Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Reifen, Felgen, Federn & Dämpfer, (Servo-) Lenkung, Bremsen, etc...
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#1
Mein Sprinter 902 ist ein "216"er Modell. Die "2" bedeutet 2.950 kg zulässiges Gesamtgewicht und die "16" die große Maschine mit 2,7 Liter Hubraum und 156 PS. Die 2.950 kg zulässiges Gesamtgewicht sind trotz Ausbau mit überwiegend Paulownia-Holz immer knapp am Limit und manchmal etwas darüber, wenn wir wegfahren. 5% Toleranz bei Übergewicht sind in Deutschland noch ok. Aber z.B. in Frankreich und auch anderen Ländern gibt´s dann 0% Toleranz und die Strafen sind sehr hoch. Deshalb habe ich mein Kawa auflasten lassen. Ich habe dies über diese [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] machen lassen und hat perfekt funktioniert. In meinem KFZ-Schein stand, eine vordere Achslast von 1600 kg und die hintere Achslast mit 1800 kg. Also zusammen 3.400 kg. Das zulässige Gesamtgewicht war aber nur 2.950 kg. Auf das zul. Gesamtgewicht von 3.400 kg ist mein Kawa jetzt "ohne irgendeinen Umbau" aufgelastet. Die Kosten von 595,00 € plus 40,00 € beim TÜV hier vor Ort, sind mir das wert. Die Strafen sind höher in Frankreich. Das Gefühl 450 kg mehr zuladen zu können, ist richtig gut. Dies hier alles nur als Info ... Vielleicht gibt es hier im Forum noch mehr , die ähnliche Situationen haben und die das interessiert.
mwrsa, svenotzer gefällt dies
#2
Hallo dacuni,

stehe auch vor dem Problem der Auflastung.
Habe einen VW LT28 2. Generation als Womo ausgebaut und möchte diesen zusammen mit der Umschreibung vom PKW zum Womo auch auf 3400 kg auflasten lassen.
Nun lese ich bei der Produktbeschreibung der von Dir angegebenen Firma, das für die Auflastung das Fahrzeug in einem serienmäßigen Zustand sein muss. Kann man nach einem Ausbau zum Womo noch von einem serienmäßigen Zustand sprechen?
Gab es deswegen irgendwelche Probleme?

Gruß Micha
#3
Hallo Micha,

da gibt es keinerlei Probleme. Dein Ausbau hat ja innerhalb des LT 28 stattgefunden. Du hast ja nichts an den Blattfedern, Stoßdämpfern, Fahrgestell usw. verändert. Davon gehe ich jedenfalls aus. Meinen Sprinter hat bei der Auflastung kein TÜV-Prüfer angesehen. Du erhältst von der Firma die Unterlagen, sprich die Zulassung zur Auflastung und lässt das umschreiben. Das ist alles.

Gruß

Gerhard
micha123 gefällt dies
#5
dacuni hat geschrieben: vor 3 Jahre Meinen Sprinter hat bei der Auflastung kein TÜV-Prüfer angesehen. Du erhältst von der Firma die Unterlagen, sprich die Zulassung zur Auflastung und lässt das umschreiben. Das ist alles.
Kann ich genau so bestätigen. Ich glaube mich zu erinnern, dass der Prüfer nicht mal am Fahrzeug war.

Gruß, Frank
dacuni, micha123 gefällt dies
#6
Hallo,

ich hätte hierzu zwei Fragen:

Hatten die Sprinter schon eine Wohnmobilzulassung oder waren noch die serienmäßigen Inhalte des Fahrzeugscheins vorhanden?

Waren das jeweils Gutachten vom TÜV Österreich? Ein Mitarbeiter des TÜV Rheinland sagte mir, dass teilweise Gutachten nicht mehr akzeptiert würden und das der TÜV Deutschland sich intensiver mit der Thematik auseinandersetzt.

Besten Dank und viele Grüße
Klaus
#7
Hallo Klaus,

mein Sprinter hatte schon eine Wohnmobilzulassung. Wobei das meines Erachtens überhaupt keine Rolle spielt, ob das ein Womo oder Transporter ist. Es geht nur um das zulässige Gesamtgewicht. Das Gutachten beruhte auf einem Gutachten des TÜV Austria. Ich empfehle dir, einfach mal bei der Firma (Link in meinem ersten Beitrag zu dem Thema) nachzufragen, ob sie gewährleisten können, dass eine Auflastung noch möglich ist. Wenn der TÜV Rheinland sagt, dass teilweise solche Gutachten nicht mehr akzeptiert werden, was heisst dann teilweise? Manchmal hilft es, wenn man vorher einfach mal "verschiedene" TÜV-Prüfer fragt .... Die Auslegung ist dabei manchmal sehr unterschiedlich!!!!