Ein kurzer Erfahrungsbericht zur Anmeldung meines Campers in der Schweiz:
Wir sind letzten Herbst in die Schweiz umgezogen und somit musste auch der ausgebaute Camper mitkommen. Für die Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz gilt generell, dass man Fahrzeuge als Umzugsgut kostenfrei einführen darf, wenn das Fahrzeug mindestens seit 6 Monaten im eigenen Besitz ist. Zusätzlich muss man das Fahrzeug noch mindestens ein Jahr lang im Besitz behalten.
Alle als Umzugsgut angegebenen Fahrzeuge müssen am Zoll deklariert werden und man bekommt eine sog. Stammnummer pro Fahrzeug. Ab dem Einfuhrdatum hat man dann 1 Jahr Zeit, das betreffende Fahrzeug in der Schweiz anzumelden.
Für Fahrzeuge bis 3,5to ist das unkompliziert. Einfach eine Versicherung für das Fahrzeug suchen, die dann den Versicherungsschutz elektronisch ans Zulassungsamt meldet (ähnlich zur EVB Nummer). Mit den deutschen Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein I und II), CoC, Zollbestätigung, Nummernschilder und Aufenthaltsgenehmigung zur Zulassungsstelle - evtl. vorher ein Kennzeichen (hier Kontrollschild genannt) raussuchen (= kaufen oder ersteigern) -
und der Zulassungsvorgang ist in 15 Minuten erledigt und man erhält einen Schweizer Fahrzeugschein und Schweizer Nummernschilder. Vorne das schön kleine, hinten ähnlich groß, wie in D. Die D Schilder behalten die Schweizer Behörden ein und schicken sie nach D, worauf kurze Zeit später eine Abmeldebestätigung kommt. Den Fahrzeugscheinen wird eine Ecke abgeschnitten und damit ungültig gemacht. Bekommt man aber wieder ausgehändigt.
Nun hatte ich ja meinen L5H2 in D im Jahr 2018 auf 4,25to durch eine ZLF hinten und verstärkte Federn vorne aufgelastet und wollte die obige Anmeldeprozedur machen. Der freundliche Herr am Schalter (ja, die Schweizer sind wirklich! freundlich, auch auf der Zulassungsstelle
), meinte aber, dass das nicht so einfach geht, weil der Camper über 3,5to eingetragen hat und daher als 'schwerer Motorwagen' eingestuft wird
Vor der Zulassung muss daher eine technische Prüfung durchgeführt werden. Gut, technisches Prüfamt angerufen, den Fall erklärt und 2 Seiten mit Anforderungen an das Fahrzeug und die begleitenden technischen Dokumente erhalten.
Na ja, das meiste konnte einfach aus den Fahrzeugpapieren (CoC) entnommen werden.
Zusätzlich wurden gefordert:
Gasprüfungsschein, Wiegescheine (Vorder-, Hinterachslast, Gesamtgewicht), Gutachten zu Sitzkonsolen, Drehkonsolen, Gurtbock und Zusatzluftfederung hinten und verstärkte Federn vorne.
Hatte ich soweit alles, weil ja alles schon mal durch den Deutschen TÜV gegangen ist.
Aaaber, deutscher TÜV ist eben nicht gleich Schweizer Prüforganisation (DTC oder FAKT)
Mühsam wurde es bei der ZLF hinten und den Federn vorne. Trotz Bestätigung der einbauenden Firma in D und TÜV Allgemeingutachten und TÜV Abnahmegutachten bestand die Schweizer Prüfstelle auf einem Schweizer Gutachten.
Also mal Goldschmitt Schweiz angerufen und mein Leid geklagt und gefragt was zu tun sei.
Um es kurz zu machen: Geld vorab überweisen und 2-seitiges DTC Gutachten mit meiner eingetragenen Fahrgestellnummer plus Firmentempel per Post erhalten. Dachte, zwei Seiten 80gr. Druckerpapier können ja nicht die Welt kosten - doch! 422,- CHF. Aber immerhin inklusive Aufkleber für den Motorraum!
Ein wenig Kopf schütteln ist dann doch angebracht, weil im dem DTC-Goldschmitt-Papier einige der deutschen TÜV Gutachten referenziert werden, die ich schon vorgelegt hatte...
Hilft ja nix, das OK vom Prüfer geholt, dass das nun alles passt mit den Dokumenten und Termin für 300,- CHF bei der Fahrzeugprüfstelle bekommen (Vorkasse versteht sich!).
Zum Termin dann hingefahren - mit sauberem Fahrzeug, weil dreckig fährt direkt wieder nach Hause - und den dicken Ordner mit allen Unterlagen hingelegt. Aber weil die Schweizer eben wirklich! freundlich sind, war die Prüfung dann auch entspannt. Der Prüfer hat alle Dokumente im Original
nochmal kurz angeschaut, alle Nummern verglichen (Fahrgestellnummer, Sitzkonsole, Drehkonsole, Federn vorne), ZLF inspiziert, Gasprüfplakette gechecked, Reifendimensionen und Traglastindex überprüft, Durchmesser der Bremsscheiben gemessen (der Ducao Maxi hat größere Bremsscheiben).
Kurz geschwitzt hab ich bei der Nummer des Gurtbocks, weil ich nicht mal mehr wusste, ob überhaupt irgendwo ein Typenschild drauf ist (ist ein VSR Gurtbock). Hab dann in der Verzweiflung alle Polster weggemacht und zum Glück kam dann der Typaufkleber zum Vorschein.
Welche Dachaufbauten oben drauf sind, wollte er wissen (Schiebedach, 2x Dachluke, Solar, SAT, Lüfter, Markise), aber nichts davon angeschaut. Bei den Dachluken hat er nur nachgefragt, ob eine tragende Strebe dafür entfernt wurde. Hab ich verneint, weil auch nicht gemacht, und gut war's.
Elektrik und Wasser wurde völlig ignoriert. Ausstattung als Camper noch kurz angeschaut und abgehakt.
Somit alles i.O. und dann noch Bremsentest auf dem Prüfstand und Probefahrt um's Gebäude. Noch ein wenig Smalltalk über den Ausbau, weil er auch einen Camper hatte und dann war's durch
Gasprüfung ist in der Schweiz alle drei Jahre fällig und die deutsche Gasflasche kann drin bleiben.
Bin dann ein paar Tage später wieder zum Zulassungsamt und fahre nun mit Schweizer Kennzeichen rum
Damit ist auch das nervige Ausfüllen der Schwerverkehrsabgabe am Zoll für ausländische Fahrzeuge über 3,5to endlich passé, denn die Abgabe wird nun automatisch für's ganze Jahr eingezogen. Sind allerdings stolze 650,- CHF. Vignette ist dann aber keine mehr notwendig.
Grüße, Armin