Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Moin Leute,

ich habe gestern bei Renogy eine Solartasche bestellt. Diese war unschlagbar günstig. Ich habe extra darauf geachtet, dass der Preis die Mwst. enthält. Das stand auch explizit unter dem Preis und man konnte auch nicht auswählen ob mit oder ohne Mwst. Als ich dann den Bestellprozess beendet hatte, ploppte ein Fenster auf. Hier sollte ich per Häkchen bestätigen, dass ich berechtigt bin ohne Mwst. zu kaufen. Hab ich natürlich nicht gemacht.

Habe dann Renogy angeschrieben was das soll und gefragt ob die Mwst. nun ausgewiesen wird oder nicht. Die haben nicht geantwortet, sondern sofort auf versendet geschaltet :face_with_raised_eyebrow:

Ich habe gelesen, dass mobile Solargeräte nicht von der Mwst. befreit werden können. Man muss diese aber auch nicht anmelden. Andere Verkäufer arbeiten mit Formularen, welche vom Käufer unterschrieben werden müssen. Das war hier nicht der Fall. Das Kästchen konnte einfach weggeklickt werden, ohne das man ein Häkchen setzt. Im Angebot war die Mwst angegeben (habe einen Screenshot), in der Bestellbestätigung per Mail nicht. Ist das nicht Steuerhinterziehung? Wer haftet wenn sowas auffliegt?

"Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst."
#2
Hallo.
Dir als Privatperson kann es doch egal sein, ob die MwSt. ausgewiesen ist (muss aber eigentlich über 200 €). Nur wenn du das gewerblich bestellst, z.B. wenn du selbstständig bist und vorsteuerabzugberechtigt, dann brauchst den MwSt. Ausweis.

Gruß Rainer
#3
Das würde mich bei der ganzen MwSt-Geschicht auch mal interessieren.
Der Händler muss die MwSt. vom Käufer kassieren und ans Finanzamt abführen.
Wenn der Händler vergisst, sie dem Kunden zu berechnen, hat er Pech gehabt.
Das Finanzamt will sie trotzdem vom Händler haben und er bleibt erstmal drauf sitzen.

In dem Fall muss der Käufer aber angeben, dass er privat eine Solaranlage daraus baut.
Die Händler nutzen die Situation aktuell, und versuchen mit allem Umsatz zu machen.
Es werde ja auch Laderegler mit 12 V ohne MwSt. angeboten. Und die braucht man ja eher nicht für die Solaranlage auf dem Dach oder das Balkonkraftwerk.
Jumper 1310 hat geschrieben:Nur wenn du das gewerblich bestellst, z.B. wenn du selbstständig bist und vorsteuerabzugberechtigt, dann brauchst den MwSt. Ausweis
Wirklich "brauchen" tut man das auch nicht. Man bekommt nur die MwSt. nicht erstattet, wenn sie vorher nicht bezahlt wurde.
Wenn man als Firma etwas von einer Privatperson kauft, bekommt man die MwSt. ja auch nicht ausgewiesen.

Wenn man als Firma eine Solaranlage kauft / bauen lässt, ist es übrigens relativ egal, ob man MwSt. dafür bezahlt oder nicht.
Steht sie auf der Rechnung und man muss sie bezahlen, bekommt man sie vom Finanzamt erstattet.
(Der Vollständigkeit halber, es gibt natürlich Ausnahmen: z.B. Land- und Forstwirtschaft wenn sie pauschalisieren, und vermutlich auch Kleingewerbe, und vermutlich noch jemand, den ich vergessen haben. Das deutsche Steuerrecht ist ja nicht gerade überschaubar...)

Grüße, Hans
#4
Mir wäre das völlig egal.

Wer sich in unserem übertrieben komplizierten Steuerrecht als Privatperson so genau reinfuchst und alles hinterfragt, der muss dann eben im schlimmsten Fall damit leben, dass er sich nicht auf Rechtsirrtum berufen kann. 😉🤷‍♂️