- vor 6 Monate
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Hallo Forum,
ein GTÜ-Prüfer wollte von mir einen Nachweis, dass der von mir verbaute, in sich geschlossene, Kunststoffgaskasten von Reimo (für 2,8kg Gasflaschen) in einem Schrank mit der Elektrik verbaut sein darf.... Habt Ihr Infos zu solchen Regelungen?
Interessanterweise hat das den Dekra-Prüfer nicht interessiert bzw. er hat das so für gut befunden. Deshalb werde ich auch die Prüfung bei der Dekra machen lassen. Trotzdem interessiert mich jetzt, ob es da entsprechende Regelungen gibt. Vielleicht weiß da ja jemand von Euch etwas – auch wenn das totaler Quatsch sein sollte, freue ich mich über die Bestätigung des Quatsches
ein GTÜ-Prüfer wollte von mir einen Nachweis, dass der von mir verbaute, in sich geschlossene, Kunststoffgaskasten von Reimo (für 2,8kg Gasflaschen) in einem Schrank mit der Elektrik verbaut sein darf.... Habt Ihr Infos zu solchen Regelungen?
Interessanterweise hat das den Dekra-Prüfer nicht interessiert bzw. er hat das so für gut befunden. Deshalb werde ich auch die Prüfung bei der Dekra machen lassen. Trotzdem interessiert mich jetzt, ob es da entsprechende Regelungen gibt. Vielleicht weiß da ja jemand von Euch etwas – auch wenn das totaler Quatsch sein sollte, freue ich mich über die Bestätigung des Quatsches
Peugeot Boxer 330 L2H2 130 HDi BJ 2014