- vor 7 Monate
#1
Hi!
Wir befinden uns gerade in der Planungsphase für den Ausbau unseres Campers, momentan ist dieser ein komplett geschlossener Transporter mit zwei vorderen Sitzplätzen. Aus Stealth-Gründen würden wir gerne auch weiterhin auf Fenster in den Seitenblechen verzichten, jedoch würden wir gerne noch eine umklappbare Sitzbank mit Gurten und Personenzulassung hinter den Vordersitzen einbauen.
Laut Tüv müssen von jedem Sitzplatz aus ja zwei potentielle Notausgänge zugänglich sein, daher werden in solchen Fällen üblicherweise entsprechende Fenster nachgerüstet, jedoch steht doch nirgendswo geschrieben, dass die Notausgänge durchsichtig und aus Glas sein müssen, außerdem werden Luken und Klappen, sofern groß genug, ebenfalls berücksichtigt. Da natürlich keine Trennwand verbaut wird, würden sich auch ohne Seitenfenster diese möglichen Notausgämge ergeben: Durch die vorderen Türen, durch die von innen zu öffnende Hecktür und durch die Dachluke.
Hier ist die offizielle Anforderung vom Tüv:
Fluchtwege
Im Notfall muss das sichere Verlassen des Fahrzeugs gewährleistet sein. Für jeden Sitz müssen daher zwei voneinander unabhängige Fluchtwege eingeplant werden, die auf unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen. Notausgänge (Türen) und Notausstiege (Fenster, Luken und Klappen) zählen gleichermaßen als Fluchtwege und müssen als solche gekennzeichnet werden. Die Türen müssen nach außen aufgehen, von beiden Seiten zu öffnen sein und eine Mindestbreite von 0,5 und eine Mindesthöhe von einem Meter haben. Die Notausstiege müssen von innen zu öffnen sein.
Nach diesen Richtlinien sollte doch also auch eine Rückbank ohne zusätzliche Fenster möglich sein, richtig?
Wir befinden uns gerade in der Planungsphase für den Ausbau unseres Campers, momentan ist dieser ein komplett geschlossener Transporter mit zwei vorderen Sitzplätzen. Aus Stealth-Gründen würden wir gerne auch weiterhin auf Fenster in den Seitenblechen verzichten, jedoch würden wir gerne noch eine umklappbare Sitzbank mit Gurten und Personenzulassung hinter den Vordersitzen einbauen.
Laut Tüv müssen von jedem Sitzplatz aus ja zwei potentielle Notausgänge zugänglich sein, daher werden in solchen Fällen üblicherweise entsprechende Fenster nachgerüstet, jedoch steht doch nirgendswo geschrieben, dass die Notausgänge durchsichtig und aus Glas sein müssen, außerdem werden Luken und Klappen, sofern groß genug, ebenfalls berücksichtigt. Da natürlich keine Trennwand verbaut wird, würden sich auch ohne Seitenfenster diese möglichen Notausgämge ergeben: Durch die vorderen Türen, durch die von innen zu öffnende Hecktür und durch die Dachluke.
Hier ist die offizielle Anforderung vom Tüv:
Fluchtwege
Im Notfall muss das sichere Verlassen des Fahrzeugs gewährleistet sein. Für jeden Sitz müssen daher zwei voneinander unabhängige Fluchtwege eingeplant werden, die auf unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen. Notausgänge (Türen) und Notausstiege (Fenster, Luken und Klappen) zählen gleichermaßen als Fluchtwege und müssen als solche gekennzeichnet werden. Die Türen müssen nach außen aufgehen, von beiden Seiten zu öffnen sein und eine Mindestbreite von 0,5 und eine Mindesthöhe von einem Meter haben. Die Notausstiege müssen von innen zu öffnen sein.
Nach diesen Richtlinien sollte doch also auch eine Rückbank ohne zusätzliche Fenster möglich sein, richtig?