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#1
Diese ganze Überspannungsgeschichte scheint ja wie ein Buch mit sieben Siegeln ... .
Was ich meine bisher in Erfahrung gebracht zu haben:
Die Stromversorgungsunternehmen investierten in Überspannungsschutz, so dass Schäden an Gerätschaften der Endkunden in Relation zurückgegangen sind.

Dann gibt es einige Verwirrung durch Begrifflichkeiten...

aus: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] ... 2-3-oder-4
Wir stellen fest:
Es gibt keine Überspannungsschutzkategorien - es gibt nur Überspannungskategorien.
Wenn Sie auf anderen Webseiten zukünftig von Überspannungsschutzkategorien lesen, dann wissen Sie jetzt schon mehr als der dortige Autor.
Überspannungsschutzkategorien ist ein Fantasiewort ohne normative Grundlage.
In verschiedene Quellen wird das Wort irrtümlich eingesetzt wenn der Autor entweder
Überspannungskategorien (I,II,III,IV im Zusammenhang mit Isolationsfestigkeit eines elek.Gerätes) oder
Überspannungsschutzgeräte (Typ1,2,3 früher A,B,C.. im Zusammenhang mit deren Koordinierung) meint. Überspannungsschutzgeräte werden nicht in Kategorien sondern in Typen (oder engl. Class) eingeteilt. Deshalb spricht man von Typ 1, Typ 2 oder Typ 3.

Ich verstehe das nun so, dass ein Überspannungsschutzgerät vom Typ 3 Geräte vor Überspannung über 1500V schützt, solangen sie moderat drüber liegt (was ist moderat?). So gesehen sind Ausagen wie "lieber kein Überspannungsschutz als ein unvollständiger" oder "funktioniert nicht" nur bedingt richtig.
Zugegebenermaßen sind Erdung-Querschnitte von >16mm2 im/am Kawa kaum zu realisieren.

Anders: ein Deich von 10 m Höhe hält Fluten bis 10 m. Ist die Flut 15 m habe ich Pech gehabt.

Anmerken möchte ich noch, daß ([Externer Link für Gäste nicht sichtbar])
Ja, Überspannungsschutz ist seit 2016 Pflicht für Elektroinstallateure, die ihre Elektroanlagen gemäß den aktuellen VDE-Normen errichten. Die Norm DIN VDE 0100-443 fordert: Überspannungsschutz muss vorgesehen werden, wenn die Folgen der Überspannung Auswirkungen haben auf:
1. Menschenleben, z.B. Anlagen für Sicherheitszwecke oder im medizinischen Bereich
2. öffentliche Einrichtungen oder Kulturbesitz, z.B. Ausfall für öffentlicher Infrastruktur
3. Gewerbe- oder Industrianlagen, z.B. Hotels, Banken, Produktionsstätten, Landwirtschaft
4. Ansammlungen von Personen, z.B. in Kinos, Schulen, Flughäfen, Statthallen, Messen, Kindergärten
5. Einzelpersonen, z.B. in Wohn- oder Bürogebäuden, wenn dort Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II angeschlossen sind. Damit sind fast alle Elektroendgeräte gemeint, die einen Stecker haben.

Quelle: DIN VDE 0100-443 Absatz 4, Stand Oktober 2016



Wie falsch liege ich mit my 2 cents?
Gruß Wildfried
#2
Wenn die Schäden in Relation nur zurückgehen ist das wohl ein ziemlich überflüssiges Thema, meine ich.

Gruß
Matthias
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