Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
 ! Nachricht von: Andolini
 Abgetrennt aus Achims Ausbautagebuch
ichbleibzuhause hat geschrieben: vor 4 Jahre er war schon schon zugelassen gewesen. 09.2019. Nur E6 B.
Alles gut und viel Spass bei Ausbau.
(Mit Euro 6d-temp wäre eine Umschlüsselung zum Wohnmobil mit erheblichen Hürden verbunden, wenn nicht sogar von Privat unmöglich.
Für eine Euro 6b Neuzulassung hättest Du eine Ausnahmegenehmigung gebraucht)
ichbleibzuhause, colatrinker gefällt dies
#2
Tech hat geschrieben: vor 4 Jahre
ichbleibzuhause hat geschrieben: vor 4 Jahre er war schon schon zugelassen gewesen. 09.2019. Nur E6 B.
Alles gut und viel Spass bei Ausbau.
(Mit Euro 6d-temp wäre eine Umschlüsselung zum Wohnmobil mit erheblichen Hürden verbunden, wenn nicht sogar von Privat unmöglich.
Für eine Euro 6b Neuzulassung hättest Du eine Ausnahmegenehmigung gebraucht)
Hi Peter,
könntest Du bitte etwas genauer erklären was das bedeutet? Ich kann danach gerne mal in einen eigenen Thread verschieben. Dieses Thema scheint ja für Selbstausbauer entscheidend zu sein.
Also an meinem Beispiel - gebrauchtwagen Euro6B N1, nach Umschlüsselung steht das weiterhin mit dem Zusatz N1 im Fahrzeugschein, es hat sich nur die Fahrzeugart auf 21 geändert.
Also wenn ich jetzt ein Neufahrzeug mit der Abgasnorm Euro6 B oder Euro6 D Temp gekauft hätte, hätte ich genau so als LKW zugelassen und umgebaut. Wo und warum gäbe es da Schwierigkeiten bei der Umschlüsselung?
LG
Tommy
#3
Bestimmt wegen der CO2-Einstufung für die Steuer. Zumindest für die leichten Nutzfahrzeuge hat der Prüfer die erforderlichen Einstufungen in der Datenbank weil die ebenfalls nach dem noch recht jungen Verfahren vom Hersteller geprüft werden müssen: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Musst dann eben mit den Einstufungen leben, die der Hersteller prüfen lassen hat. Also die zGG die angeboten werden. Halb so wild, wir landen doch eh alle bei knapp unter 3,5 t. ;)

Ist nur mehr Bürokratie. Will der Kittelmann dann bestimmt noch nen Zwanni mehr fürs raussuchen und abtippen. ;)

Gruß Thomas
#4
Bei Euro 6b gibt es keine Probleme.
Wenn ein als N1 ausgelieferter Euro 6d-Temp Kastenwagen ein N1 bleibt gibt's auch keine Probleme.
Schwierig wird es aber wenn ein N1 mit Euro 6d-temp zum M1-Wohnmobil umgeschlüsselt werden soll.
Hier wäre unter Umständen ein neues Abgaszertifikat nötig.
Siehe
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
#5
Das betrifft uns nicht wirklich. Ein Selbstausbauer kauft in der Regel kein Fahrgestell sondern ein fertig zulassungsfähiges Nutzfahrzeuge welches bereits geprüft ist. Bei der Umschlüsselung wird dann nur noch auf die richtige Einstufung geachtet. Das ist eine Tabelle in der die verschiedenen zGG stehen.

Problematisch wird es nur, wenn man ein halbes Auto ausbauen bzw. aufbauen will. Also nur Fahrgestell und der Aufbau wird selbst gemacht. Denn dann fehlt die entsprechende WLTP-Prüfung. Jedes fertige Nutzfahrzeug hat dagegen bereits alle nötigen Prüfungen.

Gruß Thomas
ichbleibzuhause gefällt dies
#6
Andolini hat geschrieben: vor 4 JahreEin Selbstausbauer kauft in der Regel kein Fahrgestell sondern ein fertig zulassungsfähiges Nutzfahrzeuge welches bereits geprüft ist.
Richtig!
Das Euro 6d-temp-N1-Nutzfahrzeug ist als N1-Nutzfahrzeug zertifiziert, aber nicht als M1-Fahrzeug für die Personenbeförderung, wenn dieses zum Wohnmobil umgeschlüsselt werden soll.
Man schafft quasi als Selbstausbauer ein neues Fahrzeug, das es auch neu zu zertifizieren gilt.

Selbst gewerbliche Wohnmobil-Hersteller haben seit dem 1. September mit Euro 6d-temp-Fahrzeugen massive Probleme mit der Zulassung, weil sie keine WLTP-Zertifizierung nachweisen können und diese erst neu erstellen müssen.
Da muss dann unter Anderem sogar die wirksame Stirnfläche des Fahrzeuges und der Reifenrollwiderstand angegeben werden.
Eine nachgerüstete Markise oder eine Satanlage kann dann beim ersten TÜV zum Problem werden, falls diese die Stirnfläche verändern haben.
Und Reifen mit einem höheren Rollwiderstand sind auch tabu.

Schöne neue Abgas-Welt :poop:
#7
Es ändert sich nur die Fahrzeugklasse. Es entsteht dabei kein neues Fahrzeug. Also muss auch nicht neu geprüft werden.

Dass die gewerblichen Ausbauer möglicherweise (weiß ich nicht) neu prüfen müssen, wird daran liegen, das sie selbst Hersteller werden. Da steht dann in den Papieren aber zum Beispiel auch Hymer als Hersteller. Wenn wir den Selbstausbau umschlüsseln lassen, bleibt ein Fiat ein Fiat und somit auch der Hersteller. Auch der Typ bleibt bei einem Ducato ein Ducato. Da wird auch nix ausgenullt. Es ändert sich nur die Fahrzeugklasse. Die Einstufung wird übernommen oder bei geändertem zGG vom Hersteller (z.B. Fiat) aus der Datenbank abgerufen.
#8
Andolini hat geschrieben: vor 4 Jahre Es ändert sich nur die Fahrzeugklasse.
Die Einstufung wird übernommen oder bei geändertem zGG vom Hersteller (z.B. Fiat) aus der Datenbank abgerufen.
Und genau das ist das Problem: Die Fahrzeugklasse ändert sich.
Und für diese neue Fahrzeugklasse gibt es vom Fahrzeughersteller nichts Vergleichbares.
Bei einem N1 zählt das zulässige Gesamtgewicht.
Bei einem M1 zählt auch das tatsächliche Leergewicht und ist entscheidend bei der WLTP-Einstufung.
#9
Ja, bei normalen M1 (PKW) ab Werk ist das so. Bei den umgeschlüsselten dann eben nicht. Für die Steuer werden Wohnmobile doch separat behandelt und da ist eh nur die zGG und die Abgasnorm wichtig.
#10
Andolini hat geschrieben: vor 4 Jahre Ja, bei normalen M1 (PKW) ab Werk ist das so.
Den Begriff "PKW" gibt es nicht mehr.
Die Fahrzeugklasse M1 ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
In der Klasse M wird nur noch nach Aufbauart unterschieden (Siehe unter Nr. 4 der Zulassungsbescheinigungen):

AA Limousine
AB Schräghecklimousine
AC Kombilimousine
AD Coupé
AE Kabrio-Limousine
AF Mehrzweckfahrzeug
AG Pkw-Pick-up
SA Wohnmobil
SB Beschussgeschützt
SC Krankenwagen
SD Leichenwagen
SG Sonstige
SH Rollstuhlgerecht

Die KFZ-Steuer nutzt zwar die WLTP-Einstufung für die Einstufung der Steuerhöhe, ist aber nicht entscheidend für die WLTP-Einstufung selbst.
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