Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
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von Andolini
#11
Klar, der Gasarbeitskreis empfiehlt in seinen Merkblättern oder Normen was anderes. Als Vorschrift gab und gibt es nur die 10 Jahre Regelung. Am Ende muss es sicher sein. Ich hab es so wie beschrieben seit 2016, abgenommen inkl. gelbes Heftchen und Hinweis, dass keine wiederkehrenden Gasprüfungen nötig sind, dank der Einfachheit.

Hier hatte ich es schon mal ausführlich beschrieben: viewtopic.php?p=14163#p14163
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#12
Wie ist es eigentlich im Augenblick genau geregelt?
Braucht es GARKEINE Abnahme/Prüfung mehr für den Betrieb, oder ist nur die Wiederholungsprüfung für eine irgendwann abenommene Anlage derzeit hinfällig?

Gruß Manfred
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von jj79
#13
Ich glaube es ist im Moment einfach garnicht geregelt. Klar ist, dass es nicht HU relevant ist, eine andere Grundlage für die Notwendigkeit der Prüfung gab und gibt es m.W. nicht.
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von Andolini
#14
Das Alter von Flasche, Druckminderer und Schlauch sollte bei der HU überprüft werden. Es sei denn der Prüfer übersieht, dass Gas an Board ist. ;)
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von Jumper
#15
Regelungen kenne ich auch nicht. Mein Tüver wollte für die Erstabnahme das gelbe Wunderbuch sehen. Also hab ich es erstellen lassen. War aber noch die günstigste Aktion vom ganzen..

Die Geschichte von Thomas ist schon geil :sweat_smile:
Glaube aber ehrlich gesagt nicht daran, dass das heute noch einer so macht.
Mit einem Schlauch einfach durch den Kasten ist für mich auch nicht richtig, auch wenn man es dürfte und höchstwahrscheinlich nie Probleme geben wird.
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#16
Andolini hat geschrieben: vor 1 JahrDas Alter von Flasche, Druckminderer und Schlauch sollte bei der HU überprüft werden.
Das Alter der Flasche spielt keine Rolle.
Das kommt erst bei der Neubefüllung der Flasche in's Spiel.
Auch bei der Rücknahme der Flasche zum Tausch (z.B. im Baumarkt) wird darauf nicht geachtet.
Mein letzter Tausch mit 5 Jahre "abgelaufen" efolgte anstadslos.
Beim Tausch der Flasche bekommt man eine mit noch gültigem "TÜV".

Gruß Manfred
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von Andolini
#17
Da muss ich dir widersprechen. Die Nutzung einer Gasflasche mit abgelaufener Prüffrist ist nicht wirklich reguliert, das stimmt schon. Eine Gasflasche mit abgelaufener Prüffrist darf strenggenommen nur noch zum Händler auf öffentlichen Straßen transportiert werden. Es gibt zwar eine Ausnahme zur Nutzung im Wohnmobil, diese schließt aber widerrum nicht ein, dass der Prüfer dich mit abgelaufenen TÜV durchwinkt.

Mein Prüfer ist ein Guter, mit dem man reden kann. Eine Gasflache mit abgelaufenener Prüffrist würde er aber definitv bemängeln. Das ist wie mit kaputter Beleuchtung vorzufahren. Kann jeder selbst erkennen und darf sich nicht wundern wieder weggeschickt zu werden. Und bei der Nachprüfung wird dann extra genau geschaut, weil solche Sachen eben nicht für Sorgfalt sprechen.
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