Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#11
Das sehe ich auch so, wenn es um den Aspekt der Sicherheit geht.

Ladungssicherung ist wirklich ein ernstes Thema, aber man sollte sich darüber auch bei seinen Einbauten Gedanken machen, wenn man die Umschreibung zum WOMO beabsichtigt.

So ein Küchenblock hat ein ziemliches Gewicht, und wer möchte davon schon gerne bei einer Vollbremsung "überfahren" werden, weil dieser nicht vernünftig im Fahrzeug befestigt wurde. Schwerpunkt und Gewichtsverteilung sind auch immer ein Punkt. Wer wirklich umfangreich ausbaut (oder belädt) sollte auch ein Auge auf den Achslasten und insbesondere auf den Radlasten haben.

Bei der Trennwand verhält es sich bei mir so, daß ich diese behalten möchte und lediglich einen verschließbaren Durchstieg realisieren will. Aus Gründen der Sicherheit und der besseren Klimatisierung/Heizung bin ich damit eigentlich recht zufrieden.
#12
w112 hat geschrieben: vor 7 MonateMal völlig abgesehen von gesetzlichen Vorschriften könnte man ja, sofern das Fahrzeug auch mal als Transporter benutzt wird, zum Eigenschutz mit einem Fangnetz arbeiten.

Von denen habe ich noch ein paar im Keller liegen… falls jermand Interesse hat.
#13
Transporter mit Lkw Zulassung kann man mit oder ohne Trennwand kaufen bzw bestellen, ohne dass die Lkw Zulassung davon abhängt. Was mit Österreich ist, kann ich natürlich nicht sagen.
#14
In Schweden interessiert es auch niemandenob da ne Wand oder sonnst was drinne ist. Selbst wenn Sitze (von 3 auf 2 ) herausgenommen werden...
#15
BoxerPeter hat geschrieben: vor 7 Monate Zumindest in AT kommt noch das Problem der Nova hinzu. Die LKW Typisierung ist eine Sache, es gibt hier aber auch noch eine Regel die besagt, dass ohne Klimadichte Trennwand kein LKW mehr und damit Nova-pflichtig, und das ohne die Möglichkeit das Fahrzeug offiziell umzumelden.
Heißt für Österreicher, sobald die Trennwand raus ist muss an das Fahrzeug auf Wohnmobil typisieren und dann Nova zahlen. Sonst kanns richtig teuer werden.
Auch wenn die Info herumschwirrt und das manche Finanzbeamte vielleicht anders sehen stimmt das so nicht ganz.

Ich habe die Trennwand entfernt und gestalte den Ausbau mit bordmitteln entfernbar.
Wichtig für die LKW-Zulassung ist dass freier Laderaum und Zurrösen zugänglich bleiben (ich glaube 6 Zurrösen, und ich glaube der Laderaum muss mindestes 60% bzw 40% des Radstandes sein je nach dem wie viele Sitzplätze er hat.

Ich habe dann dem Finanzamt eine Anfrage gestellt dass ich gerne Freiwillig die NOVA zahlen würde (da ich mich auf die Diskussion im Kontrollfall nicht einlassen will).

Die Antwort des Finanzamtes war: ohne Camping-Voraussetzungen (Fest verbaute Koch und Schlafstelle etc) ist es kein Womo und somit auch nicht NOVA-Pflichtig. Ich kann und darf somit keine Nova zahlen.
w112 gefällt dies
#16
So stimmt es aber eben auch nicht. Leider sehen manche Finanzämter das ganz anders. Freiwillig NOVA zahlen ging witzigerweise bei mir ebenso nicht, gleicher Grund wie bei dir.
Das Thema mit Verzurrösen und mit bordmitteln entfernbar ist für die Typisierung relevant. Das Steuerrecht unterscheidet hier aber noch mal anders. Auch ein Einbau von Fenstern und eben das entfernen der klimadichten Trennwand machen hier einen Unterschied.
Offenbar hat hier der Gesetzgeber zwei völlig unabhängige Gesetze festgelegt, die sich gegenseitig sogar quasi ausschließen. Meine Recherche hat folgendes ergeben:
1. Ab entfernen der klimadichten Abtrennung ist das Fahrzeug fürs Finanzamt NOVA-Pflichtig, allerdings darf man für einen LKW keine NOVA zahlen. Kommt dir das Finanzamt jetzt auf die Schliche (zwar unwahrscheinlich, aber möglich) kann es zu empfindlichen Strafen kommen. Ab hier bist du rechtlich in der Schwebe zwischen den Gesetzen, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
2. Der entfernbare Aufbau und die Verzurrösen können verhindern, dass eine Umtypisierung nötig wird. Die Frage bleibt allerdings, wie das die Versicherung im Schadensfall sieht. Im Zweifelsfall steigen die dir aus.
3. Nach der Umtypisierung wird die Zulassung vom Fahrzeug gesperrt (Die Landesstellen sind dazu verpflichet), jetzt "darfst" du endlich NOVA zahlen. Die Höhe der NOVA ist zumindest teilweise etwas willkürlich (da dieser Fall nicht wirklich im System vorgesehen ist) weshalb du je nach Finanzamt mehr oder weniger zahlst. Der Aufbau wird nämlich zum Teil mit in den Wert eingerechnet. Mir konnte keiner sagen wie genau, ich habe aber mehrfach die empfehlung bekommen den Aufbau erstmal "günstig" zu lassen und später weiter auszubauen, um die NOVA gering zu halten.
4. Nach der Zahlung darfst du dein Fahrzeug wieder anmelden, jetzt aber als Wohnmobil. Damit passen Typisierung, NOVA und Versicherung.
Meiner Meinung nach ist das der einzig rechtssichere Weg das Fahrzeug zu führen. Dazu gibt es übrigens auch Präzendenzfälle, leider finde ich aber gerade nichts dazu. Sollte ich drüberstolpern verlinke ich das Ganze gerne hier. Wer gerade vor dem Problem steht kann sich ja aber auch selber auf die Suche machen.

Freut mich, wenn du mit deinem Finanzamt eine Lösung gefunden hast. Ich denke mal jeder muss sich selber überlegen, was er riskieren will, und was nicht. Mir wäre ein anderer Weg, als der oben beschriebene, zu heikel.
#17
Scheinbar gibt es unterschiedliche Regelungen in Deutschland und Österreich. Die Nova gibt es in Deutschland bekanntlich nicht. Vielleicht sollte man sich nach besonderen Bedingungen richten.
#18
DeepB hat geschrieben: vor 7 Monate
Ich habe dann dem Finanzamt eine Anfrage gestellt dass ich gerne Freiwillig die NOVA zahlen würde (da ich mich auf die Diskussion im Kontrollfall nicht einlassen will).
Ich habe noch eine kleine Korrektur für meinen beitrag oben (kann ihn leider nicht mehr editieren):
Die Aussage dass ich die NOVA nicht zahlen darf kommt vom Finanzministerium, NICHT wie oben ursprünglich geschrieben vom Finanzamt.