Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#41
T2a hat geschrieben: vor 3 Jahre Da bin ich ja neugierig, was mich morgen erwartet. Um 11:00 hab ich Termin :fearful:
Neugierig waren wir auch. Was ist passiert :wink:
#42
Ach ja, sorry!
Ich hab's in meinem Ausbau Tagebuch geschrieben wie's gelaufen ist und hab vergessen, dass das auch hierher gehört.

Die Begutachtung hat keine 5 Minuten gedauert und ich habe jetzt die eigenartige Konstellation eines Sonder Kfz Wohnmobil und unter Feld 22 die M1/SA
 ! Nachricht von: Andolini
 Das So. steht für Sonstiges. Aus Sonder könnte man falsche Schlüsse ziehen. Ist ein sehr verbreiteter Irrtum, deswegen korrigiere ich es mal sichtbar direkt im Beitrag,
IMG_20200820_173953.jpg

Mir ist es Schnuppe. Der Prüfer hat behauptet, es wäre für mich, die Zulassungsstelle und die Versicherung das selbe. Und so war's ja auch.
Keine Probleme auf der Zulassungsstelle und jetzt hab ich keinen N1 mehr, sondern ein Wohnmobil :sweat_smile: :sweat_smile:
Ferdinant-Dante gefällt dies
#44
Hallo zusammen. Ich bin neu hier im Forum :grimacing: und plane derzeit Kauf & Ausbau eines WoMos. Wird mein dritter Camper sein, jedoch der erste, den ich komplett selbst ausbaue mit dem finalen Ziel, auch eine WoMo Zulassung zu erhalten.

Meine Verständnisfrage hier: Betrifft das ganze WLTP-Umschlüsselungs-Chaos nur Euro 6d* Fahrzeuge, oder auch 6b und 6c? Würdet ihr, wenn ihr euch einen Camper herbei"schnipsen" könntet, nun einen 6d* wählen?

LG
Fabian
#45
Hallo Fabian,

mir hat der Prüfer damals gesagt, dass es noch keine offiziellen Handlungsvorschriften zu Änderungen gibt, die Einfluss auf das WLTP Prüfergebnis haben. Also im Moment wird alles wie früher behandelt.
#46
rotherfuchs hat geschrieben: vor 3 JahreMeine Verständnisfrage hier: Betrifft das ganze WLTP-Umschlüsselungs-Chaos nur Euro 6d* Fahrzeuge, oder auch 6b und 6c? Würdet ihr, wenn ihr euch einen Camper herbei"schnipsen" könntet, nun einen 6d* wählen?
Ich sehe da kein Chaos :laughing:

Es gilt ab Euro6c und dann bitte mit dem Abgasschlüssel bei der verlinkten ADAC Page schauen ob die Gewichtsgrenze relevant ist. Wenn ja, dann mit Minimalvoraussetzungen die Abnahme zur Fahrzeugklasse M1 durchführen.

Ich würde defintiv nach 6d-temp schauen, da ab 6d temp die RDE Pflicht waren und sollte eine Verschärfung von Fahrverboten kommen, dann sicher alle Fahrzeuge die nicht nach RDE gemessen wurden.

Aber das ist Glaskugel schauen :relaxed:

Gruß Rico
#47
Hallo!

Unser Prüfer meinte im Vorgespräch, dass unser neuer Renault Master 2020 (N2, III) 3,5 t nur als N1 SA umgeschlüsselt werden kann. Gelten hier nicht extrem niedrige Bezugsmassen? Entstehen mir hier nicht Nachteile? Ich finde die Einschränkung der Bezugsmasse von 2840 kg schon zum Nachteil ggü. älteren Fahrzeugen.

VG Marc
#48
Hey Marc, mit welcher Begründung sollte M1 SA nicht möglich sein? Wenn die Voraussetzungen für M1 SA geschaffen sind, kann er Umschlüsseln. Abgasschlüssel bleibt der gleiche.

Die Bezugsmasse gilt nur bei Umschreibung, deine zul. Gesamtgewicht bleibt unangetastet.

Gruß Rico
#49
Hey Rico,

ich muss mich korrigieren, es ist die Fahrzeugklasse N1 bei dem Renault Master L3H2 2020 eingetragen. Im Fzg.-Schein ist zu 14 letztlich N2 ausgewiesen, die Stelle in der EG zu 0.4. ist "N1" demnach entscheidend.

Auf deine Frage:

"Eine Umschlüsselung Ihres Fahrzeuges in ein Wohnmobil ist grundsätzlich nach entsprechendem Umbau möglich. Allerdings ist aufgrund der Abgasnorm des Grundfahrzeuges nur eine Umschlüsselung in ein N1 SA möglich. Eine Umschlüsselung in ein M1 SA ist nicht möglich."

:thinking:

VG Marc
#50
Frag doch mal nach dem konkreten Verweis wieso das in deinem konkreten Fall nicht möglich sein sollte und es in vergleichbaren Fällen möglich war.

Zur Not gebe ich dir auch gern ein Foto meines alten und neuen Fahrzeugscheines.

Ansonsten frag doch einfach bei anderen Organisationen an. Ich habe das einfach per Email gemacht mit dem eingescannten Fahrzeugschein.

Gruß Rico
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