Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Hallo Forum,

ein GTÜ-Prüfer wollte von mir einen Nachweis, dass der von mir verbaute, in sich geschlossene, Kunststoffgaskasten von Reimo (für 2,8kg Gasflaschen) in einem Schrank mit der Elektrik verbaut sein darf.... Habt Ihr Infos zu solchen Regelungen?

Interessanterweise hat das den Dekra-Prüfer nicht interessiert bzw. er hat das so für gut befunden. Deshalb werde ich auch die Prüfung bei der Dekra machen lassen. Trotzdem interessiert mich jetzt, ob es da entsprechende Regelungen gibt. Vielleicht weiß da ja jemand von Euch etwas – auch wenn das totaler Quatsch sein sollte, freue ich mich über die Bestätigung des Quatsches :)
#2
Soweit ich die Gaskastenvorschriften kenne, besagen die , daß IM Gaskasten keine el. Leitungen oder gar Verbindungsstellen sein dürfen.

Gruß Manfred
jj79, Murdock gefällt dies
#3
Ja danke, so war auch mein Kenntnisstand – und der Reimo-Kasten hat ja auch nur zwei Öffnungen: eine im Boden zur Belüftung und eine für den Anschluss der Gasleitung. Sonst ist da nichts...

Dem GTÜ Sachverständigen ging es wohl darum, dass der Gaskasten eventuell nicht in der Nähe von der Elektrik verbaut sein dürfe – die liegt bei mir selbstverständlich außerhalb des Gaskastens, aber Gaskasten und Elektrik sind gemeinsam in einem größeren Staukasten untergebracht. Ich sollte also einen Nachweis des Herstellers beibringen, der Auskunft darüber gibt, dass dies erlaubt sei. Ich suche mir natürlich einen anderen Prüfer, aber aus Neugier wollte ich jetzt schon wissen, ob ich irgendwas vollkommen verpasst habe.
#5
Das ein bißchen weiter gedacht, bedeutet ja, dass, wenn du keinen zweiten Kasten um deinen Gaskasten hättest, im Fahrzeug keine Elektrik haben dürftest, weil dann ja das der zweite Kasten wäre.
Ich würde mal den GTÜ-Prüfer fragen, ob er`s selber merkt.

Gruß
Matthias
#6
Vielen Dank, das war auch meine (innerliche) Reaktion. Ich wollte mich nur mal hier rückversichern, dass mich meine Laieneinschätzung nicht trügt, da ich auch von anderen Vorschriften in meinem Laienverständnis rechts überholt wurde.

Ich bin dann woanders hin für das Vorgespräch zur Womo-Zualssung. Die Dekra hatte nichts an dem Gaskasten auszusetzen... Der GTÜler hatte im ürbigen auch noch andere Ideen für den Prüfprozess, die mich überzeugt haben es mit der Dekra zu versuchen. Dazu hab ich aber an anderer Stelle dieses Forums schon geschrieben.

Aber diese Vorgespräche hinterlassen den Eindruck, dass bei all der deutschen Regelungswut am Ende doch jeder Prüfer sein eigenes Süppchen kocht.