- vor 3 Wochen
#1
Hallo zusammen.
Ich spiele mit den Gedanken einen Postkoffer oder RTW ( Rettungswagen ) als Wohnmobil umzubauen.
Jetzt tun sich schon viele Fragen auf die im www nicht wirklich so beantwortet werden weil das Komplex ist.
Erstmal wird es eher ein RTW weil der mehr PS hat und einen Anhänger ziehen soll.
Jetzt tun sich schon Probleme auf. Der RTW hat 5 Tonnen Zulässiges Gesammtgewicht und hat eine LKW Zulassung.
Umgebaut bekommt er eine Zulassung als LKW - Wohnmobil. Jetzt ist es noch Komplexer.
Ab 3,5 Tonnen wird es Mautpflichtich ,ausser es ist als Wohnmobil eingetragen. Soweit Ok.
Auch konnte ich in Erfahrung bringen, wenn der LKW als Wohnmobil eingetragen ist, wird die Geschwindikeitsbegrenzung entfernt. Angeblich auch bei 5 Tonnen Zulässigen Gesammtgewicht.
Meine brennende Frage, wie schnell darf ich dann eigentlich mit Hänger fahren ( Hat 100 KmH Zulassung ) ?
Hab ich mit Hänger Sonn und Feiertagsfahrverbot ?
Problematisch ist die Sache, LKW- Wohnmobil Eintrag macht aus dem Fahrzeug was ganz anderes und es gelten andere Gesetze und Regeln ,als wenn nur LKW eingetragen ist.
Ich blick da nicht mehr durch.
Weiss da jemand mehr ?
Danke.
Gruß Ralf
Ich spiele mit den Gedanken einen Postkoffer oder RTW ( Rettungswagen ) als Wohnmobil umzubauen.
Jetzt tun sich schon viele Fragen auf die im www nicht wirklich so beantwortet werden weil das Komplex ist.
Erstmal wird es eher ein RTW weil der mehr PS hat und einen Anhänger ziehen soll.
Jetzt tun sich schon Probleme auf. Der RTW hat 5 Tonnen Zulässiges Gesammtgewicht und hat eine LKW Zulassung.
Umgebaut bekommt er eine Zulassung als LKW - Wohnmobil. Jetzt ist es noch Komplexer.
Ab 3,5 Tonnen wird es Mautpflichtich ,ausser es ist als Wohnmobil eingetragen. Soweit Ok.
Auch konnte ich in Erfahrung bringen, wenn der LKW als Wohnmobil eingetragen ist, wird die Geschwindikeitsbegrenzung entfernt. Angeblich auch bei 5 Tonnen Zulässigen Gesammtgewicht.
Meine brennende Frage, wie schnell darf ich dann eigentlich mit Hänger fahren ( Hat 100 KmH Zulassung ) ?
Hab ich mit Hänger Sonn und Feiertagsfahrverbot ?
Problematisch ist die Sache, LKW- Wohnmobil Eintrag macht aus dem Fahrzeug was ganz anderes und es gelten andere Gesetze und Regeln ,als wenn nur LKW eingetragen ist.
Ich blick da nicht mehr durch.
Weiss da jemand mehr ?
Danke.
Gruß Ralf