Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Moin zusammen,

ich fahre einen Citroen Jumper Maxi, VA 2100 kg / HA 2400 kg.
Wir möchten ihn mit 18'' Felgen ausrüsten und einen Reifen mit Lastenindex 109, da beim 120er nur der teure Conti zur Verfügung steht.

Hat die jemand von euch auch so eingetragen, bzw. beim TÜV abgelastet bekommen? Was hat er dann bei der Stützlast für eine Anhängerkupplung gesagt?
Was steht dann jetzt im Fahrzeugschein drinnen?

Habe schon diverse Stunden in dem Forum gelesen, aber keine hundertprozentige Antwort gefunden.
Vielleicht kann mir einer hier helfen.
Vielen Dank schon mal.

Grüße von der Westküste Schleswig Holsteins

Robert
#2
Hi,

Eine generelle Ablastung ist meiner Meinung nach nicht nötig. Ich habe auch Maxi 18" mit den gleichen Achlasten. Als Reifen fahre ich auch 109 LI.

Als ich seinerzeit die Reifen mit Felgen gekauft habe (ORC) wurden die wie nachfolgend eingetragen. Als Bemerkung in Feld 22:
...*ZU 15 AUCH GEN.255/55R18 109S A.LM-RAD8,5Jx18H2, ET52, ....... , DABEI 7.1/8.1 U. 7.1 [sic!] /8.2:2060 KB VERW.V.SCHNEEK.NICHT ZUL.*
Stützlast ist nach wie vor 120kg.

Das heisst ich kann die 109er fahren wenn die Achslasten von 2060kg nicht überschritten werden. Und das tun sie bei mir auch vollbeladen nicht.

VG!
Robert2701 gefällt dies
#3
Wie so oft: “kommt drauf an!” - mein Prüfer hat zwar meine ungewöhnliche Rad-Reifen-Kombi abgenommen, aber beim Lastindex wollte er nicht mit sich reden lassen. Auf die Eintragung als “C” Reifen hat er ebenfalls bestanden, jedoch meine “LT” Reifen akzeptiert (ist ohnehin das gleiche, aber nicht jeder Prüfer weiß das).

Heißt für den Fragesteller: überlegen was ich will und dann den passenden Prüfer für das vorhaben finden.
#4
vancool'o hat geschrieben: vor 10 Monate Hi,

Eine generelle Ablastung ist meiner Meinung nach nicht nötig. Ich habe auch Maxi 18" mit den gleichen Achlasten. Als Reifen fahre ich auch 109 LI.

Als ich seinerzeit die Reifen mit Felgen gekauft habe (ORC) wurden die wie nachfolgend eingetragen. Als Bemerkung in Feld 22:
...*ZU 15 AUCH GEN.255/55R18 109S A.LM-RAD8,5Jx18H2, ET52, ....... , DABEI 7.1/8.1 U. 7.1 [sic!] /8.2:2060 KB VERW.V.SCHNEEK.NICHT ZUL.*
Stützlast ist nach wie vor 120kg.

Das heisst ich kann die 109er fahren wenn die Achslasten von 2060kg nicht überschritten werden. Und das tun sie bei mir auch vollbeladen nicht.

VG!
Moin und vielen Dank für deine Antwort!

Hab sie jetzt bestellt und werde berichten was der TÜV sagt.
Gruß Robert
#5
jj79 hat geschrieben: vor 10 Monate Wie so oft: “kommt drauf an!” - mein Prüfer hat zwar meine ungewöhnliche Rad-Reifen-Kombi abgenommen, aber beim Lastindex wollte er nicht mit sich reden lassen. Auf die Eintragung als “C” Reifen hat er ebenfalls bestanden, jedoch meine “LT” Reifen akzeptiert (ist ohnehin das gleiche, aber nicht jeder Prüfer weiß das).

Heißt für den Fragesteller: überlegen was ich will und dann den passenden Prüfer für das vorhaben finden.
Danke auch für deine Antwort :v: , ist ja bei der Womo abnahme nicht anders.
Wenn man den falsche bzw einen erwischt der nicht so viel damit zu tun hat, könnte es etwas schwerer werden es einzutragen :sweat_smile:

Gruß Robert
#6
Hallo,

Der Fall ist Klar - Ablasten, da führt kein Weg dran vorbei. Also Tüv-Besuch und Zulassungsstelle.
Bei Lastindex 109 also vorn auf 2060kg hinten auf 2060kg. Sind also immer noch über 4t zulässiges Gesamtgewicht und die 3.5t Zulassung ist nicht in Gefahr.
Meines wissen´s kriegt der sogar ein neues Schild in den Motorraum geklebt mit den neuen Achslasten. Und eingetragen sowieso.
Schau mal das Video von Fan 4 Van "Fiat Ducato 18" Felgen an.
Das alles sollte kein Problem sein.
Ich habe 18" Delta4x4 Klassik_B mit Bf Goodrich AT im Keller stehen . Da braucht´s noch Kotflügelverbreiterung und auch Ablasung.
Der 18" loder AT1 hat genug Index (118), da können die Achslasten bleiben.

Viel Erfolg O.
#7
OZZ hat geschrieben: vor 10 Monate Hallo,

Der Fall ist Klar - Ablasten, da führt kein Weg dran vorbei. Also Tüv-Besuch und Zulassungsstelle.
Bei Lastindex 109 also vorn auf 2060kg hinten auf 2060kg. Sind also immer noch über 4t zulässiges Gesamtgewicht und die 3.5t Zulassung ist nicht in Gefahr.
Meines wissen´s kriegt der sogar ein neues Schild in den Motorraum geklebt mit den neuen Achslasten. Und eingetragen sowieso.
Schau mal das Video von Fan 4 Van "Fiat Ducato 18" Felgen an.
Das alles sollte kein Problem sein.
Ich habe 18" Delta4x4 Klassik_B mit Bf Goodrich AT im Keller stehen . Da braucht´s noch Kotflügelverbreiterung und auch Ablasung.
Der 18" loder AT1 hat genug Index (118), da können die Achslasten bleiben.

Viel Erfolg O.
Moin, nein es kommt kein neues Schild in den Motorraum!
Es wird als Zusatz eingetragen, man kann ihn dann mit 16 Zoll Felgen immer noch mit 2400Kg auf der Hinterachse beladen laut TÜV.

Ich werde berichten wenn ich dort gewesen bin was schlussendlich gemacht bzw wie es eingetragen wurde.

Gruß Robert
#8
Hallo,

Danke für deine Rückmeldung. Mein Auto darf erst im Mai auf die Straße. Für die nötige Kotflügelverbreiterung habe ich bisher noch keine befriedigende Lösung gefunden und vorher brauch ich beim TÜV nicht anzufragen.

Gruß O.
#9
jj79 hat geschrieben: vor 10 MonateAuf die Eintragung als “C” Reifen hat er ebenfalls bestanden, jedoch meine “LT” Reifen akzeptiert (ist ohnehin das gleiche, aber nicht jeder Prüfer weiß das).
Dein Prüfer weiß scheinbar so einiges nicht! Es ist vollkommen egal, ob im Schein was von "C", "LT" oder "RF" steht. Solange der Lastindex passt, darf man den Reifen fahren! Warum hat er dann auf diese Eintragung bestanden??

Da gab es doch "neulich" einen Erlass des Verkehrsministers: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
#10
@Knox Ja, ist klar. Er hat darauf bestanden, weil er es nicht besser weiß. Steht ja auch eindeutig in den technischen Regeln der ETRTO:
ETRTO Standards Manual hat geschrieben: Neben der Reifengrößenbezeichnung kann es eine zusätzliche Kennzeichnung, wie z.B. “LT”geben ; solche Reifen sind austauschbar mit Reifen mit der “C“ Kennzeichnung; Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsfähigkeit müssen geprüft werden.
Wichtig ist, dass er die Reifengröße eingetragen hat und die LT-Reifen nicht bemängelt… sollte es damit mal ärger geben, kann ich immer noch argumentieren.