo bestätigen zu lassen.
- Der Rest bei der Zulassungstelle ist identisch zum PKW.
- Danach geht dann ganz in Ruhe der "echte WoMo Ausbau" los.

Ein RTW hat serienmäßig nie eine Geschwindigkeitsbegrenzung aktiviert.
Meiner fährt mit seinen 4,6 t rund 145 km/h und das steht auch so im Schein.
Dass ich nicht so schnell mit einem "WoMo > 3,5 t" fahren darf, steht auf einem "anderen Blatt".

Mich hat letztendlich auch beim Umweg über eine zwischenzeitliche LKW-Zulassung massiv gestört, dass da selbst die einfachste Haftpflicht 2400 € pro Jahr kosten sollte. Also WoMo zahle ich nun 600 € mit Vollkasko.

Beste Grüße und viel Erfolg,
Jan
kartman gefällt dies
#10
Hallo Ralf,

wären das nicht Fragen für den TÜV und/oder die Polizei? Da gibt's doch die Spezis die es wissen müssen.

Vielleicht mal eine Möglichkeit Licht ins Dunkel zu bringen.

LG Göran